Servus Kameraden
Meine Frage zum DZUZ sieht folgendermaßen aus:
Steht es irgendwo in einer ZDv (Regelung) geschrieben wer die Formblätter für DZUZ, Forderungsnachweis und DzWZ ausfüllen muss?
Hintergrund:
Ich bin im Geschwader im GeZi eingesetzt und dort fallen in unserer Staffel mit ca. 220 Schichtdienstleistenden die oben genannten fälle regelmässig an.
Meiner meinung nach ( und aus erfahrung in meiner alten Einheit) befüllt jeder Soldat selber diese anträge mit diesen Formularen.
Bei uns ist es so das der Spieß will das die GeZi-Soldaten anhand von eingereichten Schichtplänen diese Formblätter ausfüllen für alle Soldaten in der staffel die Schichtdienst leisten.
Ein nettes Gutti sozusagen. Jedoch hält der spieß an diesem prozedere fest.
Vor dem hintergrund das der Spieß bald Stan mäßig nur noch einen Mannschafter im GeZi hat will ich versuchen ihn dazu zu bringen diese schreibarbeit auf die beantragenden Soldaten abzuwälzen.
Und das beste Argument wäre wenn ich ihm des in einer vorschrift präsentieren könnte.
Dienst zu ungünstigen Zeiten ist als Erschwerniszulage durch die Einheit von Amts wegen zuzuerkennen, insofern hat der Spieß hier völlig recht. Bei den Forderungsnachweisen kann man sich streiten, ich würde die jeden Soldaten selber ausfüllen lassen, weil es ja sein Forderungsnachweis ist. Eindeutig festgelegt ist das Verfahren mMn aber nicht.
Was ist "DzWZ? Ist mir unbekannt.
Dienst zu wechselnden Zeiten.
Also Wechselschicht wenn im Monat 2 mal verschieden Schicht geleistet wird wobei die Anfangszeit der schicht um mindestens 7 stunden bis max. 13 stunden versetzt sein muss.
Mir gehts hier rein um die Schreiberei.
Ich halte es für sinnfrei das der Gezi Soldat in diese 3 Vordrucke Name, Vorname, Pk und die Zeiten usw einträgt.
Das kann ich wohl von Soldaten verlangen das die des schaffen
Da geht soviel zeit drauf. Und das ist mit einem GeZi-Soldaten in der neuen struktur definitiv nicht mehr machbar.
Aber vielleicht schafft sich des ganze Thema von selber ab wenn die Automatisierte Zeiterfassung kommt.
Nochmal: "Dienst zu ungünstigen Zeiten" ist durch die Einheit
von Amts wegen zuzuerkennen, da hat der Soldat nichts weiter mit am Hut! Der unterschreibt maximal dafür, dass ihm die Zulage zuerkannt wurde. Bei dem forderungsnachweis für mehrgeleisteten Dienst gehe ich mit Ihnen konform, das Ding nennt sich ja nicht umsonst so. Zu der Wechselschichtzulage kann ich nichts sagen, die ist mit als Spieß einer PzGrenKp nicht auf den Tisch gekommen. Wenn das aber wie DzuZ eine Erschwerniuszulage ist, dürfte sie genauso von Amts wegen zuzuerkennen sein. Das müsste in der Erschwerniszulagenverordnung stehen.
Zitat... Das kann ich wohl von Soldaten verlangen das die des schaffen ...
Sie können da rein gar nichts "verlangen".
Vorsicht bei Dienst zu wechselnden Zeiten. Da gibt's ein paar Klinken. Wenn Sie da nicht genau in der Materie stecken wird's kompliziert.
Zitat von: Jens79 am 09. Oktober 2015, 18:56:27
Vorsicht bei Dienst zu wechselnden Zeiten. Da gibt's ein paar Klinken. Wenn Sie da nicht genau in der Materie stecken wird's kompliziert.
Für mich ein Grund mehr, das das GeZi machen zu lassen.
Wir leisten uns dafür einen Soldaten der nichts anderes macht als die Anträge zu bearbeiten. Der ist den ganzen Monat beschäftigt und ein wirklicher Spezialist auf dem Gebiet.
Er macht es sehr gründlich und schnell. Allerdings außer Sport nichts anderes nebenbei. Und wir sind nur 56 Schichtdienstleister.
