Hallo,
kurze Frage:
Kann man auch dann zum Berufssoldatin übernommen werden, wenn man bereits vor der Auswahlkonferenz keine SÜ2 mehr hat, bzw. diese entzogen/nicht verlängert wurde, weil sich bei einer neuerlichen Überprüfung (beispielsweise weil man zwischenzeitlich geheiratet hat und der Ehemann ist aber nicht überprüfbar, da letzte paar Jahre in Russland für dt. FA gearbeitet etc. ;) ) und somit hier ein sog. "Verfahrenshindernis" besteht?
Bin für Erfahrungswerte dankbar!
Kommt drauf an, ob die Verwendung eine Ü2 erfordert.
hmm... ist ihrer Laufbahn (OffzTrDst) und Truppengattung schon eher die Regel...
Wenn dem also so ist dann --> Pech gehabt!
Wenn nicht --> theoretisch schon?
Wenn für ihre Verwendung die Ü2 erforderlich ist und sie die nicht bekommt, kann sie ja dauerhaft nicht in ihrer Verwendung eingesetzt werden. Ist halt die Frage, ob es artverwandte Verwendungen ohne Ü2 gibt.
Das muss sie aber mal mit ihrem chef und ggf. PersFhr besprechen.
Wie Ulli schon schreibt: Solche Dinge führen ggf. zu EdeKa - prominentes Beispiel ein IGler, der als MilAtt in der Ukraine eine Frau findet und heiratet, keine SÜ mehr, keine weitere förderliche Verwendung ...
Ist keine alternative Verwendung ohne SÜ denkbar, gibt es keinen Bedarf für so einen BS Kandidaten, damit entfällt eine Teilnahme an der Auswahl.
Mit Verlaub, @ F_K, das ist schlicht Unsinn. Ein IGler ist bereits BS und wird dennoch weiter verwendet. Eine schlicht andere Voraussezung, als vor Übernahme zum BS, um die es hier geht. Davon abgesehen, es gibt auch für Offz TrDst in allen Dienstgraden diverse Verwendungen, in denen man weder eine SÜ 2, noch 3 benötigt, auch für Generalstäbler.
Die SÜ2 ist nicht erst einmal kein zwingender Bestandteil der Auswahlentscheidung. Es dürfte nur wenige Werdegänge geben, wo fast überall eine SÜ2 gefordert ist (vielleicht im MilNW?!).
Man schränkt sich dadurch natürlich räumlich auch ziemlich ein, wo man verwendet werden kann. Ob man sich dann selbst einen Gefallen tut, nur sehr eingeschränkt verwendet werden zu können, sollte man auch überlegen.
Gleichwohl kann ich mir in der Auswahlkonferenz vorstellen, dass man da unterscheidet zwischen einem Uffz m.P. und einem OffzTrD. Ein Uffz.m.P. wird regelmäßig nicht so viele Verwendungen besetzen müssen (Stichwort Verwendungsaufbau), als ein OffzTrD. Wenn dann die Personalführung hier über Gebühr eingeschränkt wird und ggf. keinen ordentlichen Verwendungsaufbau hinbekommt, stellt das ein Hinderungsgrund dar. Zumal wenn es fast gleich gut geeignete Kandidaten geben sollte.
Eine pauschale Aussage, die auch noch richtig und anwendbar ist, wird es da nicht geben.
@ Migu:
Ein IGler ist BS, keine Frage - dieser war während eines Lehrganges ein Beispiel für die Folgen einer fehlenden SÜ ( kein Kdr im Einsatz, weil SÜ gefordert, keine Div. anderen Verwendungen möglich - EdeKa, wenn auch keine Entlassung).
Lieber F_K, auch dies ist nicht zwingend der Fall. Sie sind einmal mehr vorschnell mit Ihren Urteilen. Er wird zwar kein Kommandeur werden können. Doch gibt es Generalstabsverwendungen in nicht unbeträchtlicher Zahl bis hin zur A 16-Ebene (Laufbahnziel), die keine SÜ 2 oder 3 erfordern, wie ich bereits schrieb. Ihr Beitrag, dass keine förderliche Verwendung mehr möglich war und Edeka bestehen würde, ist schlicht unsachgemäß und falsch.
Och Migu:
Ich gebe wieder, was uns auf einem Lehrgang gesagt wurde.
Sie wissen auch, das eine Kdr Verwendung eines der Pflichttore für weitere Dinge ist - ebenso wie ein möglicher Einsatz auf der Ebene.
Auf welchem Lehrgang denn? Waren Sie auf dem LGAI/LGAN? Wohl kaum.
Ja, es gibt Pflichttore als GenStler, aber nicht, um das Laufbahnziel zu erreichen. Denn dann müssten ja alle BtlKdr werden, was noch nie der Fall war. Noch einmal, es gibt diverse Stabsverwendungen auf A 15/16-Ebene in Dienststellen und Kommandobehörden, deren zugehörige DP keine SÜ 2 oder 3 verlangen.
