Hallo
ich habe eine Überweisung von meiner Truppenärztin bekommen, für einen zivilen arzt den ich mir aussuchen kann.
Ich weiß jetzt leider nicht ob die BW als eine gesetzliche KK oder private anzusehen ist, denn das würde bei der Terminergabe eine wichtige Rolle spielen. Privatkasse wird ja bevorzugt.
Meine Truppenärztin ist leider nur eine vertragsärztin und konnte mir keine antwort darauf geben, auch keiner aus dem San Bereich.
Hat jemand Ahnung davon?
Grüße
Weder noch - weil anderes System.
Die Bundeswehr ist weder ... noch. Sie ist gar keine Krankenkasse. Das müssten die Herrschaften in der Arztpraxis aber eigentlich wissen, zumindest dann, wenn Sie eine an Ihrem Standort aufsuchen. Sie dürften nicht der erste Soldat sein, der mit so einer Überweisung ankommt.
Danke erstmal.
Nun wurde ich aber gefragt bei der netten Sprechstundenhilfe wie ich versichert sei? ich Sagte dass ich bei der Bw bin, und sie fragte ob dass jetzt privat oder gesetzlich sei? Sie wusste es selbst nicht....
Darauf konnte ich selbst nur sagen "keine ahnung, sorry". Wie gesagt mein SAN-Bereich scheint keine ahnung zu haben.
Nur ist es ein Unterschied ob ich in 2 wochen einen Termin bekomme(privat) oder 3 Monate(gesetzlich)...
Na dann....privat;)
Zitat von: Aliki am 14. Oktober 2015, 18:48:53
Na dann....privat;)
Und dann kriegt er die Rechnung, oder wie? Gehen Sie zu der Praxis und legen denen die Überweisung vor. Da steht alles drauf, wonach abgerechnet wird, wo die Rechnung hin geht und wer den Befund bekommt und und und.... Das sollte auch "Blondie von der Anmeldung" kapieren.
Sag ihr du bist privat. Soldaten werden außerhalb des Budgets gerechnet, also von Vorteil für die Praxis.
@klaus: Wenn es nur um die Angabe zur Terminvereinbarung geht, passiert gar nichts.
Danke bis hierhin. Es handelt sich hierbei auch nur um eine "normale Untersuchung" mit Befunderstellung und fertig, also keine unnormal hohen Kosten die plötzlich zu tragen wären...
Das sind zwei verschiedene Paar Stiefel- das eine ist die Angabe zur Terminvergabe, das andere ist die Abrechnung.
FÜr die Abrechnung bist du KEIN Privatpatient und du darfst auch nicht in die RIchtung unterschreiben. Die evtl. anfallenden Mehrkosten trägst du dann nämlich selbst.
Im Prinzip bist Du beides... Du stehst außerhalb des Budgets bist also so gesehen für die Praxis besser in der Abrechnung.
Auf der anderen Seite darf aber nur nach "gesetzlichen" Leistungen abgerechnet werden.
Das Problem ist dass die meisten Praxen seit Jahren keinen "Bundi" mehr gesehen haben und insofern aus der Übung sind.
Übrigens: Welche Leistungen abgerechnet werden können und welche nicht, weicht in Einzelfällen von den Regelungen der zivilen Krankenkassen ab. Im Zweifel soll die Praxis in der Heilfürsorge anrufen und nachfragen.
Ist es nicht so, dass die Versicherten gesetzlicher Krankenkassen über Fallpauschalen abgerechnet werden, a la "Einmal Schnupfen macht 12,30 €", und die Bundeswehrsoldaten nach den tatsächlich erbrachten Leistungen über GOÄ, also z. B. Untersuchung 5,-- €, Beratung 3,50 € ... ? (Werte sind frei erfunden ... !)
Privatpatienten werden auch nach GOÄ abgerechnet, aber üblicherweise mit dem 2,3-fachen Satz! daher ist ein Soldat definitiv kein Privatpatient und steht außerhalb des Kassenbudgets des betreffenden Arztes, wie "MiraC" bereits gesagt hatte!
Wenn man sich für die Terminvergabe als Privatpatient ausgibt muss auch beachtet werden, dass nicht jeder Arzt - gerade in Fachabteilungen von Krankenhäusern - eine Kassenzulassung hat. Kommt man also mit Überweisung zu einem solchen Arzt, kann und wird er nicht behandeln, da er nicht abbrechnen kann. Das gilt natürlich nicht bei Einweisungen, da dann über das Krankenhaus abgerechnet wird.
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes. Für Angehörige der Bundeswehr werden ebenfalls Fallpauschalen angesetzt, die im Übrigen Beratung etc. schon enthalten. Der Rest wurde bereits dargestellt. Wenn man wirklich ins Detail geht, wird es komplex und nicht jeder.niedergelassene Arzt hält sich an die Spielregeln.
