Hallo,
wie ihr aus dem Titel entnehmen könnt, wollte ich gerne wissen, ob dort "Urlaub" ist. Kameraden meinen, dass es das Ende des Halbjahres ist und das neue Halbjahr am 4.1 beginnt. Wir sind im in der Grundausbildung. Weiß jemand was davon?
Danke im Voraus!
ZitatWeiß jemand was davon?
Ja, die Disziplinarvorgesetzten der Einheiten, in die Sie nach der GA versetzt werden. Und die Regelung wird in jeder dieser Einheiten anders sein.
In der Regel ist in dieser Zeit kein besonderer Dienst angesetzt und du kannst Urlaub beantragen.
Trotzdem müssen ggf Sonderdienste wie Wache, UvD,... gestellt werden.
Vielleicht kommt auch noch etwas von wegen Flüchtlingshilfe.
Urlaub buchen solltest du nur, wenn du Erholungsurlaub beantragt hast und der genehmigt wurde.
Ich bin ja noch in der Grundausbildung (FWD) und da kann man keinen Urlaub nehmen. Es ging ja darum, weil ja dann das Halbjahr endet zu diesem Zeitpunkt endet
Was sagen denn Ihre Vorgesetzten in der GA dazu?
Zitat von: Dennis2807 am 09. Oktober 2015, 23:05:02
Ich bin ja noch in der Grundausbildung (FWD) und da kann man keinen Urlaub nehmen. Es ging ja darum, weil ja dann das Halbjahr endet zu diesem Zeitpunkt endet
Es endet sogar ein Jahr. Aber das hat doch mit Urlaub nichts zu tun.
Zitat von: KlausP am 09. Oktober 2015, 23:01:16
Ja, die Disziplinarvorgesetzten der Einheiten, in die Sie nach der GA versetzt werden. Und die Regelung wird in jeder dieser Einheiten anders sein.
Da musst du nachfragen, wie das in dieser Einheit gehandhabt wird.