Ich hoffe es kan mir jemand weiter helfen.vielen Dank schon mal im Voraus
Muss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?also zum Beispiel der Umgang mit Ölen,wenn ich keine entsprechenden Handschuhe besitze die ölabweisen sind.darf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?
Nein, der Vorgesetzter darf dies nicht befehlen.
Geeignete Handschuhe sind zu tragen; fehlen diese, sind diese anzufordern.
Gibt es damit Problem, dann Meldung an den Arbeitsschutzbeauftragten (i.d.R. Schirrmeister u. Technischer Offizier).
So, wie MMG sagt - ein Vorgesetzter darf dir keinen derartigen Befehl erteilen. Wenn er drauf beharrt, begeht er ein DV und ist je nach Schwere und Folge die längste Zeit Vorgesetzter gewesen!
Aber Vorsicht - Ungehorsam bzw. Befehlsverweigerung ist ein krasses Ding. Bevor du stumpf den Befehl verweigerst, solltest du dich vergewissern, dass du Recht und dein Vorgesetzter Unrecht hat. Ein Irrtum über die Verbindlichkeit eines Befehls schützt dich nicht, wenn du diesen Irrtum hättest verweiden können.
So einfach ist es dann doch nicht.
Der Befehl kann je nach Lage rechtmäßig sein oder auch nicht.
Ich als Laie würde mal behaupten:
Der Befehl beinhaltet nicht das Begehen einer Straftat, der Befehl erfüllt scheinbar einen dienstlichen Zweck, der Befehl verletzt nicht die Würde des Untergebenen und sofern das Einhalten von Sicherheitsvorschriften nicht als Befehl nach dem Befehl um den es im Eröffnungspost geht ausgesprochen worden ist, ist der Befehl somit nach Definition rechtmäßig und MUSS ausgeführt werden.
Zudem geht es im vorliegenden Fall nicht um Befehlsverweigerung, sondern Gehorsamsverweigerung.
Wenn der Fw X dem OG Y befiehlt, ohne Schutzmaßnahmen und ohne dienstliche Notwendigkeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu hantieren, begeht Fw X ein Dienstvergehen allein schon in Form der Verletzung seiner Fürsorgepflicht. (Gehen wir jetzt mal vom normalen Tagesdienst aus und nicht davon, dass man gerade dabei ist, ein Kernkraftwerk vor einer Explosion zu bewahren).
Des weiteren ist ein Befehl, der eine bewusste und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Verletzung der Gesundheit beinhaltet, (ohne dienstliche Notwendigkeit) unzumutbar und "braucht" daher nicht ausgeführt zu werden. Befehl zum Überwinden der HiBa "kann" zu Verletzungen führen, trotzdem verbindlich. Befehl zum Arbeiten mit Lacken, Lösungsmitteln, etc. ohne Schutzmaßnahmen "wird" zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen - damit unverbindlich (wenn nicht dienstliche Notwendigkeit).
Daher wie gesagt: Prüfen, wie entsprechende Lage aussieht.
@Rassler:
Da im Eingangsstatement kein Hinweis auf fehlenden dienstlichen Zweck gegeben ist, diesem bitte nicht als fehlend annehmen.
Und, wie Du schon erkannt hast, ist die Frage ob ein Befehl Lebens- und / oder Gesundsgefährdent ist, für die Frage der Rechtmässigkeit erstmal nicht entscheident.
Zitat von: Säbelrassler am 05. Oktober 2015, 16:35:18
Wenn der Fw X dem OG Y befiehlt, ohne Schutzmaßnahmen und ohne dienstliche Notwendigkeit mit gesundheitsgefährdenden Stoffen zu hantieren, begeht Fw X ein Dienstvergehen allein schon in Form der Verletzung seiner Fürsorgepflicht. (Gehen wir jetzt mal vom normalen Tagesdienst aus und nicht davon, dass man gerade dabei ist, ein Kernkraftwerk vor einer Explosion zu bewahren).
Des weiteren ist ein Befehl, der eine bewusste und mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit eintretende Verletzung der Gesundheit beinhaltet, (ohne dienstliche Notwendigkeit) unzumutbar und "braucht" daher nicht ausgeführt zu werden. Befehl zum Überwinden der HiBa "kann" zu Verletzungen führen, trotzdem verbindlich. Befehl zum Arbeiten mit Lacken, Lösungsmitteln, etc. ohne Schutzmaßnahmen "wird" zu Beeinträchtigungen der Gesundheit führen - damit unverbindlich (wenn nicht dienstliche Notwendigkeit).
