Heyho hier alle im Forum,
ich interessiere mich für den freiwillgen Wehrdienst und überlege,
ob ich mich nach dem Abitur verpflichten soll.
Kann man immer noch während dem FWD sich zum Fallschirmjäger ausbilden lassen?
Wenn ja, wie lange dauert diese Ausbildung?
Rückmeldung wäre super, danke schonmal.
Grüße,
Elias
Mit der Forensuche haben Sie zum Thema "FWDL und Fallschirmjäger" wirklich rein gar nichts gefunden? Dann muss das jemand gelöscht haben. Diese Frage kommt hier mindestens alle zwei Wochen ...
Zitat von: Elias.Kristen am 07. Dezember 2015, 18:43:42
Kann man immer noch während dem FWD sich zum Fallschirmjäger ausbilden lassen?
Nein, man kann sich nicht Ausbilden
lassen.
Wenn man tauglich ist,
wenn man einen entsprechenden Dienstposten bekommt,
wenn die Verpflichtungsdauer lang genug ist, ja dann kann es sein, dass einen die Bundeswehr zum Fallschirmjäger ausbildet.
Ich frage mich immer, was Bewerber erwarten, die im FWD zu den FschJg wollen? Ein FWDL 23 wird, sofern er sprungtauglich ist, mit großer Wahrscheinlichkeit den Springerlehrgang besuchen und während seiner FWD-Zeit ein paar Mal (< 20 Absprünge!) aus einem funktionierenden Luftfahrzeug aussteigen. das war es dann aber auch schon! Die Mannschaftsdienstgrade bei den EGB-Kräften sind in der absoluten Mehrzahl SaZ, ich weiß gar nicht ob da aktuell überhaupt FWDLer dazu her genommen werden!
Fazit: Sie werden, sofern Sie tauglich für die FschJg und für das Springen sind, definitiv im FWD nicht zum "Mann, der barfuß Funken schlägt" ausgebildet! Beenden Sie Counterstrike, fahren Sie Ihren Rechner runter und kommen Sie in der Realität an ;D !
Jetzt seid mal nicht so zu den Interessenten.
Also ja, man kann auch als FWDL auf Springerlehrgang und ja, man kann je nach genauer Verwendung auch die SGA zum Fallschirmjäger machen (also das was nach der GA kommt)