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15
[...]
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
[...]
Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
Kassenärzte haben jedes Quartal ein Budget zur Verfügung, welches nach dem bisherigen Patientenaufkommen (+Krankheitsbild) geschätzt wird. Alles was er darübehinaus behandelt, darf er nicht abrechnen. Daher vergibt z.b. der Radiologe öfters mal zum Ende des Quartals hin ungern Termine. Außer an Privatpatienten und Bundeswehrsoldaten mit diesen tollen Überweisungen. Da darf er nämlich einfach eine Rechnung lt. GOÄ hinschicken. Das schippt besser ;)
Ihr bringt da einiges durcheinander.
Also- ja, einige Leistungen sind in einer Art "Flatrate" enthalten, die der Arzt pro Patienten bekommt, einige werden gesondert abgerechnet.
Dazu gibt es ein Budget, das von den Kassen vorgegeben ist und ziemlich kompliziert berechnet wird. Überschreitet der Arzt das, arbeitet er quasi für umsonst. Deswegen machen einige Praxen auch zum Quartalsende Urlaub.
Das gilt für Kassenpatienten.
Privatpatienten werden komplett anders abgerechnet.
Und dann gibt es noch Soldaten- für die gibt es die "Flatrate" nicht und die werden nicht innerhalb des Budgets gerechnet. Die Leistungen, die der Arzt erbringt, werden aber meist nach den üblichen Kassensätzen abgerechnet.
Da Soldaten eben außerhalb des Budgets rechnen, sind sie für Ärzte durchaus attraktiv, da sie so mehr Geld verdienen können.
Und dann gibt es noch Ärzte ohne Kassenzulassung- hier ist es Aufgabe des die Überweisung ausstellenden Arztes zu prüfen, ob der Kollege eine Kassenzulassung hat oder nicht.
Das Problem betrifft im Schwerpunkt allerdings Psychotherapeuten und Ärzte in Kliniken bzw. Klinikambulanzen.
Bekommt der Patient mit, dass der Arzt keine Kassenzulassung hat, sollte er den Truppenarzt natürlich darauf hinweisen.
Es gibt Möglichkeiten, trotzem eine Überweisung zu einem Arzt ohen KAssenzulassung zu bekommen- bei Psychotherapeuten wird das sogar recht häufig gemacht. Die Behandlung in Klinikambulanzen ohne Zulassung ist genehmigungspflichtig. Ist aber auch nicht das riesige Problem.
Ganz, ganz wichtig ist nur, dass man nicht unterschreibt, dass man Privatpatient ist- weder beim niedergelassenen Arzt noch in der Klinik oder sonstwelche Vereinbarungen zu Mehrkosten etc. unterschreibt.
Von dem ganzen abzugrenzen sind noch IGEL-Leistungen- das sind Leistungen, die der Arzt anbieten darf, aber von den Kassen nicht getragen werden. Ein Teil dieser Leistungen wird durch die Bundeswehr doch bezahlt, sind aber in der Regel genehmigungspflichtig. Für IGEL-Leistungen, deren Kosten der Soldat selber tragen muss, gibt es auch keine Überweisung. Typisches Beispiel wäre die Ausstellung eines Pillenrezeptes durch den Frauenarzt- dafür gibt es keine Überweisung und die Soldatin muss die Kosten selber tragen (üblicherweise 5-10€).
@Ulli76:
Nach welchen Kriterien werden eigentlich Ärzte bei der Überweisung ausgewählt?
Gibt es ähnliches wie Rahmenverträge mit Arztpraxen (ähnlich wie bei der Instandsetzung von Kfz mit Vertragswerkstätten)?
Zitat von: MMG-2.0 am 15. Oktober 2015, 11:18:00
Nach welchen Kriterien werden eigentlich Ärzte bei der Überweisung ausgewählt?
Die wählt bei Therapie/Facharzt ausschließlich der Soldat. Meines Wissens ist nur bei Krankenhauseinweisungen die Wahl durch den Truppenarzt möglich (wenn es da überhaupt eine gibt).
Gruß Andi
Zitat von: turbotyp am 15. Oktober 2015, 09:53:24
Zitat von: FoxtrotUniform am 15. Oktober 2015, 09:24:15
[...]
Die Höhe der Pauschalen richtet sich nach dem Vertrag des Arztes.
[...]
Nö. Die sog. Fallpauschale (Diagnosis Related Groups) sind bundesweit durch das Bundesministeriums für Gesundheit verbindlich für jeden "Kassenarzt" festgeschrieben.
