Guten Tag Kameraden und Kameradinnen,
ich habe ein Problem mit dem Finanzamt , die wollen nämlich eine Endabrechnung von meiner Dienstzeit haben, sprich ein Zettel wo mein ganzer Verdienst aufgelistet ist.
Das Problem ist das sich niemand verantwortlich fühlt mir dies auszuhänidgen.
Vom dBwV bis zum Refü Unna bis zur zentralen Rechnungsstelle der Bundeswehr habe ich alles angerufen und wurde bestimmt 10 mal weitergeleitet.
Ich wäre euch sehr dankbar wenn mir jemand den richtigen Ansprechpartner nennen könnte.
mfg Sebastian
Der steht auf deinen monatlichen Abrechnungen. Im Zweifelsfall über deine letzte Einheit gehen und schriftlich beantragen.
Gruß Andi
Was genau will das Finanzamt haben? Ich kann mir nicht vorstellen das gesagt wurde "Endabrechnung von Ihrer Dienstzeit"!
Der jeweiligen Zahlen für die entsprechenden Jahre stehen in den entsprechenden Lohnsteuerbescheinigungen und sollten auch für das Finanzamt über die ELStAM abrufbar sein.
Das es für das Finanzamt zur Verfügung steht, steht außer Frage.
Die haben alles in ihrem Computer stehen was sie für die Lohnsteuer brauchen, wollen es dennoch immer in Papierform haben.
Doch genau um diese Endabrechnung geht es.
Die man von jedem Arbeitgeber bekommt nachdem man von dort geht.
Die Bundeswehr ist für einen Soldaten kein Arbeitgeber, der Soldat kein Arbeitnehmer. ;)
Da ich noch nie von einem Arbeitgeber eine "Endabrechnung" sondern nur meine letzte Gehaltsmitteilung bekommen habe, kann ich mir unter Endabrechnung nichts vorstellen und bin deshalb raus.
Zitat von: BulleMölders am 04. Dezember 2015, 11:17:53
Da ich noch nie von einem Arbeitgeber eine "Endabrechnung" sondern nur meine letzte Gehaltsmitteilung bekommen habe, kann ich mir unter Endabrechnung nichts vorstellen und bin deshalb raus.
Ich denke er meint den Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung. Sofern die Daten elektronisch gemeldet wurden verstehe ich allerdings nicht wofür das FA den braucht.
Ich bin allerdings überfragt wer aktuell Wehrsold abrechnet. Macht das immer noch das BwDLZ? Wenn ja, dann sind die auch dafür zuständig den Ausdruck zur Verfügung zu stellen