Daher wie gesagt: Prüfen, wie entsprechende Lage aussieht.
Vielen Dank.
also die dienstliche Notwendigkeit bestand darin andere Kameraden zu unterstützen bei dem technischen Dienst am Fahrzeug (PZH 2000).
da ich keine ATN besitze für dieses Fahrzeug und ich keine entsprechende Schutz Bekleidung besaß habe ich den Befehl nicht ausgeführt.
war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???
Zitat von: DonRey am 05. Oktober 2015, 14:38:37
Ich hoffe es kan mir jemand weiter helfen.vielen Dank schon mal im Voraus
Muss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?also zum Beispiel der Umgang mit Ölen,wenn ich keine entsprechenden Handschuhe besitze die ölabweisen sind.darf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?
also die dienstliche Notwendigkeit bestand darin andere Kameraden zu unterstützen bei dem technischen Dienst am Fahrzeug (PZH 2000).
da ich keine ATN besitze für dieses Fahrzeug und ich keine entsprechende Schutz Bekleidung besaß habe ich den Befehl nicht ausgeführt.
war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???
Da steht durchaus eine Dienstpflichtverletzung im Raum - für Hilfstätigkeiten benötigt man keine ATN bzw. Schutzkleidung.
Eine generelle Aussage "da unterstütze ich nicht" ist Gehorsamsverweigerung.
Beispiel: Für das Tragen des Öls aus dem Lager zum Fahrzeug im geschlossenen Gebinde wird weder Schutzbekleidung noch ATN benötigt.
Zitat- für Hilfstätigkeiten benötigt man keine ATN bzw. Schutzkleidung.
Die Aussage ist zu pauschal und damit falsch.
Es ist sicherzustellen, dass Beschäftigte keine Arbeit verrichten, bei der sie aufgrund ihres Gesundheitszustandes sich selbst oder andere gefährden.
Des Weiteren, sind Beschäftigte verpflichtet jeden Verdacht einer gesundheitlichen Beeinträchtigung (am Arbeitsplatz) unverzüglich zu melden
ZitatDer Befehl kann je nach Lage rechtmäßig sein oder auch nicht.
Ja, es gibt einschränkende Relgelungen:
- Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordung
- Handbuch für Auslandseinsätze im Frieden
- Einsatzbefehle
- Int. Verträge u. Vereinbarungen
Also allein aus der Schilderung des Fragestellers neigt sich meine Wage zu "Dienstvergehen". Da steht nichts von einer konkreten Gesundheitsgefährdung sondern nur eine allgemeine Weigerung, beim TD mitzuarbeiten.
Wenn er jetzt direkt dem Öl ausgesetzt war, mag das anders aussehen. Aber so?
Ochh MMG, dann sind Deine Aussagen auch pauscchal und falsch.
Soldaten töten ggf. bzw. werden getötet - Meldung hin oder her ...
However: Wenn ermittelt wird, wird der DV oder das Truppendienstgericht entscheiden, nicht wir hier.
Darum hilft wildes spekulieren nicht.
Ein wenig genauer sollte der TE den Reinigungsvorgang schon beschreiben, denn da gibt es viele
Möglichkeiten des Reinigungsvorgangs.
;D Und wieder mal ein Beispiel, das Arbeitsschutz und soldatischer Dienst nicht kompatibel sind. Trotzdem stülpen wir auch dieses bundeswehrfremde Konstrukt mit dem Holzhammer und ohne Verstand den Streitkräften über.
Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...
Zitat von: Andi am 05. Oktober 2015, 20:04:07
Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...
Stimmt - und der Ablauf ist immer derselbe: zuerst kommt irgend eine wilde Weisung mit Prio1 vom Ministerium über die vorgesetzte Dienststelle in die Einheit und der erste, den der S1 auf'm Flur trifft, wird per Handauflegen irgend ein Hau-mich-blau-Schutz-Beauftragter - Thema durch! ;)
Die müssten aber in jeder Einheit schon vorhanden sein. Die Lehrgänge gibt es schon seit den 90 ern.
