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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Denwo am 14. Oktober 2015, 14:51:44

Titel: Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Denwo am 14. Oktober 2015, 14:51:44
Guten Tag Leute.
Ich hoffe jemand von euch weiß etwas darüber..
Es geht um folgendes:
Ich war bei meiner Einstellungseignung erfolgreich soweit, musste nur noch zur Untersuchung aufgrund meiner Augen. Dort hat sich herausgestellt dass ich eine "Rotanomalie" habe und so viel ich weiß nur Pkw bis 3,5 Tonnen fahren.
Nun stellt sich mir die Frage ob jetzt meine Einplanung die ich schon bereits hatte gefährdet ist?
Wäre in der Mannschaft und mein 1. Verwendungswunsch wäre M600 also TrspSoldat SK

Danke schon mal im voraus auf Antworten.

MfG
Denis
Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: ulli76 am 14. Oktober 2015, 14:53:52
Ist bei deiner Verwendung noch ein BCE dabei? Dann wahrscheinlich ja.
Du wirst abwarten müssen, wie der medizinische Dienst entscheidet und dann ggf. mit dem Einplaner Verbindung aufnehmen müssen.
Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Denwo am 14. Oktober 2015, 15:08:59
Ging aber schnell
Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2015, 15:11:49
Die Fahrerlaubnis für Dienstfahrzeuge der Klassen B, C und E, also den "LKW-Führerschein", für den Sie mit Ihrer Rotanomalie eher keine Tauglichkeit erhalten werden!
Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Denwo am 14. Oktober 2015, 15:15:34
Also bei meinem 1.VW ist keins davon dabei also ist dieser nicht gefährdet, nehm ich das richtig auf?
Im 2. Wäre Kraftfahrer C/D also fällt das weg.

Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Tommie am 14. Oktober 2015, 15:18:34
Nachdem die Fahrerlaubnis der Klasse D mit BCE zwingend zusammen hängt, wird es damit definitiv nichts werden ;) ! Diese Verwendung werden Sie wahrscheinlich als Ausschluss bekommen, so dass Sie anderweitig einzuplanen sind, z. B. auf eine Stelle für die die Fahrerlaubnis der Klasse B ausreicht, oder dorthin, wo man gar keine Dienstfahrerlaubnis benötigt!
Titel: Antw:Einplanung wegen Rotanomalie gefährdet?
Beitrag von: Denwo am 14. Oktober 2015, 15:22:17
Alles klar, danke vielmals für die schnelle Hilfe!