Moin zusammen,
kurzum: bin im Januar als potenzieller Seiteneinsteiger in Köln und habe schon in meinem Motivationsschreiben angedeutet, dass ich BS werden will. Im Antwortschreiben steht zwar, dass man mich als SaZ betrachtet, aber die Zusage für den BS habe ich auch ehrlich gesagt frühestens nach abgeschlossener Eignungsfeststellung erwartet.
Komme aus der Informatik (B.Sc.), bin zudem Wiedereinsteller (FWDL), habe teilweise im Ausland studiert.
Die eigentliche Frage: haben wir hier zufällig Personaler, die sich mit der aktuellen Situation (Direkteinstellung - bzw. die Zusicherung, dass man es nach 3 Jahren wird - als BS) auskennen und einfach mal kurz aus dem Nähkästchen plaudern können? Stichwort Chancen, welche Dienstposten am besten geeignet sind, etc.
Besten Gruß
Ich bezweifle, dass man eine solche Zusicherung jemandem geben wird, der einen B.Sc. in Informatik hat, während die Bundeswehr ihre eigenen Informatiker zum M.Sc. ausbildet.
Aber da kennen sich unsere Personaler wesentlich besser aus.
Mit einem B. Sc. in Informatik werden Sie wohl eher nicht zu dem wirklich interessanten Personenkreis gehören! Die eigenen Studenten machen den M. Sc., hier besteht also noch Ausbildungsbedarf!
Und eines sollte auch klar sein: Bevor Ihre Testergebnisse am ACFüKrBw nicht so etwas von herausragend sind, dass Sie die Prüfer erblinden lassen und alle anderen Kandidaten neben Ihnen nur wie "zweite Wahl" aussehen lassen, nimmt dort das Wort "Berufssoldat" keiner in den Mund! Sollten Sie jedoch beim Sporttest "abkacken", weil Sie zu viel vor dem Rechner gesessen waren, sind Sie schneller wieder auf dem Heimweg, als Sie dort waren.
Aktuell ist es definitiv so, dass Sie zunächst als SaZ eingestellt werden, dann die Laufbahnausbildung durchlaufen, auf Ihrem Dienstposten eingesetzt werden und dann, wenn man sich ein Bild von ihnen gemacht hat, eventuell Berufssoldat werden können! Warum sollte man die Katze im Sack kaufen und Ihnen einen BS anbieten, wenn Sie noch keinen einzigen tag im Offiziersrang gedient haben? Ihren FWD als "Erfahrung" können Sie das quasi vergessen!
Fazit: Ich wette hier einen ansehnlichen Betrag auf die Tatsache, dass man Sie nicht als Berufsoffizier einstellen wird und dass man Ihnen auch keine "Garantie" auf den BS geben wird!
Lieber Tommie - in allen Ehren,
seit "Menschengedenken" erhalten beim ACFüKr und seinem Vorgänger, der OPZ die Spitzenplatzierten eine Zusage zur Übernahme zum BS, wenn alle Laufbahnvoraussetzungen erfüllt wurden. In diesem Fall wird es der Abschluss des Masters sowie das Bestehen der erforderlichen Laufbahnlehrgänge sein,
falls
der Fragensteller eben das Auswahlverfahren mit so einem Spitzenplatz abschließt.
Die Einstellung erfolgt sodann als SaZ und wohl nicht als Seiteneinsteiger, da die Bundeswehr selbst Informatiker ausbildet.
Wenn ich die entsprechenden Paragraphen in der SLV (§28) richtig deute, ist der Master dafür nicht zwingend notwendig. Wobei ich natürlich auch mit der Auflage abgeschlossener Master sehr glücklich wäre - bin momentan sowieso noch Student.
Dann bleibt ja nur zu hoffen, dass ich nicht zu viel Zeit vorm Rechner gesessen habe ;)
Ein relativ geringer Prozentsatz der als "normale" OA OffzTrD eingestellten Bewerber bekommen eine Zusage zum BS: Hier handelt es sich um die leistungsstärksten Bewerber, die mit Abschluss des Master (!)-Studiums die Zusage erhalten, übernommen zu werden. Die Voraussetzungen für die Übernahme werden durch den Dienstherrn vorgegeben.
@ MiGuHamburg1:Bitte nochmal lesen ;) ! ich habe nichts anderes behauptet als Sie, nämlich dass nur die Bewerber mit herausragenden Leistungen in den Tests am ACFüKrBw die Übernahme als BS in Aussicht gestellt bekommen ;) !
Zitat von: Tommie am 08. Dezember 2015, 07:49:52Und eines sollte auch klar sein: Bevor Ihre Testergebnisse am ACFüKrBw nicht so etwas von herausragend sind, dass Sie die Prüfer erblinden lassen und alle anderen Kandidaten neben Ihnen nur wie "zweite Wahl" aussehen lassen, nimmt dort das Wort "Berufssoldat" keiner in den Mund! Sollten Sie jedoch beim Sporttest "abkacken", weil Sie zu viel vor dem Rechner gesessen waren, sind Sie schneller wieder auf dem Heimweg, als Sie dort waren.
Zitat von: Bergi am 08. Dezember 2015, 08:37:47Wenn ich die entsprechenden Paragraphen in der SLV (§28) richtig deute, ist der Master dafür nicht zwingend notwendig.