Zitat von: wolverine am 05. Oktober 2015, 20:35:57
...müssten...
Da sprichst du ein großes Wort gelassen aus ;)
Wieso soll das nicht kompatibel sein? Im Gegenteil, es dient sogar der Sicherheit bei der Ausübung des soldatischen Dienstes. Das Problem ist jedoch, dass die nötigen Arbeitsmittel fehlen.
Arbeitsschutz war immer ein Bestandteil der Bundeswehr (mehr oder weniger), nannte sich früher aber Betriebsschutz.
Innerhalb der Verwendungs u. Laufbahnlehränge gibt es anteilige Ausbildung bzgl. Arbeitsschutz. Weiterhin sollte zweimal im Jahr eine ASA Sitzung für SchutzPers, PersVertr und DstStLtr durchgeführt werden. Des Weiteren wird jeder Beschäftige in der Dst in Arbeitsschutz unterrichtet, unterwiesen, belehrt.
Zitat von: Säbelrassler am 05. Oktober 2015, 20:30:52
Zitat von: Andi am 05. Oktober 2015, 20:04:07
Vorgesetzte aller Ebenen werden ausgebildet Fürsorge zu üben von "Arbeitsschutz" hört man auf keinem Laufbahnlehrgang irgendetwas...
Stimmt - und der Ablauf ist immer derselbe: zuerst kommt irgend eine wilde Weisung mit Prio1 vom Ministerium über die vorgesetzte Dienststelle in die Einheit und der erste, den der S1 auf'm Flur trifft, wird per Handauflegen irgend ein Hau-mich-blau-Schutz-Beauftragter - Thema durch! ;)
Mit Handauflegen geht da gar nichts. Der DstLtr (Kdr) muss den Beauftragten ernennen. Der Beauftragte hat zuvor die Kenntnisse nachzuweisen. Was hat der S1 damit überhaupt zu tun, dafür gibt es einen FAS.
Soweit zur Wunschvorstellung.....
Die Realität sieht wohl etwas anders aus.
Stimmt leider! Insbesondere, was bestimmte Personengruppen-Vertreter angeht, kann die Situation nämlich oftmals alles andere als so klar und deutlich sein - sei es, dass man (k)einen Überblick über die entsprechenden Personengruppen hat oder die (vorgeschriebenen) Vertreter-Posten keineswegs immer besetzt sind - oder überhaupt eingerichtet wurden. "Wird doch eh nie gebraucht" ist da keine Entschuldigung, die zieht! Und wenn dann Sachstandmeldung bis T.: "übermorgen" erfolgen soll, muss eben einer aus'm Hut gezogen werden - und zwar pronto!!!
ZitatMuss ich Befehle ausführen die gegen das Arbeitsschutzgestzt wiedersprechen?
Zitatdarf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?
Das zwei verschiedene Fragen zu zwei vollkommen verschiedenen Themen, die aber immer wieder gerne - so auch hier - durcheinander geworfen werden. Dabei hat das eine mit dem anderen überhaupt nichts zu tun.
Die erste Frage, ob der Fragesteller den Befehl ausführen muss, lässt sich mit "ja" beantworten. Er hat nach der Gehorsamspflicht gefragt (§ 11 SG), also nach der Verbindlichkeit des Befehls.
Der Befehl hatte offenkundig einen dienstlichen Zweck; er verstieß nicht gegen die Menschenwürde, die Gesundheit war zumindest nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt und eine Aufforderung zu einer Straftat war es auch nicht. Daher war der Befehl verbindlich und er musste befolgt werden. Wird der Befehl nicht befolgt, liegt daher ein Ungehorsam vor.
Zitatdarf man mir dann befehlen Gegenstände zu reinigen?
Das ist wie gesagt, eine völlig andere Frage. Mit dieser Frage interessiert sich der Fragesteller dafür, ob der Vorgesetzte seiner Pflicht nachgekommen ist, nur rechtmäßige Befehle zu erteilen (§ 10 IV SG). Warum ihn das interessiert, weiß ich nicht, es hat aber jedenfalls NICHTS, ABER AUCH GAR NICHTS damit zu tun, ob er den Befehl befolgen muss.
