Hallo zusammen,
Ich bin Fw d.R. Vorläufig, beordert und habe den BtsM Res Lehrgang erfolgreich absolviert an der MUS Plön.
Da mein jetziger Beord Trp Tl. es nicht konkret klären kann (Dauer,Länge etc. Fachlehrgang) steht jetzt
eine Entscheidung an.
Frage:
Wenn ich jetzt theoretisch, auf eine andere Fw. Stelle ( anderer Trp Teil) beordert werden kann,
muss ich den vorläufigen Dienstgrad dann abgeben oder bleibt er bestehen bis man dann dort die Fachausbildung absolviert hat?
Danke für die Antworten.
Anker Wirf
Trp = Trupp
Tr = Truppe
However: Die neue Stelle müsste bezüglich des zivilen Berufes "genau passen" und BAPers müsste so einen Quatsch mitmachen.
Ich bin ja kein S1er, aber die Informationen stehen doch alle im Lehrgangskatalog und sind mit Intranet Zugang innerhalb weniger Minuten in Erfahrung zu bringen - und wenn der MobTrT das nicht hinbekommt, so doch zumindest BAPers, die ja auch eine Ausbildungsplanung gemacht haben (bei der Zulassung ..)
Entschuldigung,
wegen meines grammtikalischen Fauxpaus :'(
"Was heisst Quatsch?
Wenn Engagement und Minimum 2 Jahre persönlicher Einsatz ( Zeit, Geld und weglassen von persönlichen Hobbys) zur Einsicht kommt dass einige "aktive" Soldaten und zivile Mitarbeiter es nicht ge.... bekommen unm "richtige Aussagen zu tätigen",
dann wundert es mich nicht das nur 20000 von 60000 Stellen von Beorderungsstellen besetzt sind.
Trotz Überqualifizierung von den "sogenannten" Experten die man haben möchte , habe ich zigtausendmal hinterher telefonieren müssen und nur schwammige Aussagen bekommen da S 1 Stellen
früher kompetenter bestezt waren.
So kann ich mich besser beschäftigen wenn es die Herren nicht vernüftig hinbekommen.
Wenn ich so mit meinen Kunden umsprigen würde, könnte ich meine Firma zumachen.
Ich kann es nicht nachvollziehen.
Der Fachlehrgang ist der Lehrgang, wo Du Deine Fach ATN erhältst.
Die Fach ATN steht auch auf Deiner Beorderung bzw. in der STAN / Personal ORG oder wie immer das Dokument nun heißt.
Mit der ATN in den Lehrgangskatalog und den entsprechenden Lehrgang raussuchen - ist ne Sache von wenigen Minuten - hätte man im GeZi in Plön erledigen können.
Wo ist da das Problem?
Zitat von: ewald1925 am 03. Dezember 2015, 14:41:04
Entschuldigung,
wegen meines grammtikalischen Fauxpaus :'(
"Was heisst Quatsch?
Wenn Engagement und Minimum 2 Jahre persönlicher Einsatz ( Zeit, Geld und weglassen von persönlichen Hobbys) zur Einsicht kommt dass einige "aktive" Soldaten und zivile Mitarbeiter es nicht ge.... bekommen unm "richtige Aussagen zu tätigen",
dann wundert es mich nicht das nur 20000 von 60000 Stellen von Beorderungsstellen besetzt sind.
Trotz Überqualifizierung von den "sogenannten" Experten die man haben möchte , habe ich zigtausendmal hinterher telefonieren müssen und nur schwammige Aussagen bekommen da S 1 Stellen
früher kompetenter bestezt waren.
So kann ich mich besser beschäftigen wenn es die Herren nicht vernüftig hinbekommen.
Wenn ich so mit meinen Kunden umsprigen würde, könnte ich meine Firma zumachen.
Niedrige Frustrationstoleranzgrenze, wenn du wegen eines Wortes so aus der Hose springst?
Ja,
die Stan Beorderung habe ich auf Hardcopy stehen, Alles gut in dem Revier.
Ich habe im Frühjahr 2014 eine sogenannte "Schnupperwehrübung" gemacht, nachdem ich vom Abteilungsleiter des Beord Trp Teil dazu "eingeladen" worden bin.
Nach Festellung auf Tauglichkeit im KC auf Fw im Fach/Trp Dienst wurde mir versichert das ich den militärischen Teil machen muss und die Fachausbildung als aaP am Arbeitsplatz durchgeführt werden kann.
Das stellt sich aber jetzt erst als Trugschluss raus.
Und daher die Option, die mir angeboten worden ist nicht alles vergebens gemacht zu haben,
mein "noch" vorhandenes Engagement andersweitig zu nutzen.
