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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: Manuel97 am 11. Oktober 2015, 21:46:35

Titel: Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Manuel97 am 11. Oktober 2015, 21:46:35
Guten Abend,

ich hatte mich dieses Jahr als Offizier im Heer beworben, habe aber leider letzte Woche eine Absage erhalten. Laut den Ärzten bin ich körperlich nicht uneingeschränkt einsetzbar, wohl aufgrund eines Motorradunfalls den ich letztes Jahr hatte (Knieluxation). Darum wollte ich fragen ob die körperliche Voraussetzungen als Reservist ähnlich hoch sind wie für normale Soldaten, da wenn ich nicht aktiv in der Bundeswehr dienen kann wenigsten als Reservist meinen Teil leiste.  Ich strebe nun ein duales Studium als Wirtschaftsingenieur-Elektrotechnik an und bin 97er Jahrgang

mfg

Manuel
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: ulli76 am 11. Oktober 2015, 21:53:05
Die Voraussetzungen sind identisch.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Verteidiger am 12. Oktober 2015, 08:04:56
Man muss Soldat gewesen sein um Reservist zu werden
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: KlausP am 12. Oktober 2015, 08:06:08
Nö.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Opa_Hagen am 12. Oktober 2015, 08:28:44
Zitat von: KlausP am 12. Oktober 2015, 08:06:08
Nö.

Stimmt. Ich habe vor meiner Resilaufbahn nicht einen Tag in der Bw gedient.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: F_K am 12. Oktober 2015, 08:52:00
Zur Frage:

Die Voraussetzungen sind die gleichen, die Knieluxation verhindert eine Tätigkeit als Soldat / Reservist.

Reservist ist, wer wenigstens einen Tag als Soldat gedient hat - dieser "eine Tag" kann auch in einer Reservedienstleistung erbracht werden.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Tommie am 12. Oktober 2015, 09:16:07
Zitat von: F_K am 12. Oktober 2015, 08:52:00... , die Knieluxation verhindert eine Tätigkeit als Soldat / Reservist.

Die mitgemachte Knieluxation führt nach ZDv 46/1, Anlage 3.2, GNr. 59 zur vergabe einer Gesundheitsziffer VI59 und damit zur absoluten und dauerhaften Wehrdienstuntauglichkeit! Das gilt für eine Einstellung als SaZ oder FWDL genauso wie für eine Tätigkeit in der Reserve!
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: SCPO am 12. Oktober 2015, 23:25:56
Die Tauglichkeitsgrade für Reservisten werden mittelfristig überarbeitet und es sollen unterschiedliche Tauglichkeitsstufen für Reservisten eingeführt werden. So werden in Zukunft z.B. im Stab geringere Anforderungen an Reservisten gestellt werden. Ob dies allerdings den TE Ersteller helfen wird, wage ich zu bezweifeln.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Tommie am 13. Oktober 2015, 07:07:22
Das ist ein Gerücht, das sich schon lange hält und immer wieder weiter verbreitet wird!

Richtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: ulli76 am 13. Oktober 2015, 07:11:08
Es gibt auch jetzt schon eine abgestufte Tauglichkeit- die auch für REservisten gilt. Die einzigen, die eine eigene Tauglichkeit haben, sind die RSUler. Und das sind wohl auch die einzigen, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.

Die Diskussion um die Tauglichkeit von Reservisten ist bisher leider von Unwissen und Vorureilen geprägt, was auch noch fleissig vom Reservistenverband befeuert wird, statt mal gescheit aufzuklären. Da kann man sich echt die Finger wund schreiben.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: SCPO am 13. Oktober 2015, 23:23:53
Zitat von: Tommie am 13. Oktober 2015, 07:07:22
Das ist ein Gerücht, das sich schon lange hält und immer wieder weiter verbreitet wird!

Richtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!

