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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Saarsoldat am 05. Dezember 2015, 16:32:18

Titel: Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Saarsoldat am 05. Dezember 2015, 16:32:18
Hallo,

und zwar habe ich eine kleine rechtliche frage:
Ich bin ausnahmsweise am Wochenende in der Kaserne geblieben (ZAW Einheit) normalerweise ist der Block am Wochenende zum gähnen leer bin auch der einzige auf meiner Etage nun ist es aber so das genau die Stube über mir auch besetzt ist als sonst einzige im ganzen Block.


Der Typ hat gestern damit begonnen seine Bassbox anzuwerfen was natürlich bis zu mir genau darunter heftig runterhämmert.. Ich weiß ab 22Uhr darf er es nicht mehr und ich kann bei der Wache im grunde anrufen, was ich ihm auch schon klar gemacht habe, was ich heute auf jeden fall dann machen werde (letzte nacht hatte er um 2:30Uhr voll aufgedreht) wenn es wieder passiert.

Doch was ist nun am Tag kann der da den lieben langen tag seine bassbox anmachen ohne das ich da irgendwie gegen vorgehen kann? Es ist echt nicht schön den lieben langen Tag da voll zugedröhnt zu werden und mit ihm reden war ja auch erfolglos..

MfG. und schönes Wochenende
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: ulli76 am 05. Dezember 2015, 16:33:49
Sprich doch nach dem WE mal mit eurer VP ode dem Spieß
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2015, 16:49:45
ZitatDoch was ist nun am Tag kann der da den lieben langen tag seine bassbox anmachen ohne das ich da irgendwie gegen vorgehen kann? Es ist echt nicht schön den lieben langen Tag da voll zugedröhnt zu werden und mit ihm reden war ja auch erfolglos..

Nein, kann er auch nicht. Das Zauberwort heisst "Kameradschaft" und bedingt auch die gegenseituige Rücksichtnahme, gerade in der Gemeinschaftsunterkunft. Wenn er das in einem Mietshaus mit mehreren Mietparteienm macht, kann es ihm passieren, dass die Ploizei ihm seine Bassboxen kurzerhand wegnimmt. Auch am Tage gilt, dass Zimmerlautstärke einzuhalten ist. Ich dürfte nicht der Spieß sein ...
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: wolverine am 05. Dezember 2015, 18:55:52
Weil Du dann immer ganz leise reden müsstest? ???
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: bayern bazi am 05. Dezember 2015, 19:10:33
Zitat von: KlausP am 05. Dezember 2015, 16:49:45
Ich dürfte nicht der Spieß sein ...

spieß ??? - is des der neue ausdruck für hausmoasta ???


aber andere frog - is do koa UvD ??
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2015, 19:20:36
Bei einer ZAW-Betreuungsstelle (ich nehme das jetzt mal so als gegeben an) wirst die sowas nicht finden. Selbst in manchen Einheiten gibt es sowas an den Wochenenden nicht mehr, da oxidiert max. ein "Telefonposten" einsam vor sich hin.
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Jens79 am 05. Dezember 2015, 19:22:48
Wenn überhaupt nix mehr geht, ruf die FJg. Die freuen sich sonntags früh um 0230 mal was zu tun zu haben.  ;D ;D ;D
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2015, 19:27:02
Habt ihr eigentlich auch Schlagstöcke ... äähhhmmmm ... Meinungsveränderer?  :D
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Pericranium am 05. Dezember 2015, 19:28:41
Ich hätte schon längst Kameraden gerufen, die die Tür dann fachmännisch weggebreacht hätten  ;D
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Jens79 am 05. Dezember 2015, 19:29:19
Wir haben einen glorreichen RMS. Der ist aber zu martialisch und soll/darf nicht getragen werden.

::)
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: KlausP am 05. Dezember 2015, 19:32:11
RMS? Reichsmarschallstab?  ;D Der wird allerdings nicht getragen.  ::)
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: F_K am 05. Dezember 2015, 19:32:29
Ist klar, ne Pistole ist da einfach friedfertiger ...

::)
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Jens79 am 05. Dezember 2015, 19:34:01
Tja. Es gibt halt Dinge, die muss man nicht verstehen....

