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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Eric8995 am 03. Oktober 2015, 20:51:18

Titel: Eigene Wohnung dierekt nach der Grundausbildung
Beitrag von: Eric8995 am 03. Oktober 2015, 20:51:18
Hallo zusammen!
Ich hab da mal eine kurze Frage und hoffe das mit Jemand weiterhelfen kann.
Und zwar ist meine Freundin z.Z. in der Grundausbildung in Heide und ihre Stammeinheit wird im Anschluss in Koeln-Wahn sein.
Nun die eigentliche Frage: Wir wuerden uns gerne zusammen eine Wohnung in der Naehe von Koeln holen da es bei beiden arbeitstechnisch eine akzeptable Distanz zur Arbeitsstelle darstellt.
Ist es moeglich als neu anfaenger mit dem Anfangsdienstgrad ( Feldwebelanwaerter ) dierekt nach der GA in eine eigene Wohnung zu ziehen?
Wenn ja:
Kann man das einfach so oder muss man da um Erlaubniss fragen?
An wen wende ich mich um es schnellst moeglich zu arrangieren?
Sie ist 20 Jahre alt, weis nicht ob das was zur Sache tut aber besser zuviel als zu wenig Infos.
Die Wohnung soll bald bezogen warden sogar vor beendigung der GA.
Denkt ihr es gibt da Probleme sobald sie in ihrer Stammeinheit ist?
Da sie Mieterin wird und sie auch den Vertrag unterschreibt.

Mfg Eric


Titel: Antw:Eigene Wohnung dierekt nach der Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 03. Oktober 2015, 20:54:59
Das ist kein Problem, aaaaber, du weißt schon, dass deine Freundin die nächste Zeit (1-3 Jahre je nach Verwendung und Berufsausbildung) auf Lehrgängen sein wird.
Titel: Antw:Eigene Wohnung dierekt nach der Grundausbildung
Beitrag von: Eric8995 am 03. Oktober 2015, 20:58:36
Danke fuer die schnelle Antwort!
Ja das ist mir bewusst allerdings sie als Lufttransportbegleiterin unterwegs und kennt (jedenfalls so halb) schon ihren Ablauf was Lehrgaenge angeht. Aber sie wird ja zwischenzeitlich in ihrer Stammeinheit sein und an freien Wochenenden ebenfalls nachhause kommen.
Da ich selber auch berufstaetig bin und mir durchaus bewusst bin das sie viel unterwegs sein wird, wird das wohl eher nicht das Problem sein.
3 Jahre Lehrgaenge heist dann im Prinzip das sie immer mal wieder fuer paar Wochen wohin muss richtig? Aber zwischendurch schon in der Stammeinheit sein wird oder?

Also muss man prinziepiell keinem bescheid geben das man nicht auf der Leigenschaft wohnt? Ich habe mal gehoert das man eigentlich in der Kaserne leben muss sofern man unter 25 Jahre alt ist.
Titel: Antw:Eigene Wohnung dierekt nach der Grundausbildung
Beitrag von: Ralf am 03. Oktober 2015, 21:23:35
Zitat3 Jahre Lehrgaenge heist dann im Prinzip das sie immer mal wieder fuer paar Wochen wohin muss richtig? Aber zwischendurch schon in der Stammeinheit sein wird oder?
Ich weiß ja nicht, welche Lehrgänge sie macht, woher soll ich also wissen, wie lange sie wo unterwegs ist? Du schreibst doch, du wüsstest das.

In der Stammeinheit hat sie einen Dienstplan, der gibt eine Rahmendienstzeit vor. Außerhalb dessen kann sie sich frei bewegen. Das ist doch kein Gefängnis.
Titel: Antw:Eigene Wohnung dierekt nach der Grundausbildung
Beitrag von: Eric8995 am 03. Oktober 2015, 21:26:32
Naja ich weis es wie gesagt so ungefaehr. Aber danke trotzdem, Grund der Frage war eben die Wohnungssituation.
Die ja dann hiermit geklaert waere. Danke nochmals
Mfg Eric