Hallo,
ich bin gerade dabei die benötigten Unterlagen für meine Bewerbung beim Bund zu beschaffen.
Leider gibt es dabei ein großes Problem. Da ich in Russland geboren bin, kann ich nicht einfach mal zu dem Standesamt gehen wo das ausgestellt wurde.
Meine Idee wäre es, zu einem Amt zu gehen wo ich diese schon vorgelegt habe bzw. wo eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde vorhanden ist.
Frage: Reicht eine beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde bei Vorlage beim Karriereberater + eine weitere Kopie die er dann beglaubigen würde?
Auch habe ich mich etwas im Inet umgesehen und folgendes Dokument gefunden:
http://www.streitkraeftebasis.de/resource/resource/MzEzNTM4MmUzMzMyMmUzMTM1MzMyZTM2MzEzMDMwMzAzMDMwMzAzMDY3NjgzNzY1NzQ2ODMzN2EyMDIwMjAyMDIw/ErlZur Geburtsurkunde steht da drin:
"Sollten Sie diese nicht oder nur mit unverhältnismäßig
hohen Kosten beschaffen können (im Standesamt erhalten Sie Auskunft, wo Sie entsprechende Urkunden/Abschriften
erhalten können), ist eine vom Notar aufgenommene entsprechende eidesstattliche Versicherung einzureichen. "
Was hat eine Geburtsurkunde mit einer eidesstattlichen Versicherung zu tun=? Oder verstehe ich hier etwas falsch? Wie schaut dann so etwas aus?
Ich habe natürlich viel mehr Fragen, wollte aber erstmal dieses Problem angehen.
Ich hoffe jemand kann dazu etwas sagen.
Gruß
Warum hast Du Dein Original nicht?
Auch wenn die Beantwortung dieser Frage mich in meiner Frage nicht weiter bringt:
Meine Mutter kann meine Geburtsurkunde "nicht finden".
Die Vorlage der Geburtsurkunde dient mMn der Feststellung der deutschen Staatsangehörigkeit, die unabdingbare Voraussetzung für eine Einstellung bei der Bundeswehr ist.
Ich habe die deutsche Staatsangehörigkeit mit einer russischen Geburtsurkunde. ("Abkömmling" eines Spätaussiedlers)
Eine beglaubigte Kopie reicht auch.
So ich habe nun die beglaubigte Kopie der Geburtsurkunde. Mit dieser aber ein weiteres Problem.
Im Erläuterungsblatt für die Bewerbung steht, dass "Bewerbungsunterlagen (einschließlich Beglaubigungsvermerk) in fremder
Sprache müssen zwingend in die deutsche Sprache übersetzt sein."
Heißt es, dass ich die Geburtsurkunde nicht selber übersetzen darf, sondern das von einer Person sein muss die gerichtlich anerkannt ist? Und muss das ganze dann mit einer Apostille versehen sein?
Gruß
Selbstverständlich.
Habe noch eine kurze Rückfrage:
Bei der Beschaffung von dem Aufnahmebescheid bin ich auf sehr hartes Granit gestoßen, da sich keine Behörde zuständig fühlt.
Habe lediglich aus dem Bundesverwaltungsamt in Friedland "meinen" Registrierschein rausbekommen. Rest soll mir die zuständige lokale Behörde liefern.
Die Regierung von Mittelfranken in Nürnberg hat aber auch keinen Aufnahmebescheid.
Im lokalen Ausländeramt hat man mir eine Urkunde angeboten die die deutsche Staatsangehörigkeit beurkundet. Ist sowas hilfreich, da ich nicht mehr daran glaube, dass ich diesen Aufnahmebescheid jemals bekommen werde?
Eine solche Urkunde ist ausreichend (im Original und in Deutsch).
Also ausreichend um die Spätaussiedlerbescheinigung, Registrierschein und Aufnahmebescheid zu ersetzen?
Es ist die Dt. Staatsbürgerschaft gefordert. Wenn diese vorliegt, ist das formale Kriterium erfüllt.
Ich habe nun endlich die Einladung zur Einstellungsprüfung erhalten und mit dieser eine weitere Frage.
Im Schreiben für die ärztliche Untersuchung sind Befunde und Krankenhausberichte der letzten 5 Jahre mitzubringen.
Die Frage ist nun, was unter einem Befund definiert ist? Jeder Arztbesuch wegen einer Erkältung oder anderer Kleinigkeiten? Oder eher Sachen wie Blutwerte, Allergietests etc. ?
Ist eine Blinddarm OP überhaupt erwähnenswert?
Jede OP, nicht nur die letzten 5 Jahre, ist zu benennen.
Wenn Allergietests durchgeführt worden sind, auch das.
Blutuntersuchungen ebenfalls.
Gut, bennen ist eine Sache, aber muss ich jetzt wirklich jeden Arzt anschreiben und einen "Bericht" verlangen?
Eigentlich nur Ihren Hausarzt. Wenn der Sie überwiesen hat, hat er sicher auch einen Befund angefordert.
Und ja, von OP und Krankenhausaufenthalte sollten schon Befunde mitgebracht werden.
Für Kleinkram braucht man keine Befunde mitbringen- OPs, Allergietests etc. natürlich schon.