@Ralf,
nein,
aber wundert sich die Truppe die ich bisher immer gerne unterstützt habe
über frustrierte Soldaten( Aktiv oder Reserve)
@ Ewald1925:
Das ist hier im Forum schon seit einigen Jahren "Wissen", dass BAPers keine AAPs mehr zulässt und man daher im Vorfeld prüfen muss, wie groß der Aufwand für den Fachteil ist (.. und ggf. danach seinen Beorderung - Dienstposten aussucht.)
Umbeorderung würde ja nur auf den gleichen Dienstposten (zumindest gleiche Anforderungen) gehen, weil sonst das Fw d. R. vorläufig zwangsweise "futsch" ist.
(OK, mit bestandenem FwLehrgang gibt es ggf. auch andere Dienstposten - aber auch dort ist ein Fachlehrgang zu absolvieren, der ggf. aber kürzer sein kann).
Keine AAPs mehr seit ca. Ende 2011.
Zitat... nur schwammige Aussagen bekommen da S 1 Stellen früher kompetenter bestezt waren. ...
In Bezug auf Personalbearbeitung von Reservisten? Da habe ich seit 1996 entschieden gegenteilige persönliche Erfahrungen gemacht. Alle meine S1Offz und S1Fw im Bataillon hatten nur rudimentäre (wenn überhaupt) Kenntnisse über diese Thematik, von persönlichem Engagement ganz zu schweigen.
@Holgi33
Mir wurde aber in einer E-mail folgendes gesendet.
Im Streitkräftegemeinsamen Konzept für die Ausbildung der Reserve seit 2013
des Kommando Streitkräfte Basis Abtl Streitkräfte steht aber etwas anderes.
Nach Zuerkennung eines PersOM aufgrund zivilberuflicher Qualifikation kann auch eine AAP erfolgen.
Irre ich dar?
Gruss
Vielleicht auch eine Lageänderung?
Man kann jetzt z.B. den StDstBearb SK auch im Fernlerngang mit einer Woche Präsenz machen. Ein Kamerad kam gerade aus Hannover zurück und berichtete über diese Neuigkeit.
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Was für eine arrogante und gleichzeitig chaotische Wortmeldung. Telefonier mal schön weiter rum, am besten mit demselben Ton wie hier. Bringt sicher viel. ;D
Am Rande: Es militärisch nicht zum Feldwebel gebracht, aber über "früher waren S1-Bereiche kompetenter" jodeln... :-X
Nach meinen 3 Erfahrungen in der letzten trifft die Tatsache leider von Ewald zu und da in vorherigen Zeiten die Pers Fw personell kompetenter besetzt waren.
@lakedaimon
Warum titulieren sie andere mit arrogant wenn Tatsachen leider stimmen
Eine Tatsache wäre es, wenn es messbar wäre und für alle zutreffen würde.
So eine Aussage in dieser Pauschalität kann einfach nicht richtig sein.
Ich kenne aus meiner Dienstzeit genügend andere Beispiele. Dazu kommt auch, dass der PersFw heute viel mehr und in einer höheren Detailtiefe wissen muss, als vor 20 Jahre. Das bisschen PERFIS (incl. N-Debs oder E-DEBS schreiben, was i.d.R. nur bei Einstellungstruppenteilen nötig war) ist ein klacks gegen das, was er heute können muss. Und da habe ich noch nicht mit einbezogen, dass die Erlass- und Vorschriftenlage heute um einiges größer ist (auch bei Res).
Reservistenbearbeitung war schon immer ein Stiefkind und in Zeiten, in denen es keine PersMobFw mehr gibt, sondern diese Arbeit i.d.R. von den originären PersFw mitgemacht wird, erst recht.
@ Ralf:
Ich kann einige positive Gegenbeispiele nennen - derzeit werde ich bei meinem BeordTrT von einem Hptm (FD) bearbeitet, und der weiß schon sehr genau was er macht und macht auch einiges "Unmögliches" möglich.
Find ich gut, dass sich ein Offizier der Ahnung hat der Sache annimmt, denn auch das zeigt, dass pauschale Aussagen oftmals nicht zutreffen.
Eben. Auf Brig Ebene wurde die Tätigkeit von einem OStGefr (Z12) gemacht, war auch prima.
Bei mir isses ein Stabsfeldwebel (auf Kompanieebene; oder was entspricht einem SanUstgZ? Ich bin seit der xten Reform raus ;)), der mahct den Leuten im BAPers und im KC immer ordentlich Dampf und schreibt sogar Heiligabend noch Mails von seiner LONO Adresse ;)
Was aber leider immer hängt, sind Dinge, die er nicht beeinflussen kann... Dann wird er fast so unleidlich wie ich... Aber über mangelnde Fach-/Sachkenntnis oder Engagement kann ich mich auf keinen Fall beschweren.
Zitat von: Andi8111 am 28. Dezember 2015, 09:08:16Bei mir isses ein Stabsfeldwebel (auf Kompanieebene; oder was entspricht einem SanUstgZ? Ich bin seit der xten Reform raus ;)),...
