Hallo,
Ich suche auf diesem Wege Soldaten die in Teilzeit arbeiten und bei denen es zu einer Falschberechnung der Prozentangaben kam.
Den Grad der Teilzeitbeschäftigung wird in Prozent angegeben und durch eine Formel bestimmt ( Berechnung des Prozentsatzes für die Besoldung : wöchentliche Arbeitsstunden x 100 / tatsächliche Dienstzeit der Dienststelle= Prozentsatz). Mir wurde damals bei meinem Erstantrag gesagt ich soll 46 Wochenstunden anstelle der tatsächlichen Dienstzeit der Dienstelle in die Formel einsetzen.
Dies führte dazu das ich mehr gearbeitet habe als ich Gehalt bekommen habe.
Wie wurde bei anderen betroffenen mit dem Problem umgegangen? Konnte es gelöst werden?
MKG
Wo hast du die Formel her? Vor allem der Passus mit der tatsächlichen Dienstzeit?
Zum einen spricht das Soldatengesetz bei der Bemessungsgrundlage von "Rahmendienstzeit" (leider nicht definiert, aber ich wage mal die Vermutung, dass damit die Dienstzeit gemäß Dienstplan der jeweiligen Einheit/Dienststelle gemeint ist) und zum anderen haben wir bereits seit geraumer Zeit eine gesetzlich definierte regelmäßige Arbeitszeit für Soldaten, die grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden beträgt (vgl. §30c SG).
Die Berechnungsformel habe ich aber in keiner Quelle gefunden.
Gruß Andi
siehe Anhang
[gelöscht durch Administrator]
Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen. ;D
Zitat von: FoxtrotUniform am 05. November 2015, 09:00:10
Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen. ;D
Das hängt ja von der Pausenregelung ab.
Hat der Teilzeitbeschäftigte die gleichen Pausen genommen wie der Vollzeitbeschäftigte, ist er bei dieser Berechnung sogar im Vorteil.
Ohne Pausenberücksichtigung hätte er z.B. bei täglich 0,5 h Pause nur einen Anteil von 82,72 % (33,5 h x 100 / 40,5 h) anstatt der berechneten 83,72 %.