Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Mustang am 11. November 2015, 21:03:01

Titel: Familienzuschlag & Kinderzulage
Beitrag von: Mustang am 11. November 2015, 21:03:01
Guten Abend zukünftige Kameradinnen und Kameraden!

Ich beginne im Januar als SAZ8 meinen Dienst als StUffz und da ich verheiratet bin und eine elfjährige Tochter habe, versuche ich nun vorher alles in die richtigen Wege zu leiten.

Nun ist es so, dass meine Frau im Januar eine Teilzeitstelle im öffentl. Dienst mit ca. 10 Stunden die Woche antretet.

Meine Fragen: Verstehe ich das richtig, dass der Familienzuschlag in diesem Fall halbiert wird und jedem die hälfte angerechnet wird?

Momentan ist es so, dass sie das Kindergeld bezieht. Verstehe ich das richtig, dass die Bundeswehr mir dann keine Kinderzulage zahlt? Es sei denn, ich würde das Kindergeld beziehen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!
Titel: Antw:Familienzuschlag & Kinderzulage
Beitrag von: LwPersFw am 12. November 2015, 16:15:27
Lesen Sie dazu einmal § 40 Bundesbesoldungsgesetz

und die Erläuterungen zu § 40 in diesem Link:

http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_11071997_DII32217101.htm
Titel: Antw:Familienzuschlag & Kinderzulage
Beitrag von: Andi8111 am 12. November 2015, 16:20:58
Von 1997? Der Kanther lebt doch garnicht mehr^^Oder?
Titel: Antw:Familienzuschlag & Kinderzulage
Beitrag von: Andi8111 am 12. November 2015, 16:25:19
Oh sorry, noch bis 2018 gültig ;) Umwerfend^^ Da muss man echt noch umrechnen können :D