Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Jägerlein1 am 10. November 2015, 18:08:42

Titel: Krankenfahrten zum Bwk und zurück
Beitrag von: Jägerlein1 am 10. November 2015, 18:08:42
Guten Abend zusammen,
Folgendes, mein Freund ebenfalls Soldat soll jetzt Ende November am Fuß operiert werden in einem Bwk. Hinfahrt ist unproblematisch, er wird im Bw-Kfz gefahren.
Jetzt zum Problem: seine Einheit will keinen Fahrer stellen, der ihn nach der OP abholt und zurück in die Einheit bzw. da er ja nicht laufen kann nach Hause fährt.
In meinen Augen undenkbar , zumindest kenne ich das aus meinem Standort nicht.
Gibt es eine Grundlage bzw Vorschrift die sowas regelt?
Sprich gibt es da was schriftliches, dass die Einheit verpflichtet ist ihren Soldaten aus dem Krankenhaus abzuholen?
Lg
Titel: Antw:Krankenfahrten zum Bwk und zurück
Beitrag von: ulli76 am 10. November 2015, 20:13:08
Also, es gibt eine Bescheinigung vom Truppenarzt mit welchem Verkehrsmittel der Soldat sich bewegen soll- also ob er selber fahren kann, ob er öffentliche Verkehrsmittel nutzen kann, ob er einen Fahrer braucht etc.
Damit geht er zu seiner Einheit, welche prüft, welche Möglichkeiten die Einheit hat.
Im Einzelfall ist sogar eine Taxifahrt möglich- muss aber genehmigt werden.

Ich weiss nicht mehr genau, aus welcher Vorschrift die Bescheinigung ist- entweder AU 80=FA InspSan oder ehemalige ZDv 60/7?= Heilfürsorgevorschrift.
Titel: Antw:Krankenfahrten zum Bwk und zurück
Beitrag von: LwPersFw am 10. November 2015, 22:34:03
Aufnahme von Soldaten im BwK

Wenn für einen Soldaten eine stationäre Behandlung notwendig ist, wird diese vom zuständigen Truppenarzt veranlasst. Die Behandlung ist dann im Rahmen der unentgeltlichen truppenärztlichen Versorgung für den Soldaten kostenlos. Bitte bringen Sie zur stationären Aufnahme folgende Unterlagen mit: Krankenhauseinweisung, Gesundheitsakte, Truppenärztliche Bescheinigung und Vergleichsmitteilung.

Nach Erfassung der notwendigen Daten begeben Sie sich auf Station. Während der stationären Behandlung erhalten Soldaten gegebenfalls Wehrsold und Reisebeihilfen für Besuchsreisen durch Angehörige. Der Rechnungsführer gibt dazu gerne Auskunft.

Die Truppenärztliche Bescheinigung füllt der ins BwK einweisende Truppenarzt aus.

In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der Arzt für Hin- und
Rückfahrt darin vermerkt, dass der Soldat einen Fahrer benötigt.

Wie das dann die Einheit regelt...ist ihr Problem...

- eigene Kraftfahrer
- Kraftfahrer vom Fuhrparkservice
- Taxi ( Kostenübernahme vom BwDLZ zusichern lassen ! )

Er sollte aber auf jeden Fall sicherstellen...das der Rücktransport
vor Abreise zum BwK geklärt ist!

Ich selbst habe alle 3 o.g. Varianten im Rahmen eines
BwK-Aufenthalts genutzt...davon Taxi über 200 km...