Guten Abend, ich möchte gerne erfahren, ob Soldaten im Auslandseinsatz Eheringe oder Freundschaftsringe tragen dürfen?
Danke im Voraus LG Begonia
Ja
Zitat von: Begonia am 02. Oktober 2015, 23:13:20Guten Abend, ich möchte gerne erfahren, ob Soldaten im Auslandseinsatz Eheringe oder Freundschaftsringe tragen dürfen?
Auch ein Auslandseinsatz findet nicht im rechtsfreien Raum statt, zumindest nicht in der Mehrheit ;) ! Die ehemalige ZDv 37/10 regelt, wer wo was an Schmuck tragen darf! Ein Ehering ist quasi immer und überall erlaubt, es sei denn es bestünde Verletzungsgefahr (Werkstatt!) oder hygienische Gründe sprächen dagegen (OP im Bundeswehrkrankenhaus!), Freundschaftsringe stehen da nicht drin ;) !
Einfach mal "Regelungen Online" befragen, wenn man denn schon Soldat ist ... ;) !
Soweit ich weiß, sind bis zu zwei ,,Fingerringe" erlaubt. Ob das jetzt Ehe-, Freundschafts-, Siegel-, oder sonstige Ringe sind, ist Schnuppe.
Da ja alles geregelt ist:
Zitat
Das äußere Erscheinungsbild der Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr
5 Schmuck
501. Soldatinnen und Soldaten ist das Tragen von dezentem Schmuck nach den folgenden Vorgaben gestattet:
• insgesamt bis zu zwei Fingerringe,
• Manschettenknöpfe und Krawattennadeln sowie
• für Soldatinnen zum Dienstanzug Grundform mit seinen Ergänzungen/Abwandlungen zusätzlich
ein dezenter Ohrstecker aus Edelmetall oder Perlmutt je Ohr (im Ohrläppchen).
503. Das Tragen von Schmuck ist nicht erlaubt, wenn Besonderheiten des Dienstes oder
Einschränkungen durch Sonderregelungen dem entgegenstehen (z. B. Einsatz, Fallschirmsprung- dienst, Geländedienst, Hindernisbahn, Formaldienst, Sport, Sanitätspersonal in Funktionen, für die besondere Anforderungen an die Hygiene bestehen).
Hmm, dankeschön an alle. :)
Also: Eigentlich ist es geregelt untersagt im Auslandseinsatz
Ringe zu tragen, doch der Ehering (wenn man denn wirklich verheiratet ist) ist eigentlich immer erlaubt!?
Sorry, wenn ich so begriffstutzig wirke, habe die letzten Tage
soviele verschiedene Aussagen darüber gehört ::)
Ich will es nur verstehen :D
Steht doch da.
Nr 503. Sonderregelungen können erlassen werden.
Nochmal im Klartext:
Erlaubt sind bis zu 2 Fingerringen (egal wie man sie nennt ;) ).
Das tragen darf aber in besonderen Fällen verboten werden.
Zitat von: Jens79 am 03. Oktober 2015, 16:43:01
Steht doch da.
Nr 503. Sonderregelungen können erlassen werden.
Nochmal im Klartext:
Erlaubt sind bis zu 2 Fingerringen (egal wie man sie nennt ;) ).
Das tragen darf aber in besonderen Fällen verboten werden.
So ist es. Und da steht auch nicht explizit der Begriff "Eheringe" sondern der Begriff "Fingerringe".
Danke, das habe ich verstanden.
Mir wurde nur mehrfach erzählt,
nur Verheiratete dürften im Einsatz
einen Ring tragen (soweit er nicht
die Arbeit hindert, oder zur Gefahr wird).
Deswegen wollte ich es denn dann
doch genauer wissen. Danke
Jetzt wissen Sie es ganz genau und noch dazu die Quelle.
A-2630/1
8)