RettungsMehrzweckStock

Soll 2017 durch einen Teleskopischen abgelöst werden.
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: ulli76 am 05. Dezember 2015, 19:45:29
Könnten wir wieder etwas näher zum Thema kommen?
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: InstUffzSEAKlima am 06. Dezember 2015, 11:17:20
Zitat von: Jens79 am 05. Dezember 2015, 19:22:48
Wenn überhaupt nix mehr geht, ruf die FJg. Die freuen sich sonntags früh um 0230 mal was zu tun zu haben.  ;D ;D ;D

Gibt es für sowas keinen UvD oder eine örtliche Wache mehr? Auch wenn teilweise Unterkunftgebäude in anderen Liegenschaften, insbes. für Lehrgangsteilnehmer, befindliche sind, so muss es doch entprechende örtliche Kräfte geben, die für die Durchsetzung der Ordnung und Sicherheit herangezogen werden können.
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: F_K am 06. Dezember 2015, 11:21:15
Nein, nicht zwingend.

Es gibt ZAW Stellen, die sind keine Kasernen (mehr), also keine Wache, kein UVD, kein sonstiges Personal am Wochenende.
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Andi am 07. Dezember 2015, 16:12:36
Also Kasernen sind sie sicherlich (Kaserne=Liegenschaft mit Dienststellen und Unterkunftsbereichen), aber mutmaßlich nicht mehr zwingend MSB, auch wenn ich keine Fachschule kenne, die nicht in einem MSB ist.

Gruß Andi
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Jens79 am 07. Dezember 2015, 16:33:03
BwFachS Kassel. Alles MB
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 17:38:41
@ Andi:

Ich sprach nicht von Fachschulen, sondern von ZAW Stellen.

Ich kenne auch nicht genau den Unterschied zwischen Kasernen und Liegenschaften der Bundeswehr.

Ich kann nur feststellen, das es ehemalige Kasernen gibt, die heute als Privatgelände des Bundes beschildert sind, keinen Zaun mehr haben, keinen MB / MSB, und auch sonst nichts, was ich mit einer Kaserne verbinde.
Selbst in der Liste der Standorte steht dort nur Liegenschaft, nicht mehr Kaserne (auch wenn dort z. T. Soldaten untergebracht sind)
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: miguhamburg1 am 07. Dezember 2015, 19:22:12
Lieber F_K, das ist ganz einfach, eine Liegenschaft ist ein bebautes Grundstück ...

Das kann beispielsweise eine Kaserne sein. Die wieserum ist eine militärische Gebäudeanlage, in der Soldaten untergebracht sind. Eine Liegenschaft kann aber auch eine ortsfeste, automatische Fernmeldeanlage oder eine Dienststelle sein. Unabhängg davon sind militärische Liegenschaften zumindest militärische Bereiche.

Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: F_K am 07. Dezember 2015, 19:36:56
Soweit, so klar.

Wer legt fest, ab wann es eine Kaserne ist?

Die Bundessprachenschule in Coerde hat zwar Unterkunft, Kantine und " Kneipe", ist aber keine Kaserne - sonder halt eine Liegenschaft.
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Zebra am 07. Dezember 2015, 20:17:19
Vielleicht könnten die Herrschaften wieder zum ursprünglichen Thema zurückkommen.
Das hat nun nichts mehr damit zu tun.
Falls ihr die Defintion von Kaserne, Liegenschaft etc. klären wollt, könnt auch ihr ein eigenes Thema aufmachen.

MkG

Zebra
Titel: Antw:Lärmbelästigung in der Gemeinschaftsunterkunft
Beitrag von: Abteilix am 07. Dezember 2015, 21:33:24
Hallo Saarsoldat,
schauen Sie mal in Ihre "Stubenmappe" - so was gibt's in der Regel auch für ZAW-Unterkünfte. Und zwar unabhängig von deren infrastrukturellem Status. Darin sollte sich so etwas wie eine Hausordnung finden. In militärich genutzten Unterkünften entfaltet diese immer dann Befehlscharakter, wenn sie entweder von einem Vorgesetzten erlassen wurde oder von einem solchen per gesonderter Weisung für verbindlich erklärt wurde. Im Kopf des entsprechenden Schreibens finden Sie i.d.R. die Kontaktdaten der Dienststelle, an welche Sie sich zu wenden haben, um Verstöße zu melden bzw. auf eine Durchsetzung der befohlenen Regelungen zu dringen.
MkG
Abteilix