Hallo,
ich weiß dazu gibts schon endlose Threads, aber ich muss doch nochmal nachfragen.
Ich habe die Trennungsgeldverordnung nun schon zweimal komplett durchgelesen (die betreffenden §) und wurde nicht schlauer.
Also, da ich verheiratet bin und Ü25 bin ich, soweit ich in der Stammeinheit bin, Heimschläfer und beziehe TG nach §6
Nun war ich für 2 Wochen auf Lehrgang (ein paar hundert Km weit weg) und bezog demnach für die 14 Tage Tg nach §3.
Bekommen habe ich für die 14 Tage je 7,63 Euro.
Da liegt nu meine Frage. Wären es für die ersten 14 Tage nicht 24 euro? (unentgeltliche Unterkunft gab es, daher natürlich kein Übernachtungsgeld).
Der Refü sagte mir auf mein nachfragen, die 24 Euro gäbe es nur, wenn dort keine Gemeinschaftsverpflegung vorhanden gewesen wäre.
Das konnte ich so aber nirgends in der TG Verordnung finden.
Des weiteren, wenn das so stimmt, gäbe es dann nicht 11,43 Euro am Tag, da ich ja mit Frau und Kindern in häuslicher Gemeinschaft lebe?
Dazu sagte der Refü, das gäbe es nicht, ohne weitere Begründung.
Kann mir da jemand weiter helfen?
Geneinschaftsverpflegung deckt deine gesamte Verpflegung ab - was willst Du mehr?
Dein Refü hat vollkommen Recht.
24 € gibt es nur, wenn keine Verpflegung bereit steht. Das regelt sich dann nach den Selbstverpflegersätzen "F" 4,80; "M" und "A" je 9,60
11,43 sagt mir so jetzt nix. Aber 11,45. Und die gibt es ab dem 15. Tag für Verheiratete, wenn keine Verpflegung bereit gestellt wird.
Auch ich schlage mal in die selbe Kerbe wie meine Vorposter! An unserem Standort steht Gemeinschaftsverpflegung nicht zur Verfügung, daher habe ich für die ersten 14 Tage nach meiner Versetzung dorthin die erwähnten € 24,-- bekommen, natürlich nicht an den Tagen, an denen ich nicht da war, und seitdem erhalte ich für jeden Tag am Standort € 11,45 als Trennungstagegeld. Bin ich jedoch kommandiert an einen Standort, an dem Gemeinschaftsverpflegung zur Verfügung steht, bekomme ich für jeden Tag, auch innerhalb der erste 14 Tage, einen Trennungsgeldsatz von € 7,63, der dem Verpflegungstagessatz entspricht und damit meine Kosten für die (hoffentlich unfallfreie ;D !) Teilnahme an der Truppenverpflegung abdeckt!
Wiesel66 fehlt doch lediglich die Quelle für die rechtliche Grundlage...
Dafür gibt es ein VM-Blatt durch welches alle Konstellationen und die Höhe des TG geregelt wird. Leider habe ich die Nummer nicht zur Hand, aber Vorschriften-Online gibt dazu was her.
Aufpassen und nachrechnen kann ich aber dennoch nur wärmstens empfehlen.