Wenn der Vorgesetzte tatsächlich gegen Arbeitsschutzregeln verstoßen hat, dann war der Befehl rechtswidrig und der Vorgesetzte hat ebenfalls seine Dienstpflichten verletzt. Das kann der Fragesteller gerne im Gespräch oder notfalls mit einer Beschwerde rügen.
Schließe mich MMG 2.0 an. -Sind kompatibel!
Ich selbst habe fast 4 Jahre die Funktion: Gefahrenstoffbeauftragter zusätzlich zu meinem TD begleitet (mit der Besonderheit von US-Vorschriften als Hazardous Waste / Material Manager).
Verantwortlich war bei mir der Stff-Chef, den ich unterstützt habe (Arbeit kann delegiert werden, die Verantwortung nicht). Mittlerweile bin ich im zivilen Leben wieder in einer ähnlichen Funktion als Arbeitsschutzbeauftragter unterstützend tätig.
Ich hatte in meiner Funktion nur das Problem, dass bei den jährlichen Belehrungen oder den Kontrollgängen einige nicht richtig "mitspielen" wollten. Wenn in einem Gefahrenstoff-Datenblatt bzw. MSDS eine Maßnahme genannt wurde, hatte ich diese entweder beschafft oder den Artikel heraus genommen.
Weiter soll es für jeden Arbeitsbereich eine Gefährdungsbeurteilung Arbeitsplatz geben, die die Gefahrenpotentiale und die Maßnahmen nennt. Diese sind Dokumentationspflichtig. -Gilt für alltägliche Arbeiten-
Blättert einmal in das ArbSchG
Zu der Frage des TE habe ich keine Antwort, da diese aufgrund der dünnen Schilderung sehr spekulativ wäre. Ich habe aber einen Fall als Soldat erlebt, als eine Gruppe von Soldaten einem Befehl zur Beseitigung eines Gefahrenstoffes gefolgt sind und danach mit Schwindel und Kopfschmerzen umgehend zum Arzt gegangen sind. - Mit Konsequenzen!
Zitat von: kermit_nc am 05. Oktober 2015, 21:04:19
Ich habe aber einen Fall als Soldat erlebt, als eine Gruppe von Soldaten einem Befehl zur Beseitigung eines Gefahrenstoffes gefolgt sind und danach mit Schwindel und Kopfschmerzen umgehend zum Arzt gegangen sind. - Mit Konsequenzen!
Unsere Fahrzeuge sollten mal vor ner MatPrüfung entrostet und dann der Tarnanstrich erneuert werden. Da hat man uns allerdings ausdrücklich befohlen, dass mit ABC-Schutzmaske zu machen! ;) Da in der ohnehin stickigen Wartungshalle der Gummirüssel recht schnell unbequem wurde, haben wir die Dinger gepflegt weggelassen.... und waren zum Dienstschluss ziemlich stoned! ;D
Wir könnten uns jetzt seitenlang Geschichten schreiben, welche bei Missachtung gegen irgendwelche Vorschriften passiert sind. ;D
Ich glaube die Kernaussagen wurden getroffen.
Oh doch- Arbeitsschutz wird schon ernst genommen.
Was meint ihr wohl, warum die "Bauarbeiterhelme" beim Aufbau von Typ 2-Zelten getragen werden und keine normalen Gefechtshelme. Es gibt auch für die Aufbau Arbeitshandschuhe.
Ein weiteres Beispiel sind die Schutzbrillen- ja auch die ballistischen, die wir im Gelände tragen.
In den Einheiten hängen Hautschutzpläne- und als Arbeitsschutzmittel sind reichlich Schutzcremes zu bekommen.
Spezieller Gehörschutz ist durchaus auch als Arbeitsschutzmittel zu bekommen.
Wenn in einer Arbeit Arbeitsschutzmaterial fehlt, müsste man als erstes schauen, warum es fehlt- wurde es einfach noch nicht geliefert oder wurde es nicht bestellt. Oder wurde es in einer falschen Menge bestellt?
Warum gab es beim TE entsprechende Handschuhe nicht- gibt es die für keinen oder waren jetzt halt keine für ne "aushilfe" da?
