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Politik und Zeitgeschehen => Heute im Bundestag => Thema gestartet von: StOPfr am 12. November 2015, 18:32:24

Titel: hib-Meldung 598/2015 vom 12. November 2015
Beitrag von: StOPfr am 12. November 2015, 18:32:24
Linke: Einfacheres Verweigerungsrecht

Verteidigung/Antrag - 12.11.2015

Berlin: (hib/AW) Nach dem Willen der Fraktion Die Linke soll die Möglichkeit zur Verweigerung des Kriegsdienstes vereinfacht werden. Zukünftig soll eine einfache Willenserklärung ausreichen, um den Kriegsdienst aus Gewissensgründen zu verweigern. Die bislang nach dem Kriegsdienstverweigerungsgesetz vorgeschriebene Begründung soll entfallen. In einem Antrag (18/6363) fordert sie die Bundesregierung deshalb auf, noch in der laufenden Legislaturperiode einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Novellierung des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes vorzulegen. Die Linksfraktion verweist in ihrem Antrag darauf, dass das Recht auf Kriegsdienstverweigerung auch nach Aussetzung der Wehrpflicht in Friedenszeiten weiterhin gültig ist. Zudem hätten auch aktive Soldaten das Recht, den Kriegsdienst nachträglich zu verweigern.

Quelle
Titel: Antw:hib-Meldung 598/2015 vom 12. November 2015
Beitrag von: Ralf am 12. November 2015, 20:01:34
Das nächste Anliegen wird sein, dass die Ausbildungskosten nicht zurückgezahlt werden müssen, da sonst das Gewissen eingeschränkt wird. Ist ja keine neue Argumentationslinie.
Titel: Antw:hib-Meldung 598/2015 vom 12. November 2015
Beitrag von: F_K am 12. November 2015, 21:00:49
Es ist ein Antrag einer extremen Partei - ich rechne da nicht mit einem Erfolg.