Guten Abend,
ich habe nichts zu meinem Vorfall gefunden und eröffne nun diesen Thread. Nun zu meinem Problem. Ich bin Wiedereinsteller und seit dem 1.10.15 wieder bei der Bundeswehr als Saz 4,5. Am 22.10.15 wurden wir zum Saz ernannt. Heute wollte ich kündigen, da ich mich doch für den gehobenen Dienst bei der Polizei entschieden habe. Ich saß heute beim Spieß und er vermittelte mir ich kann nicht kündigen, da ich als Wiedereinsteller keine Probezeit hätte, was ich nicht glauben kann. Er zeigte mir ein Dokument mit einer Verpflichtungserklärung wo drinsteht, dass ich nicht mehr raus kann, sobald ich die Saz Ernennung hatte. Jedoch steht auf meinen Papieren ( Ihre Dienstzeit endet demnach mit Ablauf des 31.03.16). Das ist doch meine Probezeit oder täusche ich mich da? Außerdem habe ich in der Kompanie mit weiteren Wiedereinstellern gesprochen, die haben alle Probezeit. Werde ich verzeihung vollkommen verarscht? Meine Nerven liegen im Moment total blank. Bedanke mich im Vorraus über jede Hilfe.
Mfg Joel
Nein, das ist nicht die "Probezeit". Aus irgend einem Grund hast du eine stufenweise Festsetzung der Dienstzeit. Die ist aber einseitig zu Gunsten der Bundeswehr.
Der Spieß hat dir doch das entscheidende Dokument gezeigt und offenbar steht da nichts von Widerrufsmöglichkeit. Dann hast du auch keine.
Wiedereinsteller haben kein generelles Widerrufsrecht, da man bei ihnen ja davon ausgehen kann, dass sie wissen, worauf sie sich einlassen. Sie hatten ihr "Probezeit" quasi schon in der ersten Dienstzeit.
Bin selber wiedereinsteller seit 10/15.
vieleicht hätten du und deine Kameraden lesen sollen was ihr unterschreibt. in dem Schreiben das ich unterschrieben habe stand (Grob übersetzt) meine "Probezeit" wird von der vordienst Zeit angerechnet somit entfällt die erneute probezeit.
Bitte um Korrektur falls ich das bei mir falsch verstanden oder erklärt habe.
Gruß Kevin
@ulli76: Damit müsste der TE die Möglichkeit haben zum 31.03.16 zu gehen, sofern er nicht eine Verlängerung unterschreibt.
=> @TE Wie wärs mit vorher mal lesen was man unterschreibt?
Zitat von: MiraC am 02. November 2015, 18:32:46
@ulli76: Damit müsste der TE die Möglichkeit haben zum 31.03.16 zu gehen, sofern er nicht eine Verlängerung unterschreibt.
Warum? Solch eine Stufenfestsetzung ist eine einseitige Angelegenheit. Bei OAs (SaZ 13) wird sie z.B. erst auf 4, dann auf 6 und anschließend auf die vollen 13 Jahre festgesetzt. Das bedeutet aber nicht, dass man dann nach 4 Jahren rauskann, da man für die vollen 13 Jahre unterschrieben hat. Es bedeutet lediglich, dass die Bundeswehr einen nach 4 Jahren entlassen kann, falls Gründe gegen einen Verbleib in der Laufbahn sprechen (wiederholten Nichtbestehen eines Laufbahnlehrgangs, etc.).
Wiedereinsteller haben nunmal generell keine Probezeit. Drum prüfe, wer sich bindet...
@Mira: Nein, eben nicht. Der Soldat verpflichtet sich auf eine bestimmte Zeit- das ist aber immer die Gesamtverpflichtungszeit. Die Bundeswehr hat die Möglichkeit der stufenweisen Dienstzeitfestsetzung- einseitig. Dazu ist keine neue Verpflichtung oder Unterschrift des Soldaten erforderlich, er hat sich nämlich schon auf die ganze Zeit verpflichtet.
Oh, ok das war mir neu....
Ich habe ja eh nicht vor in vier Jahren zu gehen, aber etwas "unfair" ist das schon....
Danke für die schnellen Antworten
Die können mich doch nicht festhalten. Die vorherige geleistete Dienstzeit war Fwdl und jetzt ist das Saz. Habe ja ein neues Arbeitsverhältnis und neuen Vertrag. Was soll ich denn nun machen?
