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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: RoWe am 12. Oktober 2015, 16:01:26

Titel: Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: RoWe am 12. Oktober 2015, 16:01:26
Hallo,

und zwar habe ich ein Problem und hoffe dass jemand mit Erfahrung mir behilflich sein kann.
Ich bin gerade dabei meine Unterlagen für die Eignungsfeststellung zu sammeln und war nun beim Augenarzt, da auf der Einladung ein "augenärztliches Attest oder ein Brillenpass (nicht älter als 3 Monate) gefordert wurde. Nun ist mein Brillenpass schon älter als 3 Monate und kann nicht erneuert werden. Daher war ich nun bei meinem Augenarzt und der ist sich nicht sicher ob ein "Augenärztliches Gutachten" (Gesichtskennung, Rot/Grün-Schwäche), welches 120€ kostet, gefragt ist oder einfach nur ein Attest mit meinen Augenwerten.

Ist hier irgendjemand der hier mehr weiß?
Titel: Antw:Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: Ryuuma am 12. Oktober 2015, 16:05:15
Kann nicht erneuert werden?  :D 5 Minuten zum Optiker, fertig.
Attest oder Brillenpass mit Augenwerten.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: RoWe am 12. Oktober 2015, 16:08:05
Ja, keiner weiß hier richtig Bescheid. Der Optiker kann mir angeblich keinen Brillenpass anlegen und die anderen wollen ein ganzes Gutachten mit vielen Tests machen :D
Titel: Antw:Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: KlausP am 12. Oktober 2015, 16:14:22
Dann wechseln sie mal den Optiker. Meiner kann das z.B. und der ist keiner von der Sorte, die man immer in der Werbung sieht.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: ulli76 am 12. Oktober 2015, 16:15:59
Es reicht eine Bescheinigung über die aktuellen Brillenwerte. Bei der Untersuchung im KC wird dann heraus gefunden, ob du mit der Brille noch scharf siehst. Die Brillenwerte können im KC nicht gemessen werden, sind aber wichtig für die Tauglichkeit.

Geh ggf.zu einem anderen Optiker und frag die, ob die dir die Werte ausmessen und darüber eine Bescheinigung ausstellen können.

Ein augenärztliches Gutachten ist nicht erforderlich.
Titel: Antw:Eignungsfeststellung - Augenärztliches Gutachten oder nur Augenwerte
Beitrag von: RoWe am 12. Oktober 2015, 16:25:46
Danke! Ich werde euren Rat befolgen und es bei einem anderen Optiker probieren!