Ein SanUstgZ wird von einem Oberstarzt geführt, der nach BBesO B3 besoldet wird, sein Stellvertreter ist ggf. Oberstarzt (A16) bei entsprechender Größe (hier: SanUstgZ Cochem!). Damit sind wir von der Kompanieebene meilenweit entfernt, denn schon ein Bataillon wird von einem A15-er geführt. Hier sind wir eindeutig auf der Ebene der aktuellen Sanitätsregimenter, die allerdings "nur" von einem A16-er geführt werden (OTA).
Gute zu wissen ;)
Ich war noch in der StOSanZ-Ära aktiv... oder in der SanStff (LW). Da kannte ich mich aus, heute ist alles undurchschaubar^^
Was ist denn dann ein SanVerZ; wird ja von einem OFA geleitet. Ein Bataillon?
Dank dem "Dienstgradverfall", ja, mehr oder weniger ... ;) ! Der OFArzt wird ja nach A15 besoldet! Ein VersInstZ wird auch von einem A15-er geführt, einem OFAp, hat aber bis zum vier- oder fünffachen an Personal!
Das hängt nicht vom Dienstgrad ab, sondern von den zugehörigen Führungsaufgaben und -elementen.
Ein SanVersZ ist von den Führungsaufgaben und der Struktur eher so etwas wie eine selbständige Teileinheit.
Das SanUstgZ so grob Regimentsebene bzw. vergleichbar mit den früheren SanKdos.
Der hohe Dienstgrad eines Leiters SanVersZ hängt mit der Fachaufgabe zusammen.
Die Struktur der Sanität ist nicht mit der von klassischen Infanterieverbänden und dessen Dienstgradstruktur vergleichbar.
Zitat von: ulli76 am 28. Dezember 2015, 10:59:43... eher so etwas wie eine selbständige TeileEinheit.
Schreib bitte "selbständige Einheit", dann unterschreibe ich das ;) ! Eine "selbständige Teileinheit" widerspricht sich schon in der Bezeichnung ;D !
Ne, sowas gibt es schon. Abgesetzte Züge z.B.
Und eine selbständige Einheit ist es nicht. Noch nicht einmal eine Einheit.
Ach nee? Der Chef ist "Einheitsführer im Zentralen Sanitätsdienst" (Notwendige ATB!), es gibt einen Spieß, der Chef ist Disziplinarvorgesetzter der Stufe 1, es gibt ein Geschäftszimmer, einen KpTrp, ...
Was wäre denn Deiner Meinung nach noch notwendig um eine Einheit zu sein ;) ?
Ein SanVersZ ist definitiv eine Einheit, nachzulesen in ISOrg! Eine Teileinheit ist es nicht, denn als TE-Fhr brauche ich keinen A15-er ;) !
Ähm nein, gibt es nicht. Es gibt keinen Spieß, keinen KpTrp etc. Und DV Stufe I kann man auch bei einer selbständigen TE sein.
Und Einheit ist auf allen Verfügungen nicht das SanVersZ, sondern das SanUstgZ.
Zitat von: ulli76 am 28. Dezember 2015, 14:42:23Ähm nein, gibt es nicht. Es gibt keinen Spieß, keinen KpTrp etc. Und DV Stufe I kann man auch bei einer selbständigen TE sein.
Und Einheit ist auf allen Verfügungen nicht das SanVersZ, sondern das SanUstgZ.
Dann machen die in Mainz etwas falsch ;D ! Dort gibt es, genau wie in einigen anderen Standorten in den SanVersZ, einen Spieß, der auch als solcher auf einer Planstelle mit der ATB KpFw SK sitzt, dort gibt es einen KpTrpFhr, der S3-Fw genannt wird, und so weiter und so fort! Ich habe mir gerade Mainz, weil die für uns zuständig sind, einmal in ISOrg angeschaut und sie sind eine Einheit, mit allem, was dazu gehört, einschließlich VDF und so ...
Auf den Verfügungen steht deshalb das SanUstgZ drauf, weil dort die S1-Abteilung aufgehängt ist, die die SanVersZ mit betreut! Der KpFw im SanVersZ macht zwar "S1-Geschäft" aber nur als "Zuarbeiter" für die S1-Komponente des SanUstgZ und nicht im PersWiSysBw!
So wie beschrieben ist es in Volkach auch. Spieß als S1, KpTrpFhr als S3, Chef mit Disziplinarstufe eins. Das, was fehlt, ist der S4ler, aber die sind nun alle zentral im UstgZ untergebracht, wie ich vermute.
Ich bin der Teileinheitsführer der Zahnarzgruppe; ein anderer OSA ist Teileinheitsführer des klassischen "weißen Bereichs", eine Dame mit den ATN PersFw und RetAss macht den innendienstleiter und die Heilfürsorge...
Wir haben des Rätels Lösung gefunden. Es scheint unterschiedliche SanVersZ zu geben.