Hallo, habe schon im Forum gesucht jedoch nichts passendes gefunden was auf meinen Fall zutrifft.
Wir haben über Weihnachten/Sylvester einen Sonderschichtplan, bei dem täglich drei Personen auf der Dienstelle anwesend sind und zwei Personen auf Rufbereitschaft um im Notfall innerhalb einer Std am Dienstort sein zu können.
Nun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein. Diese zwei Tage an denen ich Rufbereitschaft habe musste ich auch Urlaub beantragen und somit zwei Urlaubstage einreichen. Kameraden die nicht in Rufbereitschaft sind haben über den gleichen Zeitraum genauso viele Tage Frei mit der gleichen Anzahlt an genommen Urlaubstagen.
Ist es Rechtmäßig das ich in meinem Urlaub Rufbereitschaft habe und an den Tagen Urlaub einreichen muss?
Meiner Meinung nach ist das nicht vorschriftenkonform.
ZitatUrlaub ist die Genehmigung, dem Dienst an einem oder mehreren vollen Kalendertagen fernzubleiben.
So ähnlich habe ich das jedenfalls noch in Erinnerung.
Es ist nicht rechtens. Wer Rufbereitschaft hat, hat keinen Urlaub. Schon gar nicht wenn er innerhalb 60 Minuten am Standort sein muss. Das sollte aber der normale Menschenverstand schon sagen.
Ich würde da nochmal nachhaken.
Vorsicht.
Nachfragen kann ja nicht schaden - der TE möchte aber an einem Tag, an dem er normalerweise DIENST hätte, nicht anwesend sein.
Dazu muss man Urlaub nehmen.
Eine andere Frage sind die Einschränkungen, die mit Rufbereitschaft verbunden sind - diese werden aber vergütet.
Der TE musste für 2 Tage an denen er Rufbereitschaft hat Urlaub einreichen. Und das ist nicht rechtens.
Was ist den mit Rufbereitschaft an einem Samstag (an dem die Einheit keinen Regeldienst hat)?
Was soll denn damit sein? Montag bis Freitag wird Normal Dienst gemacht. Die Rufbereitschaft am WE wird wie folgt angerechnet:
Die geleisteten Stunden der Rufbereitschaft werden am Ende des Kalendermonats zusammengerechnet. Davon werden 10 Stunden abgezogen und 1/8 als Dienstzeit angerechnet.
Edit:
Aus Sekunden wurden Stunden.
10 Stunden, nicht Sekunden. ::)
@ Jens79:
Wie sieht die Vorgehensweise aus, wenn am Montag "eigentlich" normal Dienst wäre, der TE aber eben keinen Dienst machen möchte (also Urlaub nimmt), aber dann trotzdem Rufbereitschaft hat?
(Damit wäre aus meiner Sicht der Montag halt ein "Samstag" - die Rufbereitschaft wird vergütet. Wenn der TE das nicht möchte, muss er mit seinem DV klären, dass er eben für die Rufbereitschaft nicht zur Verfügung steht).
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.
Darin sind wir uns doch einig, oder?
Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.
Zitat von: Jens79 am 27. November 2015, 14:50:39
Man kann keinen Urlaub haben und gleichzeitig Rufbereitschaft.
Es kann nicht sein, das ich in meinem Urlaub innerhalb 1 Stunde am Dienstort sein muss. Dann habe ich kein Urlaub sondern eben Rufbereitschaft.
Darin sind wir uns doch einig, oder?
Hat der TE Montag Dienst und möchte Urlaub haben, muss er 1 Tag Urlaub einreichen. Dann kann er aber auch keine Rufbereitschaft machen.
Genaus so ist das. Wenn er in der Zeit bereits genehmigten Urlaub hat kann ihn auch keiner zur Rufbereitschaft einteilen. Und wer was Anderes zum Besten gibt hat keine Ahnung.
Wie geht der geneigte DV vor, der seine gesamte Einheit am Montag "in den Urlaub schicken" möchte, und nur 2 Soldaten für Dienste einteilt, aber weitere 2 in Rufbereitschaft benötigt?
(Ohne Urlaub und ohne Dienst dürften die dann "zu Hause" bleiben, wenn diese in 1 h im Dienst sein könnten? Wäre aber sehr unfair ggf. der Rufbereitschaft am Samstag, oder?)
Rufbereitschaft ist nur fair für diejenigen, die tatsächlich innerhalb 1 Std da sind. Bei uns schaffen das 2/3 der Soldaten nicht. Die sind dann eben im Standort.
Der DV benötigt also 2 Soldaten regulär im Dienst. Dann wird er die auch zum Dienst befehlen.
Er benötigt zwei weitere in Rufbereitschaft. Die haben innerhalb 1 Std am Standort zu sein. Was ist daran unfair?
Außerdem wäre es mir neu, dass es in der Bundeswehr um Fairness geht.
ZitatNun meine Frage, ich habe über den Zeitraum 10 Tage Urlaub genommen und muss an zwei Tagen jeweils 24 Std in Rufbereitschaft sein.
Nur zum Verständnis für mich:
- Der Urlaub wurde schon genehmigt?
- Die Rufbereitschaft dauert immer von ... bis ... ?
Also EU und Rufbereitschaft passt nicht.
Kein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.
Könnte die Lösung der Abbau von Stunden/DA sein?
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.
Selbstverständlich geht das.
Wie sähe das für einen "normalen" Wochentag (z.B. Mo, 28.12.) aus? Frei gemäß Dienstplan? Dann auch für alle Soldaten?
Zitat von: KlausP am 27. November 2015, 16:34:23
ZitatKein Dienst, nur Rufbereitschaft und dabei kein Urlaub o.Ä. ist auch nicht richtig.
Selbstverständlich geht das.
Es geht alles was der DV für nötig hält. Wie so oft. Davon mal abgesehen das es weit an der Frage des TE vorbeigeht, denke ich nicht das es einen DV geben wird, der 2 Soldaten 14 Tage lang NUR Rufbereitschaft zukommen lässt, und das als vergleichbare Dienstzeit anrechnen läßt. Aber darum geht es hier ja auch nicht im geringsten.
Selbstverständlich ist da nicht rechtens, denn damit schränkt der DV zum Beispiel den Aufenthaltsort während des Urlaubs ein. Außerdem interessiert mich, wie denn die Berechnung des Ausgleichs gem. Dienstzeitsausgleichserlass In dieser Konstellation erfolgen soll?
Leider hat er meine Frage nach Beginn und Ende der jeweiligen Rufbereitschaft (noch) nicht beantwortet. Wenn die nämlich (beispielsweise) von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr rechnen soll sind das schon zwei Tage, die nicht als Erholungsurlaub angerechnet werden dürfen.