Hallo Zusammen,
laut §21 (3) Wehrpflichtgesetz gibt es ja die Bestimmung, dass Einberufungen vier Wochen vor Wehrübungsbeginn zugestellt sein sollen. Nun habe ich von KWEAs gehört, die sogar im Bedarfsfall die Einberufung am gleichen Tag noch morgens zufaxen, so dass man dann sofort zum Dienst - am selbigen Tage - antreten kann.
Mein KWEA macht nämlich ständig bei dieser Frist Probleme, obwohl ich ausdrücklich dort auf diese Frist verzichtet habe, da ich als Student manchmal kurzfristig eine Wehrübung einschieben kann, besonders wenn bei meinem Mob-Truppenteil Vertretungen gebraucht werden. Gibt es eine gültige Bestimmung, welche besagt, dass die Einberufung bei Fristverzicht meinerseits noch zugestellt werden kann oder hat sonst jemand einen Tipp für mich?
Danke und Gruß
Markus
Ein Minimum an Formalismus ist in jedem Fall notwendig. Du musst auf jeden Fall beim Antritt der Wehrübung den Einberufungsbescheid in der Hand halten (nichts mit nachträglicher Zusendung oder so...).
In Fällen wie Deinen hilft nur der direkte (und gute) persönliche Kontakt zu Deinem Sachbearbeiter im KWEA (steht ja meistens in den Einberufungen mit drin). So könnt Ihr u.U. abweichende Vorgehensweisen absprechen. Auf dem Wege habe ich so nicht nur einmal erst am Tag der Einberufung die Unterlagen persönlich im KWEA abgeholt.
Nun gut. Aus solchen Dingen lernet man nun mal und ich muss halt den Antrag früher bei der Tr einreichen. Trotzdem danke für Deine Antwort.
Grunssätzlich gilt die Frist gem. §21,III WPflG. Diese darf aber mit Einverständnis des Reservisten unterschritten werden.
Das Ganze wurde bei mir so begründet, dass so viel zu tun sei und dass rein theoretisch die Unterschreitung der Frist kein Problem darstellt. Es gibt halt nur den besagten Bearbeitungszeitraum, der manchmal schwer verkürzbar ist, da an so einer Einberufung wohl einiges dranhängt!?