Guten Abend, werte Leute.
Wie sieht das denn aus, wenn ich mit 26 meine Reserveoffizierausbildung als SaZ2-3 beginne.
Nach allem was ich bisher gelesen habe, besteht kein Anspruch mehr auf eine Unterbringung in der Kaserne in diesem Alter.
Gilt dies auch schon während der Grundausbildung und den folgenden Offizierslehrgängen bzw. der millitärfachlichen Ausbildung?
Danke euch.
Nein, die Lehrgänge sind eine Besonderheit. In der Regel besteht da auch eine Verpflichtung zum Wohnung in der Gemeinschaftsunterkunft (wobei Befreiungen durchaus möglich sind, wenn man in der Nähe des Standortes wohnt)