Der Begriff "Verpflichtung" erschließt sich Ihnen aber schon? Sie haben sich verpflichtet. Punkt.
Und doch: Man kann Sie an dieser Verpflichtung festhalten. Sie können bitten, dass man Sie gehen lässt. Macht man das nicht, müssen Sie Ihre Verpflichtung erfüllen.
Zitat von: MiraC am 02. November 2015, 18:39:53
Oh, ok das war mir neu....
Ich habe ja eh nicht vor in vier Jahren zu gehen, aber etwas "unfair" ist das schon....
Was ist daran "unfair"? Der Bewerber geht eine
einseitige Verpflichtung über eine bestimmte Dienstzeit ein. Dass ihm der Dienstherr mit einer "widerruflichen Verpflichtungserklärung" eine 6monatige Widerrufsfrist einräumt ist sein Entgegekommen und das gibt es ja auch noch nicht so sehr lange. Diese erstmalige 6monatige Dienstzeitfestsetzung gab es schon sehr viel länger, sie dient nur dazu, dass der Dienstherr einen Soldaten wieder entlassen kann, wenbn sich in den 6 Monaten herausstellt, dass er doch nicht als Soldat geegnet ist, sie hat mit der Widerrufsfrist nur die 6 Monate gemeinsam. Die Nichtfestsetzung auf die volle Verpflichtungszeit bei Mannschaftern habe ich selber aner in meiner Zeit als Spieß nur ein oder zweimal erlebt, sie ist die absolute Ausnahme.
@TE: Wie lautet denn Ihre Verpflichtungserklärung? Steht darin was von widerruflich oder nicht?
Zitat von: Joel am 02. November 2015, 18:42:05
Die vorherige geleistete Dienstzeit war Fwdl und jetzt ist das Saz.
Und was macht das für einen Unterschied?
Drum prüfe, wer sich ewig bindet, bevor Du was unterschreibst.
Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Tu, was Du nicht lassen kannst.
Dir ist aber schon klar, das beides "Staatsbetriebe" sind?
Warum eine Beschwerde? Es stand doch sicher eindeutig alles dabei.
Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Das freut die Zunft; die will auch leben. Die Beschwerde wäre - wenn zeitgerecht eingelegt - zulässig aber wohl unbegründet.
Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Wärst du noch nicht zum SaZ ernannt worden hättest du einfach den Eid verweigern können. Das hätte dann die Entlassung zur Folge gehabt. Das meinte dein Spieß wohl.
Von der Verpflichtungserklärung müsstest du eigentlich auch ein Exemplar haben, davon unterschreibt man im KC eigentlich mehrere und bekommt selber auch ein Exemplar.
Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?
ZitatDer Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand.
Wieso haben Sie keine? Haben Sie beim Einplaner keine Ausfertigung bekommen?
Zitat von: Joel am 02. November 2015, 18:42:05
Habe ja ein neues Arbeitsverhältnis und neuen Vertrag. Was soll ich denn nun machen?
Mit größter Wahrscheinlichkeit haben Sie bei der Polizei weder ein "Arbeitsverhältnis" noch haben Sie einen Vertrag, sondern üblicherweise würde man dort ein Beamtenverhältnis mit Ihnen begründen, was durch Übergabe einer Ernennungsurkunde geschieht.
Fällt aber jetzt wohl aus. Wobei mich schon erstaunt, dass Kandidaten, die augenscheinlich bereits damit überfordert sind, zu lesen und zu verstehen, bevor sie etwas unterschreiben, eine Eignung bekommen.
Zitat von: justice005 am 02. November 2015, 19:09:15
Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?
Als - mehr oder minder - Automatismus gilt das nur für BS. Für SaZ ist das insoweit rigoroser, als da regelmäßig nur was geht, wenn es im Interesse der Bundeswehr liegt. Wann das der Fall ist, ist geregelt, hier würde ich das für ziemlich unwahrscheinlich halten.
Er wird gar nicht in des Beamtenverhältnis eingestellt, wenn er Soldat ist.
Zitat von: KlausP am 02. November 2015, 19:28:19
Er wird gar nicht in des Beamtenverhältnis eingestellt, wenn er Soldat ist.
Und selbst wenn er es aus irgendeinem Grund verschweigen sollte bringt ihm das nichts. Soldaten auf Zeit sind explizit in so einem Fall nicht zu entlassen (§ 55 (1) SG).