Vorweg: Ich hatte mit dieser Art von Anträgen nix zu schaffen.
Aber in Kenntnis der Formalien bei Willensäußerungen und Bedürfnisanmeldungen in den Deu Streitkräften: Wenn es sich um einen "Antrag" handelt, hat der Beantragende diesen auszufüllen. Es sei denn, er ist physisch dazu nicht im Stande.
Dieser Grundsatz schließt natürlich nicht aus, dass quasi als "Servicleistung" sowas im GeZi erledigt wird. Darüber entscheidet jedoch sicher nicht der mit der Durchführung beauftragte Gezi-Soldat, sondern der für den Geschäftsbetrieb zuständige Vorgesetzte. Als Grundsatz, und zumindest in "erster Instanz".
MkG
Abteilix
Interessant, dass jemand, der damit nichts zu tun hatte, dann doch noch seinen Senf dazu gibt. Welchen konkreten sachdienlichen Hinweis wollten Sie dem Fragensteller denn nun gebrn?
Der Unterschied zwischen "von Amts wegen" und Antrag ist bekannt? Offensichtlich nicht.
Und selbst einen Antrag kann ich gem. VwVfG zur Niederschrift geben. Sonst könnte evtl. ein Analphabet sein ihm zustehendes Geld nicht beantragen.
Wir hatten doch schon festgestellt, dass die Zulage von Amtswegen zuerkannt wird und dass nirgendwo steht, wer das Formular ausfüllen muss.
Ein spitzfindiger Chef setzt halt 1x/Monat einen Dienst für alle verfügbaren Soldaten an "Ausfüllen des Formulars DZUZ" und schon ist das Problem gelöst.
Bei Schichtdienstleistenden ist es eben nicht so einfach, mal eben alle im Dienst zu haben.
Bei einer InfKp ist das sicherlich einfacher.
In meiner ehemaligen Einheit wurden die Meldungen jahrelang von den GeZiSdt aufgesetzt. Irgendwann dann hat der KpFw festgelegt, dass zur Entlastung dieser jeder Soldat selbst seine Meldung zu erstellen hat.
Seit dem waren unsere Offiziere nur noch mit dem Korrigieren dieser beschäftigt, da viele Sdt doch erhebliche Probleme mit dem korrekten Ausfüllen haben.
Was ich eigentlich damit sagen will: In Summe kann es doch deutlich weniger Aufwand sein, wenn das ganze durch erfahrene Sdt übernommen wird.
Ich würde schon als Soldat nicht darauf vertrauen wollen, dass jemand meine Anträge für mich ausfüllt. Aber das wäre doch eine gute Gelegenheit den Spieß von dem Besuch eines Word- und Excellehrgangs zu überzeugen. Vieles lässt sich durch Routinen automatisiert erledigen.
Zitat von: Jay-C am 10. Oktober 2015, 09:17:34
Seit dem waren unsere Offiziere nur noch mit dem Korrigieren dieser beschäftigt, da viele Sdt doch erhebliche Probleme mit dem korrekten Ausfüllen haben.
Das kenn ich noch aus TBF Zeiten, aber oft lag das an Problemen wie unfallfreies Schreiben des eigenen Namens oder das Rot-Markieren von Sonntagen. Durchstreichen, neu machen lassen irgendwann lernen es die Leute.
Zitat von: Jens79 am 09. Oktober 2015, 19:51:22
Wir leisten uns dafür einen Soldaten der nichts anderes macht als die Anträge zu bearbeiten. Der ist den ganzen Monat beschäftigt und ein wirklicher Spezialist auf dem Gebiet.
Er macht es sehr gründlich und schnell. Allerdings außer Sport nichts anderes nebenbei.
Dann ist dieser Dienstposten ohne weiteres streichbar und der Soldat auf diesem Gebiet entbehrlich, wenn er nichts anderes schafft als 56 x 2 Anträge pro Monat auszufüllen.
Wenn du das sagst.....
...erkennen muss sowas der Chef.
Eben, deswegen gibt es diesen beauftragten Soldaten ja...
???
Ein gut ausgebildeter und gewissenhafter Soldat entlastet den Chef. ;)