Ich denke, im vorliegenden Fall könnte höchstend der in den 80er Jahren durch die Rechtsprechung hinzugekommene Unverbindlichkeitsgrund der "Unzumutbarkeit" greifen. Bei der Bewertung durch den Disziplinarvorgesetzten (wenn Ungehorsam oder Gehorsamsverweigerung durch den befehlenden Vorgesetzten oder Dritte diesem überhaupt gemeldet wurden) könnte auch eine Rolle spielen, ob, wann und mit welchem Inhalt der dem besagten Befehl Unterlegene gegenüber dem Befehlenden eine Gegenvorstellung vorgebracht bzw. begründet hat.
Wenn der Disziplinarvorgestzte clever ist, konsultiert er den Rechtsberater. Unzumutbarkeitsgründe werden im Wehrstrafrecht immer wieder neu gehandelt und bewertet.
MkG
Abteilix
Zitat von: Jens79 am 05. Oktober 2015, 20:51:55
Soweit zur Wunschvorstellung.....
Die Realität sieht wohl etwas anders aus.
Hoffentlich gilt das nicht für die gesamte Bw im Friedensbetrieb.
Zitat von: justice005 am 05. Oktober 2015, 20:58:39
Zitat[...]die Gesundheit war zumindest nicht mehr als nur unerheblich beeinträchtigt [...]
Ist bei diesem Grundsatz vom Momentum auszugehen?
Werden gesundheitlichen Spätfolgen, z. Bsp. bei krebserregenden Stoffen nicht betrachtet?
Wolverine hat es doch auf den Punkt gebracht:
Zitat von: wolverine am 05. Oktober 2015, 17:38:35
Wenn er jetzt direkt dem Öl ausgesetzt war, mag das anders aussehen...
Die Bw hat sich den gesetzlichen Vorgaben zum Arbeitsschutz unterworfen.
Aus einer StN des BMVg zum Bericht des Wehrbeauftragten 2008:
"Stellungnahme BMVg
Der Arbeits- und Gesundheitsschutz in der Bundeswehr ist auf Basis des Arbeitsschutzgesetzes und
anderer einschlägiger Rechtsvorschriften in der Zentralen Dienstvorschrift Zentrale Dienstvorschrift
(ZDv) 44/2 ,,Arbeitsschutz und Unfallverhütung" konkretisiert. Damit ist eine gesetzeskonforme
Organisation, Durchführung und Überwachung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes auch für die
Streitkräfte angewiesen."Eingeschränkt wird dies nur für klar definierte Aufgaben speziell im Bereich des BMVg durch die
"Verordnung über die modifizierte Anwendung von Vorschriften des Arbeitsschutzgesetzes für bestimmte Tätigkeiten im öffentlichen Dienst des Bundes im Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Verteidigung (Bundesministerium der Verteidigung - Arbeitsschutzgesetzanwendungsverordnung - BMVg-ArbSchGAnwV)"Aber auch dann ist dem Arbeitsschutz soweit wie nur möglich Rechnung zu tragen.
Und warum...weil der Arbeitsschutz das höchste Gut schützen soll...den jeweiligen Menschen und seine Gesundheit!
Um diesen Einzelfall aber rechtlich bewerten zu können, fehlen einfach zu viele Details...
Sollten hier aber die Vorschriften das Tragen von z.B. ölresistenten Schutzhandschuhen
fordernund man hat dem Themenstarter
trotzdem das Arbeiten ohne diesen Schutz befohlen, würde im
meinem Fokus als Ermittelnder bestimmt nicht der Soldat stehen, der nur seine Gesundheit
schützen wollte ... wie es das Arbeitsschutzgesetz vorsieht.
Und
im Friedensdienstbetrieb gibt es für mich keinen Grund davon abzuweichen !
Im Einsatz- bzw. Verteidigungsfall sieht dies anders aus ... denn da kann es um Leben und Tod gehen...
Was am Ende die Ermittlungen ergeben und was für Konsequenzen für
alle Beteiligten daraus erwachsen ... vollkommen offen...
Wenn hier einige Nutzer erklären, dass dem Thema "Arbeitsschutz" in Truppenteilen und Dienststellen der Bundeswehr keine oder keine ausreichende Beachtung entgegengebracht würde, dann wird dies wohl in der Regel damit zusammen hängen, dass sie
- Arbeitsschutzmaßnahmen bereits unbewusst anwenden, weil nie etwas anderes ausgebildet wurde oder
- keine arbeitsschutzrelevanten Tätigkeiten ausüben.