Kassenärzte haben jedes Quartal ein Budget zur Verfügung, welches nach dem bisherigen Patientenaufkommen (+Krankheitsbild) geschätzt wird. Alles was er darübehinaus behandelt, darf er nicht abrechnen.
Hier hab ich etwas paiachalisiert, bei den 0815 Fällen geb ich dir absolut recht. Bei den DRG muss aber fein unterschieden werden zwischen z.B. Klinik und niedergelassenem Facharzt. Bei der ambulaten Weiterbehandlung nach stationärem Aufenthalt wird sehr wohl individuell abgerechnet. Zumindest ist dies bei meiner Frau so.
Offtopic:
Da bei niedergelassenen Ärzten die Abrechnung zwischen GKV und den kassenärztlichen Vereinigungen (auf "Landesebene") verhandelt wird, ist es nicht einheitlich und sehr komplex.
Zitatman wirklich ins Detail geht, wird es komplex
Die Frage wurde beantwortet:
- Ein Soldat mit Überweisungsschein zu "Zivil" ist KEIN Privatpatient, aber auch kein Kassenpatient.
- Je nach "Aufstellung / Ausrichtung" der Praxis kann dieser Soldat aber "beliebter" sein als ein Kassenpatient.
@Andi: Nein, es ist vorgesehen, dass der Truppenarzt den Arzt auswählt.
Aber in der Praxis sieht das so aus, dass der Soldat gefragt wird, ob er einen Arzt hat zu dem er möchte und ansonsten ist es meist einer am Standort der zeitnah einen Termin frei hat.
Es gibt auch Ärzte mit Rahmenvertrag, aber das ist eine komplett andere Baustelle und hat mit der truppenärztlichen Versorgung an Standorten mit massivem Truppenarztmangel zu tun.
Guten Tag,
als aktiver Soldat sind Sie in der "Freien Heilfürsorge", diese ist weder als Private noch als eine Gesetzliche
Krankenversicherung zu betrachten. Sollten Sie bei Zivilen Ärzten in Behandlung gehen, stellen diese Rechnungen
direkt an die Heilfürsorge ihres zuständigen Truppenarztes. Berechnet werden diese in der Regel nach den Standartsätzen
der GOÄ (z.B. 2 Facher Steigerungssatz).
Hierzu gibt es ein Merkblatt "Kostenübernahme" was Ihnen und den Zivilen Arzt einen Durchblick verschafft, falls dieser bisweilen
keine Erfahrungen mit der Behandlung von Soldaten hat.
Zitatals aktiver Soldat sind Sie in der "Freien Heilfürsorge"
Und schon die erste Aussage ist völlig falsch. Als Soldat hat man Anspruch auf unentgeltliche truppenärztliche Versorgung, was ein erheblicher Unterschied zur freien Heilfürsorge ist.
Seit wann haben Soldaten "freie Heilfürsorge"? Auch wenn man das endlos wiederholt wird es nicht richtiger. Sie sollten sich mal mit den Unterschieden zwischen "unentgeltlicher truppenärztlicher Versorgung" bei Soldaten und "freier Heilfürsorge" bei Beamten beschäftigen, bevor Sie sowas absondern.
Zitat von: MP-Bw-SKB am 21. Oktober 2015, 00:08:38Sollten Sie bei Zivilen Ärzten in Behandlung gehen, stellen diese Rechnungen
direkt an die Heilfürsorge ihres zuständigen Truppenarztes. Berechnet werden diese in der Regel nach den Standartsätzen
der GOÄ (z.B. 2 Facher Steigerungssatz).
Nachdem man Ihnen zumersten Teil Ihres Postings schon erklärt hat, dass es zwischen UTV und freier Heilfürsorge kleine aber feine Unterschiede gibt und die Bundeswehr eben UTV hat und
keine freie Heilfürsorge, nehme ich jetzt den zweiten Teil des Mülls auseinander, den Sie hier zum Besten geben ;) :
1. Die Rechnung für die Bemühungen des Arztes wird nicht an die Heilfürsorge des lokalen Truppenarztes gestellt, sondern an das
Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr
- Referat I 2.3.5 -
Prötzeler Chaussee 25
15344 Straussberg
2. Dort wird unterschieden in Fragestellungen, die nach einer Fallpauschale abgerechnet werden, ähnlich denen der GKV, und nach Fällen, die nach GOÄ abgerechnet werden. Letztere werden allerdings nicht gesteigert, sondern nach dem einfachen Satz der GOÄ berechnet! Üblich ist im Zivilen, Privatpatienten im Regelfalle mit dem 2,3-fachen Satz der GOÄ abzurechnen, in begründeten Sonderfällen auch bis zum 3,5-fachen Satz!
Somit ist das einzig richtige in Ihrem Posting der Verweis auf das Merkblatt, das tatsächlich existiert ;D !