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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: knck am 18. November 2015, 10:13:52

Titel: Versetzungsantrag ohne richtigem Grund
Beitrag von: knck am 18. November 2015, 10:13:52
Moin,

ist es möglich, einen Versetzungsantrag zu stellen, ohne dass ein trifftiger Grund hier eine Rolle spielt? Also muss ich überhaupt einen Grund angeben oder reicht es aus, sich einfach grundlos auf einen Dienstposten zu bewerben?

Ich möchte nicht heimatnah oder so versetzt werden, sondern nur in eine bestimmte Kaserne bzw. Einheit, weil es dort einen Dienstposten gibt, der mir gefällt und mein jetziger Standort in Richtung Auflösung geht, also dementsprechend auch nicht so viel los ist. Zudem komme ich hier nach 2 Jahren Dienst einfach nicht richtig zurecht. Wenn ich morgens aufsteh, frag ich mich oft, warum ich überhaupt losgeh (lassen wir mal ausser Betracht, dass ich dazu verpflichtet bin :D)

Das ist ja erstmal kein Grund, der irgendwie relevant ist. Wenn ich das Thema google, dann taucht immer nur wieder "persönliche Gründe" oder "heimatnah" auf, was ja beides nicht so recht zutrifft.

Zu mir:

SaZ 4 - DZE 31.12.2017; also noch effektiv 2 Jahre Dienstzeit

ich habe hier keinen richtigen Dienstposten, bin zwar irgendwo aufgehangen, aber diese Verwendung nehme ich gar nicht wahr, zudem wurde mir bisher auch keine aussagekräftige ATN anerkannt (ausser Kraftfahrer B, aber das ist ja mittlerweile auch schon jeder.)

Wie kann ich mir ungefähr meine Chancen ausrechnen, dass das mit der Versetzung klappt?
Titel: Antw:Versetzungsantrag ohne richtigem Grund
Beitrag von: F_K am 18. November 2015, 10:31:41
Zitatdass ich dazu verpflichtet bin :D

Du hast Dich dazu verpflichtet.

However: Ein Antrag benötigt keinen Grund - gerade wenn Deine zukünftige Stelle wegen Auflösung wegfällt, hat ja auch der Dienstherr ggf. ein Interesse.

Also: Antrag schreiben und Ergebnis abwarten. Viel Erfolg.
Titel: Antw:Versetzungsantrag ohne richtigem Grund
Beitrag von: Tommie am 18. November 2015, 10:32:23
Und immer berücksichtigen, dass Anträge auch abschlägig beschieden werden können ;) !
Titel: Antw:Versetzungsantrag ohne richtigem Grund
Beitrag von: ulli76 am 18. November 2015, 10:32:57
Nur sprechenden Menschen kann geholfen werden. Schreib das doch so rein, wie du es uns jetzt erklärt hast.
Ob das ausreicht und den Interessen des Dienstherrn entspricht, muss dein Personalführer entscheiden.
Titel: Antw:Versetzungsantrag ohne richtigem Grund
Beitrag von: knck am 18. November 2015, 10:47:52
Zitat von: F_K am 18. November 2015, 10:31:41
Zitatdass ich dazu verpflichtet bin :D

Du hast Dich dazu verpflichtet.


Durch meine Verpflichtung zur Dienstzeit bin ich aber ja auch verpflichtet, zum Dienst zu erscheinen. Kann man also auslegen, wie man möchte. :P


btt: Danke. Durch das ganze rumstöbern, war ich mir unsicher, ob ich nun einen trifftigen Grund brauche oder eben nicht.
Dass ich auch abgelehnt werden kann, ist mir natürlich klar. Dann sinds auch "nur" noch 2 Jahre.