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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: fragi am 16. Oktober 2015, 11:07:54

Titel: Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 11:07:54
Ich musste meine Eignungsfeststellung, die in einem Monat wäre absagen, da ich mich genau zu der Zeit auf Klassenfahrt in Berlin befinde und das verpflichtend ist.
Ich habe das Düsseldorf geschrieben und habe als Antwort bekommen:

ich habe Ihr Schreiben zur Kenntnis genommen und entsprechend weitergeleitet.

Sie werden in ca. 10 Wochen eine neue Einladung per Post erhalten, sofern Ihnen die Einladungsgruppe keinen anderen Sachstand mitteilen wird.

Bewahren Sie bitte den Gutschein für das Bahnticket auf, da Sie keinen zweiten erhalten werden.


Da ich in Düsseldorf keinen mehr erreichen konnte, wollt ich hier mal fragen, was mit dem Satz "sofern Ihnen die Einladungsgruppe keinen anderen Sachstand mitteilen wird" gemeint ist.
Für mich klingt das so wie "Wenn die es sich anders überlegen, war es das mit der Bundeswehr für sie" ?
Kann es sein dass ich keinen erneuten Termin bekomme, weil ich diesen abgesagt habe?

Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: Buyu am 16. Oktober 2015, 11:18:00
Ich weiß, das beantwortet jetzt nicht deine Frage, aber warum ist diese Klassenfahrt verpflichtend? Ich weiß noch aus meiner Schulzeit, dass man Klassenfahrten nicht antreten brauchte, wenn es um die berufliche Zukunft des Schülers ging, sprich Bewerbungsgespräche oder AC.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 11:22:06
weil alles bereits bezahlt und gebucht wurde, heißt ich würde die 250 euro nicht wieder kriegen, wenn ich nicht mitfahre
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: ulli76 am 16. Oktober 2015, 11:24:29
Mach dir da mal keine Sorgen- es ist völlig normal, dass Bewerber ihre Termine aus schulischen Gründen verschieben.

Der Satz wird eher bedeuten, dass die Einladungsgruppe noch andere Erkenntnisse erlagen kann, warum sie dich nicht einladen will- z.B. weil deine Leichen im Keller anfangen zu muffeln ;-)
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 11:36:25
na super das macht mir echt hoffnung ;D ;D

ich hatte darum gebeten, den Termin eventuell in den Februar zu legen, weil ich dann mein halbjahreszeugnis mitbringen könnte, kann die Formulierung was damit zutun haben? :(
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: miguhamburg1 am 16. Oktober 2015, 11:57:30
Nein, das heißt, dass Ihnen der normale Ablauf dargelegt wurde. Der bedeutet, dass Sie damit rechnen müssen, in 10 Wochen einen neuen Termin für das Eignungsfeststellungsverfahren genannt zu bekommen.

Nun kann es aber auch sein, dass die Einladubgsgruppe früher eine neue Einladung ausspricht, da sie freie Arbeitskapazitäten hat und die Terminverschiebungswünsche vorzeitig bearbeiten kann.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 12:02:47
Ok vielen Dank für eure Antworten :)
Habt mich jetzt beruhigt ;D

Nur mal aus reinem Interesse, wie oft darf man denn so einen Termin absagen und wird trotzdem noch eingeladen?
Weil man kann ja immer mal krank sein
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: BulleMölders am 16. Oktober 2015, 13:06:43
Solange bis man keine Einladung mehr erhält.

Spaß beiseite, das wird man nicht so pauschal Beantworten können, kommt sicher sehr viel auf die Begründung(en) der Absage(n) an.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: F_K am 16. Oktober 2015, 13:19:46
Wir hatten hier im Forum Fälle, wo die zweite / dritte Verschiebung zur Absage seitens der BW geführt hat.

Es gibt keinen Rechtsanspruch auf Testung - und wenn "Berlin" wichtiger ist, dann ist das so.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 13:34:43
Okey, und Berlin ist nicht wichtiger aber meine Eltern wären glaub ich nicht so begeistert wenn wir 250 Euro in den Wind schießen weil ich gar nicht mitfahre.
Ist ja jetzt auch kein Problem, ich bekomme ja anscheinend einen  neuen Termin und wenn man ernsthaft krank sein sollte, könnte man ja notfalls ein Attest dort hin schicken oder?
Also ich mein jetzt nicht sowas wie ne Erkältung sondern richtig Magen-Darm-Grippe
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: ulli76 am 16. Oktober 2015, 13:42:23
Jetzt mach dich mal nicht verrückt.
Die Prüfer sind ja keine Unmenschen und wissen, wie wichtig eine Klassenfahrt oder Abschlussfahrt ist. Und wenn man zum nächsten Termin krank wird, kann man daran ja nichts ändern. Nur zu oft sollte man nicht absagen.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 13:44:25
Okey dankeschön Ulli  :D :)
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: mailman am 16. Oktober 2015, 15:54:07
Bei mir hats auch geklappt, aber wurde dann seitens der Bw wieder verschoben, da Prüfer abkommandiert wurden.

Am besten ist aber anrufen, da kann man sich gleich telefonisch einen neuen Termin aussuchen.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 16:00:46
Kann man das tatsächlich ? Das wusste ich gar nicht, ich dachte man bekommt immer einen vorgeschrieben.
Dann könnte ich das ja mit Februar klären, wenn ich Montag anrufe
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: BulleMölders am 16. Oktober 2015, 17:11:08
Aber immer daran denken, je näher die Eignungsfeststellung am Termin der gewünschten Einberufung liegt, desto weniger verfügbare Stellen wird es geben.
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 17:41:53
gewünschte Einstellung wäre der 1.10.16 oder 1.1.17
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: mailman am 16. Oktober 2015, 19:26:10
ZitatKann man das tatsächlich ? Das wusste ich gar nicht, ich dachte man bekommt immer einen vorgeschrieben.

In einem Beiblatt auf der "ersten" Einladung war sogar eine Telefonnummer für diese Fälle genannt. Kann natürlich von KC zu KC unterschiedlich sein.
Telefonisch ist immer besser, bei so  etwas. Als Schüler vllt nicht, aber wenn man arbeitet und es Urlaubsplanungen usw. gibt kann man auch nicht immer daheim bleiben wann man will..
Titel: Antw:Absage der Eignungsfeststellung
Beitrag von: fragi am 16. Oktober 2015, 19:39:59
Also bei mir ist nur die ganz normale 0211-619.... Nummer von Düsseldorf drauf aber ich rufe da Montag einfach nochmal an und frage ob es möglich wäre den Termin schon mal mündlich abzusprechen