Ist aber ja spannend, dass dieses "Gerücht" direkt vom BMVg kommt. 
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: SCPO am 13. Oktober 2015, 23:25:10
Zitat von: ulli76 am 13. Oktober 2015, 07:11:08
Es gibt auch jetzt schon eine abgestufte Tauglichkeit- die auch für REservisten gilt. Die einzigen, die eine eigene Tauglichkeit haben, sind die RSUler. Und das sind wohl auch die einzigen, für die keine Ausnahmeregelung vorgesehen ist.

Die Diskussion um die Tauglichkeit von Reservisten ist bisher leider von Unwissen und Vorureilen geprägt, was auch noch fleissig vom Reservistenverband befeuert wird, statt mal gescheit aufzuklären. Da kann man sich echt die Finger wund schreiben.

Quelle ist nicht der Reservistenverband sondern BMVg.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Ralf am 14. Oktober 2015, 05:39:42
ZitatRichtig ist, dass ein "Katalog" von Ausnahmetatbeständen erarbeitet wird, mit dem es in Zukunft einfacher wird, Reservisten mit bestimmten medizinischen Problemen zu RDL heranzuziehen, wenn diese RDLs quasi nur aus Innendienst bestehen. Hier wird dann keine Begutachtung mehr erforderlich sondern die Ausnahmegenehmigung wird aufgrund des Kataloges quasi sofort erteilt!
Das trifft den derzeitigen Sachstand.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2015, 07:37:30
Beispiel: Ein mit oraler Medikamentengabe ordentlich eingestellter Diabetes Mellitus vom Typ II führt zur Vergabe einer Gesundheitsziffer IV10. Damit wäre theoretisch eine Tauglichkeit "T 6" (als Reservist verwendungsfähig) möglich, allerdings müsste für jede RDL eine neue Ausnahmegenehmigung erteilt werden, was sehr zeitaufwändig wäre. Steht dagegen die Gesundheitsziffer IV10 im "Katalog der Ausnahmetatbestände" z. B. für RDL im Stabsdienst drinnen, ist hier nicht die jeweilige Einzelvorlage erforderlich, sondern der Reservist kann damit ohne großes "Brimborium" einberufen werden! Die Truppenärzte typischer "Reservisten-Standorte" (z. B. SanVersZ Mainz für den Standort der Feldpost in Pfungstadt/MatDp Darmstadt!) würden massiv entlastet werden.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: SCPO am 14. Oktober 2015, 21:57:28
Tommie, das ist ja genau das was ich meine. Einschränkungen die für den Standardsoldaten (der alles können sollte), braucht der Soldat der vielleicht vier Woche im Stab übt ja nicht.

Mir ist schon bewußt das die Sondergenehmigungen zu einem Prozentsatz X (und ich kenne X) durchgehen, aber mit den neuen Regelungen wird es einfach mehr Rechtssicherheit für den Res. geben und die Sanbereiche werden auch entlastet.
Titel: Antw:Körperliche Voraussetzung für Reservisten
Beitrag von: ulli76 am 14. Oktober 2015, 22:11:48
Mit bestimmten IVer-Gradationen kann man sogar als aktiver Soldat eingestellt werden. Es darf nur kein Ausschluss für die geplante Verwendung sein. Gerade im Stabsdienst sind einige IVer-Gradationen möglich. Für GZ die keinen Ausschluss für die geplante Verwendung darstellen, braucht es auch keine Ausnahmegenehmigung.

Das andere Problem ist, dass die Einschränkungen der Tauglichkeit schnell an ihre Grenzen kommen können, da man nur mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit vorhersehen kann, dass ein Soldat nicht allgemeinmilitärische Aufgaben übernehmen können muss.

@SCPO: Was vom Reservistenverband fleissig befeuert wird sind so Aussagen von wegen dass man als 50-jähriger Resi so fit wie ein 20-jähriger Infanterist sein müsse und dass Modelmaße verlangt werden würden.
Was hab ich mir schon die Finger wund getippt um so ein weit verbreitetes Halbwissen richtig zu stellen.