Hallo Kameraden.
Ich bin seit 2004 raus aus der Welt der Marine und seit 2010 Reservist. 2004 - 2010 SKB in Bonn.
Da sich doch so einiges geändert hat, habe ich mal diesen Beitrag verfasst. Mal schauen, was ich alles neues erfahre ;)
Hier mal eine Frage, die scheinbar ein heikles Streitthema ist:
Was ist an den Gerüchten dran, dass MUT/SKB VR 61 das dunkelblaue Barett mit dem unklaren Anker der Schirmmütze tragen dürfen ???
Die Bestimmungen der zdv 37/10 sind da interpretations fähig in Bezug auf Marine-Land ausgestattete Soldaten, aber bislang ging ich immer davon aus, dass Marine-Land ausgestattet nur für Sicherungstrupp und Spezialkräfte gilt.
Da die MarineSicherung jedoch lt. Wikipedia aufgelöst worden sein soll, bin ich mir jetzt nicht mehr ganz sicher, in wie fern sich die Bestimmungen zum Barett geändert haben. Kann ja sein.
Sollte das tragen des Barett für Marine-Soldaten gestattet sein, wenn sie ausschließlich an Land verwendet werden, dann bitte ich kurz um Nennung der Rechtsgrundlage oder SonderGenehmigung.
Ist das tatsächlich so ?
Gibt es Beispiele aus der Praxis ?
Vielen Dank im Voraus
Es gibt jetzt keine ZDv 37/10 mehr, sondern die Zentralrichtlinie A2-2630/0-0-5 "Anzugordnung für die Soldatinnen und Soldaten der Bundeswehr"!
Und darin ist klipp und klar geregelt, wer bei der marine ein Barett trägt:
Zitat"Ziffer 402:
...
c) Marine
Soldatinnen und Soldaten des Kommandos Spezialkräfte Marine sowie der Marinesicherungskräfte tragen zur Kennzeichnung ein marineblaues Barett.
Details und Ausnahmen regelt die Nr. 541 ff. dieser Zentralrichtlinie."
In der Ziffer 541 unter "d) Ergänzende Tragebestimmungen" ist zu den MUT in der SKB nichts explizit aufgeführt!
In Ziffer 545 wird dann noch aufgeführt, welche Barettabzeichen es bei der Marine gibt:
Zitat"b) Ausführung der Barettabzeichen Marine
• Marinesicherungstruppe Metallgeprägte, goldfarbene Eichenlaubumrandung; in der Mitte klarer Anker hinter zwei gekreuzten Gewehren. Am unteren Rand eingelassenes, rechteckiges Plättchen (0,7 x 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold.
• Kommando Spezialkräfte Marine Metallgeprägte, goldfarbene Eichenlaubumrandung; in der Mitte aufrecht zeigender Dreizack. Am unteren Rand eingelassenes, rechteckiges Plättchen (0,7 x 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold."
Somit sollte klar sein, dass nur die in der Zentralrichtlinie erwähnten Personenkreise das Recht haben, das Marine-Barett zu tragen und vom Dienstherrn damit ausgestattet zu werden. Der Rest trägt dann privat beschaffte Baretts, um sich ein wenig von der Masse abzuheben ;) !
... und um es noch weiter zu spezifizieren: Das zuvor erwähnte Marinebarett tragen ausschließlich Soldaten des Seebataillons, der Kampfschwimmerkompanie sowie der 4./WachBtl BMVg zum Feldanzug. Zum Dienstanzug tragen auch diese Soldaten die Schirmmütze/Tellermütze.
Da muss ich meinen Vorrednern widersprechen.
Habe im Januar meine Grundausbildung in der 10.Ins der MUS in Parow gemacht (SKB-AGA). Bin auch 61er VR.
Wir wurden lediglich mit dem blauen Barett als Kopfbedeckung ausgestattet (neben der Feldmütze).
Unsere Ausbilder (76er) waren zwar weniger begeistert, als sie uns zum Abschluss der AGA dann entsprechend auch das Abzeichen übergeben haben (Anker mit gekreuzten Gewehren), aber es war definitiv der Fall.
Zitat von: OMT am 26. November 2015, 14:09:34Da muss ich meinen Vorrednern widersprechen.
Da muss ich ja mal lachen :D ! Sie widersprechen einem aktuellen Zentralerlass? Was haben Sie den geraucht ;D ?
Fakt ist, dass die Vorschriftenlage so aussieht, wie ich sie oben dargelegt habe! Was die LHBw als Dienstleister daraus macht, ist mir eigentlich egal, aber ich werde in meinem Verantwortungsbereich jede "Landratte" anblasen, die mit einem Barett herum läuft, das ihr nicht zusteht! Und als Obermaat sind Sie nicht in der Position, sich gegen den rechtmäßigen Befehl, den Sie dann von mir erhalten würden, aufzulehnen!