Das dürfen Sie bitte zur Kenntnis nehmen.
Ach Migu,
es macht den Eindruck, Du wolltest auf Teufel komm raus Fehler in meinen Aussagen finden.
Nein, ich war nicht als Teilnehmer auf einem LGAN, aber habe dort schon unterstützt.
Die Aussage ist auf einem Lehrgang in Flensburg gefallen. Natürlich gibt es Dienstposten ohne SÜ, aber entsprechend wenige, und es schränkt die Möglichkeiten halt ein.
Im Bereich MilNW ist z.B. ohne SÜ auf der Ebene Ende Gelände.
Könnt ihr vielleicht mal die Korinthenkackerei lassen?
Liebe Ulli, es ist keine Korinthenkackerei, wenn hier ein Mitnutzer vollkommen falsche Sachverhalte daratellt und ein anderer Nutzer darauf sachlich hinweist.
Vielmehr wird besagter Nutzer, der falsche Dinge in die Luft setzt, auch noch anmaßend, wenn er Sätze mit "och" beginnt und damit den Ekndruck erweckt, er wolle seine eigene "Großartigkeit" nicht infrage stellen.
Und was kommt als Entgegnung, dass in einem von sechs FGG seiner Kenntnis nach ohne SÜ 2 nichts läuft.
Um es klar zu sagen, getreu dem Grundsatz :Geheimhaltung nur soweit notwendig sind ein gutes Drittel an Dienstposten für Offz GenStDst und sogar rund 40 Prozent der Dienstposten StOffz TrDst ohne SÜ 2 und 3 ausgeplant.
Ich meinte beide Beteiligten.
Und der TE hat ja geschrieben, dass die Betroffene eine Verwendung hat, in der die Ü2 wichtig ist.
Ja, dann muss der PersFhr dieser Personen schauen, welche Alternativverwendungen möglich sind, ohne dass eine SÜ 2 erforderlich ist. Jedenfalls ist der beschriebene Umstand kein automatisches Hindernis, BS zu werden.
Einigen wir uns darauf, das ein kein Pluspunkt ist und bei engen Auswählen Scheidungen ggf. zum Nachteil werden kann.
Von einem automatischen Ausschluss hat niemand gesprochen.
Eine Mitteilung über den Abschluss einer SÜ kommt vom MAD-Amt und wird dort im Regelfalle (= SÜ ohne Probleme abgeschlossen!) automatisiert erstellt. Alle Anderen Fälle (Auflagen oder festgestelltes Sicherheitsrisiko!) werden händisch bearbeitet und kommen mit Unterschrift eines Bearbeiters bzw. des Geheimschutzbeauftragten! Der PersFw der Einheit erhält eine Ausfertigung, der Sicherheitsbeauftragte eine weitere und abgelegt wird das Dokument in der Grundakte des Soldaten bei BAPersBw! Somit ist das Versagen einer SÜ, aus welchen gründen auch immer, relativ zeitnah nach der Rückmeldung vom MAD-Amt bekannt und im Falle einer Tätigkeit mit Sicherheitsauflagen ist das auch recht zügig zu eskalieren. Im Regelfalle sind ja Soldaten komplett ohne SÜ nicht in entsprechenden Tätigkeiten einzusetzen, die eine SÜ zwingend erfordern. Problematisch wird es nur, wenn jemand ermächtigt wurde, weil er z. B. eine ältere SÜ 1 ohne Auflagen hatte! Wenn hier das "Stopp!" bei der SÜ 2 kommt, ist dieser Soldat auf der Stelle von seiner Tätigkeit abzulösen.
Somit wäre eine Umplanung von BAPersBw einzuleiten, wenn keine SÜ 2 erteilt werden kann. Ob überhaupt eine Umplanung in der aktuellen AVR möglich ist, weiß einzig und alleine BAPersBw! Und damit ist BAPersBw auch der "Master of Desaster" in diesem Procedere.
Vielen Dank für die zahlreichen Meldungen/Meinungen zu dem Thema. Nach meiner Bewertung fasst es das hier denke ich ganz gut zusammen, auch wenn die derzeitige "Nichterneuerung/-Verlängerung" der SÜ eher "temporär" ist, bzw. es absehbar ist, dass sich das auf der Zeitachse erledigen würde (sie wurde ja nicht kriminell etc.):
Zitat von: F_K am 17. November 2015, 07:24:28
Einigen wir uns darauf, das ein kein Pluspunkt ist und bei engen Auswählen Scheidungen ggf. zum Nachteil werden kann.
Von einem automatischen Ausschluss hat niemand gesprochen.
So wie es aussieht also einfach schlechtes Timing 8)