Hierzu hatt Ulli einige Beispiele aufgezeigt, wie sich Arbeitsschutz in der Bundeswehr rein praktisch äußert. Im Übrigen ist in der Regel der T(St)Offz der Truppenteile Arbeitsschutzbeauftragter. Bei den entsprechenden Inspizierungen wird seit mehreren Jahren darauf geachtet, dass diese Arbeitsschutzbeauftragten und deren Vertreter benannt und Vorkehrungen getroffen sind, dass diese aus- und fortgebildet werden.
Der Nutzer @ Säbelrassler trug hier ein Beispiel vom Entrosten und Farberneuern von Fahrzeugen/Großgerät bei. Das war doch ein typisches Beispiel dafür, dass Arbeitsschutz praktiziert wurde, indem bei diesen Arbeiten die ABC-Schutzmaske zu tragen war und von den Sodaten eigenmächtig abgesetzt wurde. Das war also ein klares Versagen und eine klare Dienstpflichtverletzung des Vorgesetzten bei diesen Arbeiten vor Ort. Daraus abzuleiten, die Bundeswehr würde nicht auf Arbeitsschutz achten, ist schon ein starkes Stück Realitätsverweigerung. Im Übrigen ist bereits seit Anfang/Mitte der 80er Jahre bei der "Umrüstung" auf den Flecktarnanstrich das Thema Arbeitsschutz in der Bundeswehr immanent. Denn zunächst einmal sollte die Truppe mit vorgegebenen Overheadfolien den Tarnanstrich auf Kfz und Großgerät selbst anbringen, was zunächst auch geschah. Dann mussten alle daran beteiligten Soldaten auf einmal zur Blutuntersuchung in die SanBereiche einrücken, wobei man feststellte, dass eine der neuen Tarnfarben gesundheitsschädlich war. Daraufhin wurden diese Arbeiten sofort gestoppt. Später dann wurde das Thema "Entrosten" im kleinen Umfang der Truppe gestattet, dabei und beim Auftragen der neuen Farbe aber ABC-Schutzmaske zu tragen befohlen wurde. Dieser Befehl ist heute noch gültig.
Auch @ Andi hat nicht ganz recht. Das Thema "Arbeitsschutz" und dessen Umsetzung im Bereich der Bundeswehr ist seit Jahren Bestandteil der Lehrpläne sämtlicher Laufbahnlehrgänge aller TSK/milOrgBer. Und zwar sowohl im Rahmen der Materialerhaltung, als auch im Bereich der Führungslehre.
Zitat von: MMG-2.0 am 05. Oktober 2015, 17:45:44
Ein wenig genauer sollte der TE den Reinigungsvorgang schon beschreiben, denn da gibt es viele
Möglichkeiten des Reinigungsvorgangs.
der Vorgang war es das Rohr der Panzerhaubitze zu reinigen. muss es dir wie beim waffenreinigen vorstellen nur das nicht ein Mann an der kette zieht sondern viele an einer langen standen.
also war es nicht vermeidbar mit Gefahrstoffen in kontakt zu kommen. des weiteren waren die Hände schon aufgeweicht und aufgeschürft vom waschen den Fahrzeug. wegen der Witterung war die Waschanlage gesperrt und wie mussten alles per Hand machen
Und ihr hattet dafür gar keine Handschuhe oder nur keine geeigneten? Was haben die Vorgesetzten denn zu dem Thema gesagt?
Mal davon abgesehen- das Ding musste ja gereinigt werden- ist ja so wie beim Waffenreinigen. Und soo gefährlich wird das Zeug ja auch nicht sein, wenn man an die Stange fasst, wo die Rückstände dran sind. Vor allem, wenn man das nicht jeden Tag machen soll.
DAzu habt ihr ja normale Gefechtshandschuhe, die zumindest einen Teil des Schmodders abhalten.
Zitat von: DonRey am 05. Oktober 2015, 16:45:24
war ich jetzt im Recht oder hätte ich den Befehl ausführen müssen???
Sie waren im Unrecht und hätten den Befehl ausführen müssen.
Ich lege mich jetzt nach der Schilderung eindeutig fest.
Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix
Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.