Sie müssen sich nicht so aufplustern, ich widersprach lediglich der Aussage, dass alle dieser Baretts privat beschafft wären.
Anbei bemerkt trage ich besagtes Barett auch nicht, weil ich es mir genau das nicht rausnehme, mich mit "fremden Federn" zu schmücken.
Aber darum ging es hier auch gar nicht.
Einen schönen Tag noch.
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 14:26:07
Und als Obermaat sind Sie nicht in der Position, sich gegen den rechtmäßigen Befehl, den Sie dann von mir erhalten würden, aufzulehnen!
Warum überkommt mich bei diesem unangemessenen Ton die Idee, dass es ganz angenehm sein könnte dich einfach mal ein paar Stunden in Grundstellung in dich gehen zu lassen...
Muss wohl an meiner unmenschlichen Ader liegen, das mich dieser Erguss zeitgemäßer Menschenführung in dieser Form anregt.
Ich verstehe jetzt die Aufregung nicht! Wenn ein UmP einem UoP einen Befehl erteilt, muss das noch lange nichts mit unzeitgemäßer Menschenführung zu tun haben!
Wenn ich in meinem Bereich einem Marineuniformträger mit dem erwähnten Barett erblicke, würde ich diesen ganz emotionslos darauf ansprechen und ihn ggf. fragen, zu welcher Einheit er gehört. Gehört er eben nicht zu den oben erwähnten Bereichen, so sagt man ihm ganz sachlich, dass die Kopfbedeckung, die er gerade trägt, für ihn nicht in der Anzugordnung vorgesehen ist und befiehlt ihm, immer noch höflich, die aktuelle Kopfbedeckung gegen eine vorschriftsmäßige Kopfbedeckung, z. B. gegen das Marine-Schiffchen oder die Feldmütze zu tauschen. Da wird kein Soldat ins Achtung gestellt und da wird auch nicht herum geschrien! Vernünftige Soldaten verstehen auch in Form einer Bitte vorgetragene Befehle und sehen am Dienstgrad des Soldaten, der den Befehl erteilt, ob es sich lohnt zu diskutieren oder nicht. Und wer so ein Gespräch aus einem Abstand verfolgt, der außerhalb des Hörbereiches liegt, würde wahrscheinlich nicht einmal mitbekommen, worum es geht, weil man solche Sachen auch ohne laut zu werden regeln kann. Wer da anfängt herum zu proleten macht sich sowieso lächerlich!
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 15:14:43
Ich verstehe jetzt die Aufregung nicht! Wenn ein UmP einem UoP einen Befehl erteilt, muss das noch lange nichts mit unzeitgemäßer Menschenführung zu tun haben!
Ja, ich glaube wir nähern uns dem Kern des Problems: Du verstehst nicht mal, was andere an deiner Art zu kommunizieren auszusetzen haben. Ist halt m.E. ein massiver Unterschied in der Selbst- und der Fremdwahrnehmung deiner Person.
@ OMT: In Ihrer Eingangsfrage ging es um eine ggf. vorhandene Sondergenehmigung nicht darum, ob die LHBw die richtigen Kopfbedeckungen ausgegeben hatte. Im Übrigen hat Beides auch überhaupt nichts miteinander zu tun. Selbst wenn das Barett an den dafür nicht vorgesehenen Personenkreis ausgegeben würde, dürfte es von Soldaten nicht getragen werden, die nicht zu den von mir aufgeführten Truppenteilen gehören.
Zitat von: Tommie am 26. November 2015, 08:15:39
Zitat"b) Ausführung der Barettabzeichen Marine
• Kommando Spezialkräfte Marine Metallgeprägte, goldfarbene Eichenlaubumrandung; in der Mitte aufrecht zeigender Dreizack. Am unteren Rand eingelassenes, rechteckiges Plättchen (0,7 x 1,2 cm) in den Bundesfarben Schwarz-Rot-Gold."
Ist das neu?
Das Barettabzeichen für die Kampfschwimmerkompanie (genau das sind die Spezialkräfte der Marine) ist vor rund 5 Jahren als Sonderabzeichen eingeführt worden, weil dem Kompaniechef auffiel, dass auch die Spezialkräfte des Heeres (KSK) ein gesondertes barettabzeichen tragen. Das wurde nach Oben eskaliert und dann dem Herrn Bundespräsidenten zur Genehmigung vorgelegt.
Ok, das ging jetzt etwas daneben.
Wollte hier keine Streitgespräche ins Leben rufen.
Beruhigt Euch und streitet Euch nicht ;)
Vielen Dank aber für die Antworten. War sehr hilfreich.
Also Fazit:
Gem. der neuen Richtlinie (ehem. Zdv 37/10) ist es nach wie vor nur den Spezialkräften erlaubt.
