Hi ich bin David, Ex - Feldjäger SaZ 12, seit 01.09.14 bei der Bereitschaftspolizei in Bayern.
Meine Frage bezieht sich auf Zulagen und Dienst zu ungünstigen Zeiten.
Ich bin derzeit in der Ausbildung zum Polizisten in Bayern, befinde mich noch im Vollzeit - BFD ( SAZ 12), dass heisst ich werden von der Bundeswehr noch voll bezahlt bis zum DZE 06/16 und meine derzeitige Beschäftigungsstelle muss an mich keinen Euro bezahlen.
Jetzt zu meinem Problem:
Ich werde bei der Polizei ausgebildet, arbeite auch in der Wache bzw. im Praktikum bin ich auf einer Dienststelle wo ich genauso Nachschichten, Sonderschichten ect. arbeiten muss.
Das Land Bayern zahlt mir keinen "DUZ" und keine "Polizeizulage" , weil ich vom Bund getragen werde, solange ich mich im Vollzeit BFD befinde. Dies verstehe ich auch. Der Bund hingegen bezahlt mir keinen DUZ oder die Polizeizulage (genauso hoch wie die Feldjägerzulage) weil ich den Dienst nicht dort leiste. ( vorher habe ich den DUZ + Feldjägerzulage bekommen)
Dies stellt für mich eine Gesetzeslücke dar! An wen kann ich mich wenden, wer könnte mir behilflich sein??!!
In meiner Ausbildung habe ich noch einen SAZ 12, der das selbige Problem hat.
Ich würde mich über eine kompetente Antwort freuen
David
Zitat... Dies stellt für mich eine Gesetzeslücke dar! An wen kann ich mich wenden, wer könnte mir behilflich sein??!! ...
An Ihren Bundestagsabgeordneten? An den Petitionsausschuss des Bundestages?
Schreib an den Wehrbeauftragten. Der wird eh für alles missbraucht. ;D
Wen hast du denn bisher abgeklopft?
Der wäre hier sogar die richtige Adresse.
Für die Zulage gilt ja:
Zulage für Beamte und Soldaten mit vollzugspolizeilichen Aufgaben
(1) Die Polizeivollzugsbeamten des Bundes, die Beamten des Steuerfahndungsdienstes, die Soldaten der Feldjägertruppe und die Beamten der Zollverwaltung, die in der Grenzabfertigung oder in einem Bereich verwendet werden, in dem gemäß Bestimmung des Bundesministeriums der Finanzen typischerweise vollzugspolizeilich geprägte Tätigkeiten wahrgenommen werden, oder die mit vollzugspolizeilichen Aufgaben betraut sind, erhalten eine Stellenzulage nach Anlage IX, soweit ihnen Dienstbezüge nach der Bundesbesoldungsordnung A zustehen.
Die Zulage erhalten unter den gleichen Voraussetzungen auch Beamte auf Widerruf im Vorbereitungsdienst.
In welchem Rechtsstatus befinden Sie sich gegenüber
der Polizei? Was steht in Ihren Einstellungsunterlagen?
Wichtig ist auch sich nicht vorher abbügeln zu lassen, sondern einen ablehnenden Bescheid vom Bund bzw. Land in den Händen zu halten.