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Fragen und Antworten => Familie und Angehörige => Thema gestartet von: FL23 am 03. November 2015, 10:15:46

Titel: Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: FL23 am 03. November 2015, 10:15:46
Hallo,

Ich suche auf diesem Wege Soldaten die in Teilzeit arbeiten und bei denen es zu einer Falschberechnung der Prozentangaben kam.
Den Grad der Teilzeitbeschäftigung wird in Prozent angegeben und durch eine Formel bestimmt ( Berechnung des Prozentsatzes für die Besoldung : wöchentliche Arbeitsstunden x 100 / tatsächliche Dienstzeit der Dienststelle= Prozentsatz). Mir wurde damals bei meinem Erstantrag gesagt ich soll 46 Wochenstunden anstelle der tatsächlichen Dienstzeit der Dienstelle in die Formel einsetzen.

Dies führte dazu das ich mehr gearbeitet habe als ich Gehalt bekommen habe.
Wie wurde bei anderen betroffenen mit dem Problem umgegangen? Konnte es gelöst werden?

MKG
Titel: Antw:Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: ulli76 am 03. November 2015, 11:08:42
Wo hast du die Formel her? Vor allem der Passus mit der tatsächlichen Dienstzeit?
Titel: Antw:Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: Andi am 03. November 2015, 11:23:54
Zum einen spricht das Soldatengesetz bei der Bemessungsgrundlage von "Rahmendienstzeit" (leider nicht definiert, aber ich wage mal die Vermutung, dass damit die Dienstzeit gemäß Dienstplan der jeweiligen Einheit/Dienststelle gemeint ist) und zum anderen haben wir bereits seit geraumer Zeit eine gesetzlich definierte regelmäßige Arbeitszeit für Soldaten, die grundsätzlich wöchentlich 41 Stunden beträgt (vgl. §30c SG).

Die Berechnungsformel habe ich aber in keiner Quelle gefunden.

Gruß Andi
Titel: Antw:Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: LwPersFw am 03. November 2015, 17:00:46
siehe Anhang

[gelöscht durch Administrator]
Titel: Antw:Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: FoxtrotUniform am 05. November 2015, 09:00:10
Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen.  ;D
Titel: Antw:Falsche Berechnung der Teilzeit
Beitrag von: ToMA am 05. November 2015, 09:58:48
Zitat von: FoxtrotUniform am 05. November 2015, 09:00:10
Wie geschickt vom BMVg die Pausen bei der Erfassung der Dienstzeitbasis mit einzurechnen.  ;D

Das hängt ja von der Pausenregelung ab.

Hat der Teilzeitbeschäftigte die gleichen Pausen genommen wie der Vollzeitbeschäftigte, ist er bei dieser Berechnung sogar im Vorteil.

Ohne Pausenberücksichtigung hätte er z.B. bei täglich 0,5 h Pause nur einen Anteil von 82,72 % (33,5 h x 100 / 40,5 h) anstatt der berechneten 83,72 %.