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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Dennis172 am 01. November 2015, 20:51:24

Titel: Truppenwerbung
Beitrag von: Dennis172 am 01. November 2015, 20:51:24
Guten Abend zusammen. Ich War vor knapp 3 Wochen in Bruchsal bei der 5.ABCAbwBtl. Nun habe ich dort einen Zettel mit dem Betreff "Truppenwerbung" erhalten. Dort drauf steht noch einiges wie "Bewerbernummer Objekt-id  etc" Inwiefern kann mir das jetzt was sagen ? Weil ich würde das gerne nächstes Jahr ab dem 01.10 "anfangen"  (mir ist bewusst das ich zuerst die Grundausbildung absolvieren muss) Ich will jetzt mit meinen Kommentaren vorsichtig sein. Aber ist es....eine "fast" zusage das wenn die Musterung  positiv ausfällt, das meine Chancen gut sind dort hinzukommen ?
LG
Titel: Antw:Truppenwerbung
Beitrag von: mailman am 01. November 2015, 20:56:53
War den überhaupt schon ein Termin beim Karriereberater? Ohne den geht nämlich gar nichts.

Dort bekommt man auch die Bewerbernummer die per EDV generiert wird.
Titel: Antw:Truppenwerbung
Beitrag von: Dennis172 am 01. November 2015, 21:03:31
Im Karrierecenter War ich bis jetzt schon 2x in Koblenz. Beim 2. mal hat meine Beraterin mich dann auf ein Truppenpraktikum geschickt. Ich würde ja meine Beraterin fragen allerdings ist sie im Urlaub und jetzt heißt es warten...
Titel: Antw:Truppenwerbung
Beitrag von: mailman am 01. November 2015, 21:46:55
Mein Wissen ist zwar nicht mehr so aktuell, aber schon "damals" d.H. 2003 brachte eine Truppenwerbung nicht viel. Es heißt im Endeffekt nur, das "Einheit X Soldat Y gerne auf Stelle Z" hätte.

Zumindest damals, war es keine Garantie das man die Stelle bekommt.  Ich kann mir nicht vorstellen, das die Stelle so lange geblockt wird, bis man einen Test hat.

Wenn die Stelle allerdings zum Testzeitpunkt noch frei ist, und man geeignet ist, dann sieht es evtl. nicht schlecht aus.
Titel: Antw:Truppenwerbung
Beitrag von: Ralf am 02. November 2015, 05:36:59
Es ist keine Zusage. Die gibt es erst nach Bestehen der Eignungsfeststellung mit einem Einplanungsbescheid.