Zitat von: Abteilix am 06. Oktober 2015, 15:14:07
Nach der letzten Schilderung vermute ich hinter DonRey einen Soldaten weiblichen Geschlechts. Unter diesen kommt es nicht selten vor, dass die Furcht vor einem Ruinieren von Haut und Fingernägeln (bei subjektiv empfundener Unverhältnismäßigkeit des Grundes) in Verbindung mit physischen und psychischen Belastungszuständen zu solch einer (Abwehr-) Reaktion führt. Interessant wäre im vorgenannten Falle mal zu erfahren, wie der Befehlende denn reagiert hat.
Liege ich mit meiner Vermutung des Geschlechtes richtig, werte(r) DonRey? Und können Sie mich unabhängig davon mal aufklären, wie Ihre Weigerung aussah und wie es danach weiterging?
Daneben habe auch ich den Eindruck, dass Sie sich eines Dienstvergehens schuldig gemacht haben. Wenn das jedoch niemand weiter verfolgt, gilt: Wo kein Kläger, da kein Richter.
MkG
Abteilix
es wird schon ermittelt.ne mit dem Geschlecht liegen sie falsch. meine Verweigerung sah so aus das ich hinterfragt habe warum ich das machen soll. meine Absicht war einfach nur zu erfahren warum er mich an diesem tag auf dem Kieker hatte. durfte ganz allein ein Fahrzeug waschen da hat ein niemanden befohlen mich zu unterstützen und las ich dann endlich fertig war sollte ich mit meinen dann schon kaputten hätten die dreckige versiffte Stange anfassen und beim nächsten Fahrzeug unterstützen. in erster Hinsicht gibt es schlimmeres. aber was ich dann halt nicht verstanden habe ist warum andere mit Händen in der Tasche einfach seit gefühlten stunden nur da stehen und nichts machen. das war der Auslöser warum ich sein Befehl hinterfragt habe. auf ein weiteres hin und her durfte ich mich am nächsten tag beim Chef melden.
Zitat von: DerChaot am 06. Oktober 2015, 15:26:27
Der Befehl war rechtmäßig und hätte ausgeführt werden müssen. Die Waffenreinigungsöle, die beim Reinigen von Rohrwaffen zum Einsatz kommen, sind nicht wirklich schädlich für die Haut. Ein Tragen
der Gefechtshandhandschuhe ist dort als Schutz völlig ausreichend. Ein anschließendes Waschen der Hände unter Nutzung der normalerweise überall verfügbaren Hautschutzlotionen rundet das Ganze entsprechend ab. Als langjähriger PzKdt kann ich ein Lied davon singen.
danke. ist jetzt zwar nicht positiv für mich aber das hilft mir weiter.
Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.
Zitat von: DonRey am 06. Oktober 2015, 15:34:33
es wird schon ermittelt...
Ich vermute entsprechend, er wurde nicht ausgeführt.
Zitat von: KlausP am 06. Oktober 2015, 15:45:52
Haben Sie den Befehl nun ausgeführt oder haben Sie ihn nicht ausgeführt? Sie können sich sicher sein, dass Sie mit mir nicht über einen Befehl diskutiert hätten. Und Ihr Vorgesetzter ist Ihnen erst einmal auch keine Rechenschaft schuldig, warum Sie irgend etwas tun sollen.
ne. weil er dann gesagt hat "dann nicht, dann sehen wir uns beim Chef wieder"
Also zwei Arbeitsverweigerer ;D
Zitat von: wolverine am 06. Oktober 2015, 16:03:53
Also zwei Arbeitsverweigerer ;D
gut mittlerweile sehe ich es auch so :(
Prima: Ein Anwalt und ein Arzt teilen meine Einschätzung, und der DV ermittelt auch schon.
Zitat von: F_K am 06. Oktober 2015, 16:16:36
Prima: Ein Anwalt und ein Arzt teilen meine Einschätzung, und der DV ermittelt auch schon.
was ist denn die Meinung der Arztes?
Dass der Befehl rechtmäßig war und du Mist gebaut hast.
Bei der befohlenen Tätigkeit war nicht mit einer unzumutbaren Gesundheitsstörung zu rechnen.
Keine Gesundheitsgefahr durch die üblich verwendeten Öle.
Zitat von: ulli76 am 06. Oktober 2015, 16:58:31
Dass der Befehl rechtmäßig war und du Mist gebaut hast.
Bei der befohlenen Tätigkeit war nicht mit einer unzumutbaren Gesundheitsstörung zu rechnen.
Danke.