Hat sich also in sofern nichts geändert.
Sagt das Abzeichen an sich ja auch aus.
Nur, dass es mittlerweile wohl so ist, dass tatsächlich auch MUT/SKB-Soldaten (z.B. 61er) das Barett tragen und das scheinbar lediglich geduldet wird.
Bis irgendjemand mal irgendwann eine klare Ansage macht ;D
Viele Dank
Eben das wollte ich ja mal klar zum Ausdruck bringen, dass das eben nicht nur geduldet wird, sondern man sogar damit eingekleidet wird und besagtes Abzeichen von der AGA-Einheit erhält.
Sprich ich wurde nichtmal mit einem Schiffchen ausgestattet, bis zu meinen Btsm-Lehrgängen in Plön, erst dort bekam ich eines, weil das dort täglich getragen werden musste.
Also haben die Mannschaftsdienstgrade, mit denen ich im meine Grundausbildung absolvierte teilweise bis heute keine andere Kopfbedeckung als Barrett und Feldmütze.
Es soll ja Standorte geben, in denen befohlen ist, eine Kopfbedeckung zu tagen, die nicht die Feldmütze sein soll..
Das soll keine Legitimation sein laut Vorschrift unbefugt das Barrett zu tragen, ich wollte lediglich auf einen Missstand hinweisen und eine Zwickmühle in der man sich dann schnell wiederfindet.
Ich hatte als 44er auch das blaue Barett bekommen
@ OMT:
Offensichtlich lief da etwas in Deiner GA Einheit bzw. in Deinen Einheiten danach vorschriftenwidrig.
Da hilft es nichts, hier zu wehklagen - da ist eine Meldung (von Dir!) an Deine Einheiten notwendig, um diesen Mangel abzustellen.
Der Soldat (also auch Du!) ist selber für den korrekten Zustand seiner Uniform verantwortlich.
Zitat von: miguhamburg1 am 26. November 2015, 09:25:58
... und um es noch weiter zu spezifizieren: Das zuvor erwähnte Marinebarett tragen ausschließlich Soldaten des Seebataillons, der Kampfschwimmerkompanie sowie der 4./WachBtl BMVg zum Feldanzug. Zum Dienstanzug tragen auch diese Soldaten die Schirmmütze/Tellermütze.
Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86), aber das Ausstattungssoll sieht eine Ausstattung mit dem Barett ja ausdrücklich nur für SeeBtl und KSM vor (vgl. Zentralvorschrift "Bekleidung der Bundeswehr", Ziff. 10033, Erläuterungen 29, 31), was darauf hindeutet, dass sich der Begriff "Marinesicherungskräfte" ausschliesslich auf das SeeBtl bezieht. Und eine Sonderbestimmung für das WachBtl wäre ja gemäß Ziff. 148 nur bei der Erfüllung repräsentativer Aufgaben möglich, also eher nicht für den Feldanzug?
Die Grundlage für die Offz/Bootsleute der 4./- Wach sind die Verwendungsreihen der Marine, aus denen sich die Trageberechtugung ergibt. Im Übrigen gibt es für diese Regelung einen Befehl des InspM.
Zitat von: 12345678 am 10. Juni 2016, 23:28:46
Was ist eigentlich die genaue Vorschriftengrundlage für die 4./WachBtl? Darüber, ob sie zu den Marinesicherungskräften im Sinne der Anzugordnung gezählt werden kann, ließe sich zwar evtl. diskutieren (vgl. Festschrift 55 Jahre Wachbataillon BMVg, S. 86
siehe auch:
http://www.semper-talis-bund.de/semper-talis-bund/konzept-militaerhistorische-sammlung.pdfDort ist auch die Historie der einzelnen Kompanien des WachBtl BMVg dargestellt und warum die 4./ als "ehemalige" 76iger eben dieses Barett incl. Abzeichen trägt. Wenn´s noch
Fragen zur 4./ gibt, immer ran damit;)
Gruss aus Bärlin
Hagen
Durch die Neufassung der Vorschrift ist jetzt das Tragen im Wachbataillon auch unmittelbar durch die Anzugordnung geregelt, und dass das Barett mit dem Sichererabzeichen ausschliesslich von Angehörigen des Seebataillons getragen werden darf, steht jetzt auch nicht nur implizit, sondern vom Wortlaut her explizit in der Vorschrift, d. h. die Tragebestimmungen für das Marinebarett ergeben sich jetzt tatsächlich eindeutig, abschliessend und (hoffentlich) unmissverständlich direkt aus der Anzugordnung.
Im Wachbataillon wird das Barett demnach jetzt mit dem Abzeichen des Wachbataillons getragen, vgl. Ziff. 547.
Abgesehen davon also inhaltlich nichts Neues, aber vom Wortlaut her wohl eine klare Verbesserung einer bislang häufig missverstandenen Regelung.