Hallo,
gerne würde ich von Euch wissen, ob meine vier Jahre Vordienstzeit als Mannschafter im Heer (SaZ 4) mit dem Abgangsdienstgrad Hauptgefreiter bei der nach sieben Jahren stattfindenden Wiedereinstellung als Soldat in der Laufbahn des Feldwebel im Fachdienst angerechnet / positiv ausgelegt / zur schnelleren Beförderung etc. genutzt werden?
Laut dem Karrierecenter werde ich auf Grund meines Realschulabschlusses und dem verwertbaren Beruf "Kaufmann für Versicherungen und Finanzen" als Stabsunteroffizier (FA) eingestellt, wie dann aber die Beförderungszeiten, Erfahrungsstufen, Zulagen etc. aussehen, das konnte man mir bisher nicht sagen?!
Ist es nicht so, dass ich dann, wenn ich wieder in den Dienst eintrete schon so gelte, dass ich bereits vier Jahre gedient habe?
Wann kommt für mich die Beförderung vom SU zum Feldwebel und dann auf Grund der vier Jahre Vordienstzeit die Beförderung zum Oberfeldwebel in Frage?
Kann ich denn sogar noch das Glück haben, wenn ich mich für weitere zwölf Jahre verpflichte, dass ich dann auf Grund vier plus zwölf, also 16 Dienstjahren sogar noch Hauptfeldwebel werden könnte?
Dank!
Ganz vergessen habe ich zu erwähnen, dass die Berufsausbildung zum Kaufmann für Versicherungen und Finanzen nach meiner ersten Dienstzeit stattgefunden hat und dass ich mittlerweile in diesem Beruf über vier Jahre tätig bin.
Für die Beförderung zum Feldwebel benötigen Sie bei einer Einstellung als SU (FA) definitiv ein Jahr, da führt kein Weg dran vorbei! Sie können bei Ihrer Vordienstzeit allerdings schon nach einem weiteren Jahr Oberfeldwebel werden, weil sie dann die geforderten fünf Dienstjahre als Soldat vorweisen können! Hauptfeldwebel können Sie frühestens nach einer Gesamtdienstzeit von acht Jahren, also vier Jahre nach Ihrer Wiedereinstellung werden. Ob das "pünktlich" erfolgt, hängt von Ihrem Platz in der Beförderungsreihenfolge, Ihren Beurteilungen und den freien Haushaltskarten ab. Während Ihrer neuen Dienstzeit sollte das aber auf jeden Fall klappen, während Sie den Stabsfeldwebel aufgrund der benötigten sechzehn "Feldwebeljahre" vergessen können!
Wow, super vielen Dank.
Das beantwortet alle meine Fragen.
Wünsche noch einen schönen Tag.
Zitat von: Tommie am 12. Oktober 2015, 14:19:33Für die Beförderung zum Feldwebel benötigen Sie bei einer Einstellung als SU (FA) definitiv ein Jahr, da führt kein Weg dran vorbei!
Die Quelle für meine Aussage ist die (ehemalige ZDv 20/7) Zentrale Dienstvorschrift A-1340/49, die im Kapitel 2.1.5 "Mindestdienstzeiten" in der Ziffer 217 folgendes besagt:
Zitat"Soweit in dieser Zentralen Dienstvorschrift nichts anderes bestimmt ist, müssen Soldatinnen und Soldaten grundsätzlich mindestens ein volles Jahr in ihrem Dienstgrad Dienst geleistet haben, bevor sie befördert werden dürfen. Dieses Jahr muss abgelaufen sein, selbst wenn die nach dieser Zentralen Dienstvorschrift als Voraussetzung für die Beförderung geforderte Mindestdienstzeit insgesamt erfüllt ist."
Und um gleich der nächsten Frage vorzubeugen ;) : Nein, in diesem Falle ist nirgendwo eine anders lautende Regelung zu finden!
Bzgl. der Erfahrungsstufen habe ich noch ein paar Fragen.
Wenn ich demnächst mit dem Dienstgrad SU(FA) wiedereingestellt werde und bereits vor zehn Jahren vier Jahre als Mannschafter gedient habe, bekomme ich dann sofort "Erfahrungsstufen" angerechnet und wenn ja, wie setzen sich diese zusammen?
Bekomme ich "am ersten Tag" meine SU Klappen mit dem FA Bändchen oder geschieht das erst nach der dreimonatigen Grundausbildung, welche ich ja noch einmal machen muss?
Vielen Dank!
Darf ich während der Grundausbildung im Feldwebel-/Unteroffizieranwärter-Bataillon nach Dienstschluss eigentlich nach Hause fahren, also auch unter der Woche?
Zitat von: Fachdiener am 02. November 2015, 13:25:25
Wenn ich demnächst mit dem Dienstgrad SU(FA) wiedereingestellt werde ...
Welchen Dienstgrad werden Sie dann wohl an der Uniform tragen?
Zitat von: Fachdiener am 02. November 2015, 13:25:25
...
Bekomme ich "am ersten Tag" meine SU Klappen mit dem FA Bändchen oder geschieht das erst nach der dreimonatigen Grundausbildung, welche ich ja noch einmal machen muss?
Vielen Dank!
Sie wiederholen keine Grundausbildung, FA/UA absolvieren den ihrer Laufbahn entsprechenden Anwärterlehrgang unabhängig davon ob sie bereits Vordienstzeiten mitbringen oder neu eingestellt werden.
Sehr gut, dann freue ich mich auf meine baldigen SU Klappen. :-)
Mir wurde beim Einplanungsoffizier leider nur mitgeteilt, dass ich da meine Grundausbildung von 2004 zu lange her ist, noch einmal eine machen muss?!
Aber ich habe mich schon mit dem FA/UA Btl. auseinandergesetzt und werde mein Bestes geben.
Hat vielleicht jemand eine Info, ob man während der Zeit im FA/UA Btl. nach Dienstschluss nach Hause fahren darf.
Ich kann es mir nicht vorstellen.
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Aus eigener Erfahrung im FA/UA Btl. in Sonderhausen kann ich berichten das es uns freigestellt war welchen Aktivitäten wir nach Dienstschluss nachgehen...und die Kameraden aus dem Einzugsgebiet sind eben täglich nach Hause gefahren.
@Martin
Vielen Dank für die Auskunft!
Man muß es natürlichi selbst wissen, ob man das macht, ist meiner Meinung nicht förderlich für die Kameradschaft.
Aber heutzutag eist ja alles anders.
Also eine GA = Grundausbildung wirst Du definitiv nicht machen, sondern einen Uffz Lehrgang.
Sonst hätte man mich nach 22 Jahren auch in eine GA Kompanie gesteckt.
Und ja: wer unbedingt will kann auch jeden abend nach Hause fahren und Nein: es wird NICHT gerne gesehen.
(Evtl mal die erste Woche dableiben?)