Zitat von: justice005 am 02. November 2015, 19:09:15
Ich bin mir nicht sicher, aber gibt es nicht die Möglichkeit der Entlassung, wenn er stattdessen zum Beamten ernannt wird? Da war doch irgendwas, oder verwechsle ich jetzt was?
Der Dienstherrenwechsel ist nur bei Berufssoldaten möglich.
Zitat von: Joel am 02. November 2015, 19:00:32
Ja der Begriff ist mir bekannt. Dee Spieß meinte, wenn ich nicht zum Saz ernannt worden wäre, dann gebe es keine Probleme bei der Kündigung. Im Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben. Der Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand. Es gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen. Sonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Ja es gibt Möglichkeiten, rauszukommen. Nach abgelaufener Dienstzeit.
Da wird dann auch ein Anwalt oder eine Beschwerde nicht weiterhelfen.
Augen auf bei der Berufswahl...
Stelle einen Antrag auf KDV. Oder unterschreibe einfach die nächste Dienstzeitverlängerung nicht. So kommt man mit ein paar Umwegen raus .
Es gibt keine Dienstzeitverlängerung zu unterschreiben. Also höchstens der eigene Antrag auf Dienstzeitverlängerung am Ende der 4 Jahre.
ZitatIm Karrierecenter haben die mir damals gesagt ich habe Probezeit, deshalb habe ich mir nichts weiter gedacht. Sonst hätte ich gar nicht unterschrieben.
Das kann ich mir sogar vorstellen bei den "Experten" im Karrierecenter. Ändert nichts daran, dass man lesen sollte was man unterschreibt. Wird dir wohl nicht nochmal passieren...
ZitatDer Spieß hat die Verpflichtungserklärung. Ich habe gar keine zur Hand.
Halte ich schlicht für ein Gerücht, da es grundsätzlich mehrere Ausführungen gibt, von denen du MINDESTENS eine bekommen hast - unter Garantie!
ZitatEs gibt bestimmt eine Möglichkeit rauszukommen.
Sicherlich...
ZitatSonst schalte ich einen Rechtsanwalt ein und schreibe eine Beschwerde.
Viel Spaß, aber da kannste dein Geld auch verbrennen. Und was die Beschwerde angeht: Über was willst du dich beschweren? Dass du (sorry) zu blöd warst und man dich nicht vor dir selbst geschützt hat?
Zitat von: PersFw Güz am 02. November 2015, 22:29:03
Stelle einen Antrag auf KDV. Oder unterschreibe einfach die nächste Dienstzeitverlängerung nicht. So kommt man mit ein paar Umwegen raus .
Einfach nicht unterschreiben wird nicht funktionieren, da es sich um eine EINSEITIGE Angelegenheit handelt. Und zwar nicht zu Gunsten des TE.
Und was den KDV angeht... Verantwortung für das eigene Handeln wird ja heutzutage nicht mehr groß geschrieben. Könnte mir vorstellen, dass sich sowas auch bei einer möglichen Einstellung bei der Polizei hervorragend macht. Ganz unabhängig, dass der KDV bei einem Wiedereinsteller erstmal begründet und positiv entschieden werden möchte..
Zitat von: ulli76 am 02. November 2015, 22:40:12
Es gibt keine Dienstzeitverlängerung zu unterschreiben. Also höchstens der eigene Antrag auf Dienstzeitverlängerung am Ende der 4 Jahre.
Was er meint wird wohl die Eröffnung der "neuen" Dienstzeitfestsetzung und der damit verbundene Wisch zum unterschreiben sein. Dass ein Verweigern dieser Kenntnisnahme zu rein garnichts führt und der Eröffnende sich im Zweifel einfach einen Zeugen ins Büro holt wird dabei gerne ignoriert ;)
Zitat von: PersFw Güz am 02. November 2015, 22:29:03
Stelle einen Antrag auf KDV.
Ehrlich gesagt k***en mich solche Aussagen an, zumal wenn sie von jemandem kommen, der seinem Nick nach vorgibt, ein Soldat zu sein.
Es ist gut, dass es in D das Recht auf KDV gibt, auch dafür kämpft man ggf. als Soldat.
