Guten Abend,
laut WSG... § 2 Wehrsold
(4) "Der Wehrsold wird monatlich im Voraus gezahlt." ...
Ich habe als FWD am 04.01.2016 Dienstantritt...
und entschuldige... Wann ist mit dem Eingang des Wehrsoldes auf meinem Konto zu rechnen? (Ist wichtig, wegen Zahlung meiner laufenden Kosten; Miete, Versicherung etc.)
Vielen Dank.
Also bei FWDL das erste mal zum 15.01 und danach ab dem ersten des Monats. Und am 15.01 dann nur ein Teil
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Lieber Fragensteller, als FWD sind Sie doch berechtigt, Unterhaltssicherungsleistungen zu bekommen, damit Sie Ihre Ausgabenbestreiten können. Die sollten Sie so rechtzeit ig beantragen, dass Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug kommen (müssen).
ZitatLieber Fragensteller, als FWD sind Sie doch berechtigt, Unterhaltssicherungsleistungen zu bekommen, damit Sie Ihre Ausgabenbestreiten können. Die sollten Sie so rechtzeit ig beantragen, dass Sie mit Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht in Verzug kommen (müssen).
Eine Frage diesbezüglich habe Mitte Oktober das alles gesendet an die Unterhaltssicherungsbehörde. Wie lange dauert das mit dem bearbeiten? Bin auch Fwdl23 ab 04.01.16
Glg
Edit: Zitat kenntlich gemacht!
Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 17:42:43
Also bei FWDL das erste mal zum 15.01 und danach ab dem ersten des Monats. Und am 15.01 dann nur ein Teil
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Nö. Und wie kommen Sie genau auf den 15.01.?
Bei meinen Freund der als FWDL am 01.10 angefangen hat, hat zum Mitte des Monats das erstes Mal bekommen und danach kam es Anfang des Monats. Hatte ich aber auch im Internet gelesen gehabt
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http://www.agabund.de/wehrsold/
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Zitat von: pinky-core am 08. November 2015, 18:48:40
http://www.agabund.de/wehrsold/
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Das ist dort aber älter als Steinkohle. Da steht ja noch was von "Verpflichtungszuschlag bei widerruflicher Verpflichtungserklärung", das gibt es schon jahrelang nicht mehr. Mit der Änderung des Wehrsoldgesetzes wird der Wehrsold (wie die Dienstbezüge der SaZ) im Voraus gezahlt und nicht mehr zum 15. des Monats für den laufenden Monat. Bei SaZ erolgt nach Dienstantritt eine Abschlagszahlung, die dann mit der ersten regulären Besoldungszahlung ausageglichenb wuird. Ich nehme an, das wird bei FWDL künftig ähnlich sein.
Tur mir leid! Aber mit dem 15. ist jetzt aus eigener Efahrung
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Und da war auch nur ein Teil
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Noch gilt ja auch die "alte" Zahlungsweise zum 15. des Monats. Was vermutlich bei Ihnen "fehlt" ist der Wehrdienstzuschlag, der rückwirkend im Folgemonat gezahlt wird. Auch das ist ein alter Hut, den Ihnen der ReFü, das GeZi oder der Spieß beantworten können..
@ pinky core:
Du scheint nur Infos aus zweiter Hand ohne Hintergrundwissen zu haben - damit sollte man keine Ratschläge geben.
In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 11:06:14
In der Tat wird seit der letzten Änderung des Wehrsoldgesetzes zum 29.06.2015 der Wehrsold monatlich im Voraus gezahlt. Somit ist der Zahltag nicht mehr der 15. des Monats, sondern der erste Werktag des Monats! Allerdings muss die Bundeswehr natürlich auch die Daten für die Zahlung haben, die im Rahmen der Einstellung erhoben werden. Somit erfolgt die erste Zahlung des Wehrsoldes im ersten Dienstmonat regelmäßig im laufe der ersten Monatshälfte, nachdem alle notwendigen Daten, wie z. B. Bankverbindung, etc. in das EDV-System eingepflegt wurden.
Wann trat das Gestz denn in Kraft?
Mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger!
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 12:50:03
Mit seiner Veröffentlichung im Bundesanzeiger!
Danke.
Auf die Idee mit Google sind Sie nicht gekommen ;) ?
http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.htmlDa steht alles drin, was man wissen muss ...
Zitat von: Tommie am 09. November 2015, 13:38:53
Auf die Idee mit Google sind Sie nicht gekommen ;) ?
http://www.gesetze-im-internet.de/wsg/BJNR003080957.html
Da steht alles drin, was man wissen muss ...
Was für eine Antwort soll es denn sein?
Na, was haben Sie denn gefragt ;) ? Alzheimer oder was ;D ?
Zitat von: Verteidiger am 09. November 2015, 12:26:21Wann trat das Gestz denn in Kraft?
Ich finde auf der referenzierten Seite das Datum der Inkraftsetzung des Gesetzes und das der letzten Änderung!