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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Oli_007 am 07. Oktober 2015, 06:48:40

Titel: Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Oli_007 am 07. Oktober 2015, 06:48:40
Werte Kameraden,

am kommenden Wochenende beginnt mein Fw-Lehrgang AMT. Nach §8b WSG steht mir der Reserveunteroffizierzuschlag zu, nämlich ,,nach der Zulassung zu einer Laufbahn der Feldwebel der Reserve bei Aufnahme der Ausbildung in einem Teilbetrag von 255,67 € und nach der Beförderung zum Feldwebel der Reserve in einem weiteren Teilbetrag von 766,93 €."

Jetzt hat die Änderung des USG ja auch Auswirkungen auf das WSG.

Kennt jemand die Übergangs- bzw. Ausführungsbestimmungen, wie mit Leuten wie mir umzugehen ist, die die Ausbildung zwar noch beginnen, aber nicht mehr innerhalb der Gültigkeit des "alten" WSG beenden?

Besten Dank schon mal!
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Opa_Hagen am 07. Oktober 2015, 15:00:47
Kamerad,

wie sieht denn Deine Vita aus? Kommst Du aus aus einer niedrigeren Dienstgradgruppe? Weil, wenn Fw vorl., dann ist´s Essig mit dem Zuschlag.



ZDv 20/3, Teil 12, Ziffern 1213 bis 1216 regelt diese Angelegenheiten, wobei es in Ziffer 1216 heisst:

"Personen, die mit einem vorläufigen höheren Dienstgrad in eine Laufbahn der Offiziere der Reserve oder der Unteroffiziere der Reserve eingestellt (beordert) werden, erhalten in keinem Fall einen Reserveoffizier- oder Reserveunteroffizierzuschlag."
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Oli_007 am 07. Oktober 2015, 15:11:24
Ich bin momentan Stabsgefreiter der Reserve (und könnte zwar SU d.R. vorl. sein, erspare mir das aber aus div. Gründen).
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Opa_Hagen am 08. Oktober 2015, 10:00:18
Hallo Oli,

dann sollte es klappen, da Du ja aus einer niedrigeren Laufbahn kommst.
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Altrec am 10. Oktober 2015, 06:37:18
Zitat von: Oli_007 am 07. Oktober 2015, 06:48:40
Kennt jemand die Übergangs- bzw. Ausführungsbestimmungen, wie mit Leuten wie mir umzugehen ist, die die Ausbildung zwar noch beginnen, aber nicht mehr innerhalb der Gültigkeit des "alten" WSG beenden?

Wenn du die Ausbildung noch vor dem November beginnst, wirst du die erste Zahlung noch erhalten. Die Zahlung für den Abschluss wirst du aber nicht mehr erhalten.
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Oli_007 am 03. Februar 2016, 07:42:31
Tatsächlich ist der §8b des (alten) Wehrsoldgesetzes ersatzlos aufgehoben  :(

Kennt jemand die Ausführungsbestimmungen zum Gesetz zur Neuregelung der Unterhaltssicherung sowie zur Änderung soldatenrechtlicher Vorschriften (USGuSoldGNRG)?
Vielleicht geben diese eine Regelungen wie Leute für mich her, damit der restliche Zuschlag (immerhin 766,93€) doch noch fliessen kann?
Ist ja schon fast ein Härtefall  ;)
Titel: Antw:Reserveunteroffizierzuschlag
Beitrag von: Schnolle am 03. Februar 2016, 08:54:14
Hallo, die ZDv 20/3 gibt's nicht mehr. Mir wurde das so erklärt,dass man an den Lehrgängen im Rahmen einer RDL teilnimmt und dort dann genau so bezahlt wird wie auf dem BO DP. Auch wenn der DG vorl. ist! Begründung: man nimmt ja an dem Lehrgang Teil um die militärische Qualifikation zu erlangen. Die fachliche ist ja schon da und die ist ja auch Grundlage für den DG vorl.
Heißt also für FwDG in der Tabelle für die Mindesleistung schauen falls der Verdienstausfall nicht höher ist, plus Dienstleistungszuschlag.