Aber es heißt eben aus Gewissensgründen, nicht aus Gründen, dass man eben vorher zu blöd (sorry) war, zu lesen, was man unterschreibt. Ich bezweifle, dass Ihr zweifelhafter Tipp dem TE am Ende entscheidend weiterhilft. In jedem Fall aber ist er in meinen Augen ehrlos, eines Soldaten unwürdig und vor allem stellt er mitunter diejenigen in schlechte Gesellschaft, bei denen echte Gewissensgründe vorliegen.
Ist sicher naiv in der heutigen Zeit, aber so sehe ich das.
Wenn er herausfindet, wieviel mehr man noch überlegen muss, wenn man als Polizist im gehobenen Dienst dem Staate dienen muss, dann wird er vielleicht dort nochmal straucheln ;)
Aber im Ernst: Es ist ja kein Geheimnis, dass man bei der Wiedereinstellung keine Probezeit mehr hat. Das steht so auch in den GAIP und auf der Verpflichtungserklärung, die man unterschrieben hat..
Aber bleibt Ihm da nicht noch §55.3 Soldatengesetz?
Wo ist denn da eine persönliche Härte? :o
Ich sehe da auch keine persönliche Härte.
Niemand hat ihn gezwungen zu unterschreiben. Nur weil er meint, bei der Polizei besser dazustehen. Ich würde mit meinem laienhaften juristischen Verständnis sagen der Zug ist abgefahren.
In dem Alter sollte man eigentlich wissen, welche Papiere man unterschreibt.
Und zum Thema KDV lasse ich mich mal besser nicht aus.
Ist doch nicht nur die persönliche... wirtschaftliche, berufliche etc.
Er kann das doch beantragen. Die PersBeabSt prüft und kommt zu dementsprechenden Schlüssen.
Zitat von: Andi8111 am 03. November 2015, 08:08:20
Ist doch nicht nur die persönliche... wirtschaftliche, berufliche etc.
Er kann das doch beantragen. Die PersBeabSt prüft und kommt zu dementsprechenden Schlüssen.
Richtig - beantragen kann man eine Menge..
Ob man in dem Fall aber die Zeit nicht besser sinnvoll investiert ist etwas anderes.
Wo kämen wir denn hin, wenn jeder der einen Job findet der ihm besser gefällt, einen Härtefallantrag stellt??
Und was soll berufliche Härte sein? Hat ihn ja niemand gezwungen. Und wirtschaftlich wird er wohl auch nicht in der Suppenküche Speisen (der nicht-dienstlichen)..
Wirtschaftliche Härte wäre z.B. ein Familienbetrieb, den der Soldat in absehbarer Zeit übernehmen sollte, der aber plötzlich vom eigentlichen Inhaber nicht mehr geführt werden kann und nur dadurch gerettet werden kann, dass der Soldat JETZT die Bundeswehr verlässt und den Betrieb übernimmt.
Aber es hilft nichts- stell den Antrag und warte die Begründung ab, die im Bescheid steht. Vielleicht hast ja Glück und man lässt dich doch gehen.
Der Antrag muss übrigens angenommen und bearbeitet werden.
Hast du denn schon eine Einstellungszusage bei der Polizei, das klingt so siegessicher?
Erstmal würde ich die Entlassung bzw. Doenstzeitverkürzung schriftlich beantragen. Bevor man etwas nicht versucht hat, darf man sich auch nicht beschweren. Das voraussichtliche Ergebnis wurde hier allerdings bereits dargestellt.
Mal eine kurze Verständnisfrage, vertragen sich denn KDV und Polizeidienst? Auch dort muss man im Zweifel von der Waffe gebrauch machen und auf Menschen schiessen. Für mich klingt ein KDV Bewerber bei der Polizei unlogisch, oder sehe ich das falsch?
Zitat von: wolverine am 03. November 2015, 10:41:20
Zitat von: DK am 03. November 2015, 10:34:19
...oder sehe ich das falsch?
Ja
Kannst du dazu ne Begründung liefern?
Im ersten Moment würde ich das genau wie
DK sehen.
1.
Es ist noch immer nicht geklärt, welche Art
Verpflichtungserklärung er unterschrieben hat!
widerrufliche oder unwiderrufliche ??
2.
Auch Wiedereinsteller können seit 2011
eine widerrufliche VE abgeben...
siehe hier
http://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php?topic=41432.msg401865#msg401865
Zitat von: funker07 am 03. November 2015, 16:33:28
Zitat von: wolverine am 03. November 2015, 10:41:20
Zitat von: DK am 03. November 2015, 10:34:19
...oder sehe ich das falsch?
