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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Maverick8 am 20. November 2015, 01:13:20

Titel: Laufbahnwechsel
Beitrag von: Maverick8 am 20. November 2015, 01:13:20
Guten Abend,

wie ihr im Betreff schon gelesen habt geht es hier um einen Laufbahnwechsel vom Uffz m.P zum Truppenoffz

Folgendes:
Zum mir: Unteroffizier mit  Portepee

Nun ist es so, dass ich schon seit längerer Zeit mit dem Gedanken spiele zu studieren und in die Laufbahn der Truppenoffiziere wechselen möchte.
Auch mein Chef unterstützt mich in meinem Vorhaben und befürwortet das ganze.

Für mich wäre es wichtig zu wissen wie der Ablauf wäre.
Muss ich einen kompletten Offiziers Lehrgang machen oder andere Lehrgänge vor dem
Studium, sodass ich vorher schon 1-2 Jahre verliere oder sogar mehr?

Und wie wird die weiterverpflichtung sein, da ich ja schon Unteroffizier mit Portepee bin.
Wird man meine Dienstzeit einfach nur verlängern oder wird man dann direkt BS ?

Habe diese Fragen natürlich auch meinem Chef gestellt der mir darauf aber auch keine Antwort geben konnte.

vielleicht könnt ihr mir dort weiterhelfen
Titel: Antw:Laufbahnwechsel
Beitrag von: Ralf am 20. November 2015, 05:49:53
Dein Chef sollte das aber wirklich wissen!
Voraussetzung unter 30 Jahre:
Wenn du Abitur, FH-Abschluss o.ä. hast, schreibst einen Antrag, gibst ihn bei deinem Chef ab. Bekommst eine Lfb-Beurteilung von ihm etc. Du wirst zum ACFüKrBw eingeladen und bekommst die Offz-Eignung und die Studieneignung und bist im Eignungs- und Leistungsvergleich so weit vorne, dass man dir die Zulassung zur Lfb OffzTrD zusicherst.
Dann absolvierst du ganz normal wie alle anderen auch den Offz-Lehrgang (du verlierst keine Zeit, wieso? Du wirst doch ausgebildet und hast keine Laufbahnprüfung zum Offz bisher erfolgreich durchlaufen)und gehst anschl. in Studium.
Deine Dienstzeit wird anhand einer neuen Verpflichtungserklärung verlängert. Üblicherweise um deine derzeitige Dienstzeit + 13 Jahre. Wenn du dann ausgebildet bist und die Voraussetzungen erfüllst, kannst du einen Antrag auf BS stellen.

Weitere Möglichkeit ohne Abitur o.ä. ist der Lfb-Wechsel nach §29 SLV (mit MAL und ohne Studium und bei Beförderung zum Leutnant BS).
Titel: Antw:Laufbahnwechsel
Beitrag von: BulleMölders am 20. November 2015, 07:05:30
Und bevor es hier weiter geht, wendet sich der TE mit einem aussagefähigem Betreff ans Team, dann kann hier wieder auf gemacht werden.
Denn das Thema Laufbahnwechsel haben wir hier alle Nase lang.