Ja
Kannst du dazu ne Begründung liefern?
Im ersten Moment würde ich das genau wie DK sehen.
Machen wir es simpel und gucken in
einfaches Gesetz; in § 15 geht der Gesetzgeber davon aus, dass es Kriegsdienstverweigerer gibt, die im Polzeivollzugsdienst tätig sind. Verfassungsrechtlich ist das etwas komplizierter. Wieder simplifiziert: Jeder bestimmt über sein Gewissen grundsätzlich selbst. Es kann einem als das Gewissen den Kriegsdienst verbieten und den Polizeidienst zulassen.
Die Einstellung als Polizist möchte ich sehen, wenn im KDV Antrag irgendwo steht: "Aus Gewissensgründen möchte ich keinen Dienst an der Waffe leisten...."
Und den sieht bei der Polizei wer?
Spätestens bei der ungewöhnlichen Dienstzeit beim Bund wird man nach dem Grund des Ausscheidens fragen.
Zitat von: MiraC am 03. November 2015, 17:29:26
Die Einstellung als Polizist möchte ich sehen, wenn im KDV Antrag irgendwo steht: "Aus Gewissensgründen möchte ich keinen Dienst an der Waffe leisten...."
Im GG wird ja auch von Kriegsdienst gesprochen. Polizeidienst ist kein Kriegsdienst.
ZitatSpätestens bei der ungewöhnlichen Dienstzeit beim Bund wird man nach dem Grund des Ausscheidens fragen.
Und dann einen grundsätzlich geeigenten Bewerber heimschicken? Glaub ich weniger. Auch wenn sich das einige vielleicht vorstellen und wünschen, passiert das vermutlich weniger als man denkt.
Joel,
meine Empfehlung: Nimm Dir einen Anwalt, zieh mit dem alle Register um aus Deinem Bw-Vertrag rauszukommen. Ein schlechtes Gewissen brauchst Du dabei nicht zu haben - aus m.E. vielerlei Gründen. Zu verlieren hast Du lediglich Geld - für die Bezahlung Deines Anwalts. Vielleicht hast Du aber eine gute RV oder kannst aufgrund Deiner Vermögenssituation staatlicherseits Beihlfe bekommen.
Und ich denke mal, dass die Streitkräfte Dein Ausscheiden ohne die Sicherheit der BR Deutschland zu gefährden verschmerzen können.
Trennung:
Versuch es bei der Polizei. Ich hab in meiner Freiwilligen Feuerwehr einen Kameraden, der vor Jahren bei seiner Bw-Bewerbung gescheitert ist, inzwischen aber ein klasse Polizist geworden ist.
Zitat von: Abteilix am 03. November 2015, 22:02:56
Bw-Vertrag
Dass es kein Vertrag ist, sollte mittlerweile ein Minderbemittelter begriffen haben. Der Rest ist von ähnlicher "Qualität". ::)
Autor: wolverine
« am: Heute um 22:08:31 »
"Dass es kein Vertrag ist, sollte mittlerweile ein Minderbemittelter begriffen haben. Der Rest ist von ähnlicher "Qualität". ::)"
Werter Wolverine, lesen Sie sich diesen Ihren Beitrag morgen noch mal durch - ich enthalte mich im Moment noch einer Bewertung.
Wie wär's, wenn Sie mal die Zitat-Funktion testen würden? Würde die Lesbarkeit des Textes deutlich verbessern
Im Übrigen teile ich @wolverines Meinung im Großen und Ganzen. Komische Ratschläge geben manche Leute!
Werter KlausP - ich bin ein UHU - aber bemühe mich, Ihren formalen Anforderungen zukünftig gerecht zu werden (Zitat-Funktion nutzen).
Wolverines Kommentar zu meinem Beitrag ist schlichtweg nur frech - und ebenso substanzlos. Das wird er morgen aber sicher selbst erkennen. Meine Empfehlung an den Petenten - in Ihrem Jargon wohl der "TE" - zielt auf eine Konfliktlösung, welche beiden Parteien gerecht wird.
... Eher ein DAU, der die Informationen hier nicht verarbeiten will.
Es ist eben kein Vertrag, sondern ein öffentliches Gewaltverhältnis mit einseitiger Verpflichtung - nomen est omen.
Da alle zu dem Thema gesagt wurde und bevor hier noch etliche Seiten mit Schwachsinn vollgemüllt werden mach ich hier dicht.