Die "Forderung" nach dem M. Sc. begründet sich auch nicht auf den § 28 SLV, sondern auf die Tatsache, dass die Kameraden, die im Rahmen ihrer Offiziersausbildung bei der Bundeswehr Informatik studieren, den Master machen (müssen)!
Ich wundere mich über viel in der Bundeswehr, aber bei den meisten Berufsoffizieranwärtern, die ich kennen gelernt habe, kann man sich über die Personalentscheidung nur an den Kopf fassen :D .
Danke schon mal für alle Auskünfte.
Wie darf ich §28 der SLV denn nun deuten?
Zitat(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1.
die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2.
zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.
§26 bezieht sich auf Offiziere mit Hochschulausbildung. §28 spricht ja nun davon, dass die Zusicherung auf den BS möglich ist, ohne dabei auf einen Master einzugehen. Dass die Leistungen in Köln spitze sein müssen steht auch nicht zur Debatte, das ist klar.
Der § 28 SLV regelt mehr die allgemeinen Dinge, ohne auf einzelne Studienrichtungen detailliert einzugehen. Hier ist jedoch eine Betrachtung der speziellen Studienrichtung erforderlich, die im Hinblick auf die Anforderungen betrachtet werden muss, die für die studierenden Offiziersanwärter gelten.
Beispiel: Wenn die Bundeswehr (klinische) Psychologen sucht, die den Master haben müssen und die Zulassung als Psychotherapeut, dann springt derjenige Bewerber mit dem Bachelor in Psychologie einfach zu kurz! Man muss die Problematik des § 28 SLV eben runterbrechen auf die Gegebenheiten des Studienganges.
Im SG und in der SLV werden die Rahmen vorgegeben, in denen sich die Verwaltung bewegen kann. Gegen diesen rahmen darf nicht verstoßen werden. Wenn dann in den Durchführungsbestimmungen ausformuliert wird, welche Voraussetzungen letztendlich zu erfüllen sind, so dürfen diese nicht gegen den Rahmen verstoßen, jedoch dürfen sie innerhalb dessen detaillierter sein.
Ob man hier nun den Master oder etwas anderes festlegt, wird man dann sehen. Dir wurde hier lediglich aufgezeigt, was derzeit bei Einstellungen als Offizieranwärter TrD gefordert wird.
Dann werde ich mal versuchen, die Füße solange still zu halten und euch in gut einem Monat über alles weitere unterrichten!
In der sagenumwobenen BOA Zusage wird als Vorraussetzung die uneingeschränkte Masterzulassung als Bedingung genannt.
Moin leedrag,
selbst erlebt oder aus sicherer Quelle erfahren?
Uneingeschränkte Masterzulassung = erfolgreicher Bachelorabschluss?
Das eine beinhaltet doch das andere.
Zitat von: Bergi am 12. Dezember 2015, 08:51:12Uneingeschränkte Masterzulassung = erfolgreicher Bachelorabschluss?
Nicht zwingend ;) ! Sicher beinhaltet, wie Ralf erwähnt hat, beinhaltet die uneingeschränkte Master-Zulassung den Bachelorabschluss, aber ...
Beispiel: Im Studiengang "Sackhüpfen und Eierlaufen" schließen alle 100 Studenten des aktuellen Prüfungssemesters ihren Bachelor erfolgreich ab. Die Notenschnitte liegen zwischen 3,5 und 1,0. Für das anschließende Masterstudium gibt es allerdings nur 30 Plätze, also wird dafür eine Art "Numerus Clausus" eingeführt, der z. B. eine Abschlussnote im Bachelor von 2,5 oder besser darstellen könnte.
Fazit: Wer diesen Studiengang mit 3,0 abgeschlossen hat, der darf sich zwar Bachelor nennen, hat aber leider keine uneingeschränkte Masterzulassung erhalten!
Aber doch nicht an einer UniBw? Das ist für alle Masterstudiengänge auch der Platz.
Also an irgendeine Bedingung ist die "uneingeschränkte Masterzulassung" sicherlich geknüpft. Sonst könnte man das ganze ja tatsächlich einfach "erfolgreicher Bachelorabschluss" nennen.
Tommie hat gewissermaßen recht, allerdings wird dabei nicht die Note relativ zu den anderen Kommilitonen betrachtet, sondern absolut:
Bachelor < 3,00 uneingeschränkte Zulassung
Bachelor 3,00 - 3,49 Qualifizierungsgespräch nötig, um zugelassen zu werden
Bachelor ab 3,50 keine Zulassung zum Master
In den Ingenieurwissenschaften gibt es einen nicht zu vernachlässigen Teil, der jedes Jahr ins Qualifizierungsgespräch muss und gelegentlich wird einer auch garnicht zugelassen. Prinzipiell kann man aber sagen, dass jeder, der den Bachelor geschafft hat, auch zum Master zugelassen wird. Manche müssen aber erst ins Gespräch, was aber auch eigentlich jeder schafft.
Danke, dunstig, ich wusste nicht, wie das an einer UniBw aussieht, ich bezog mich auf einen Studiengang an einer zivilen Universität, hier: Ethnologie an der Universität Tübingen ;) !
@Bergi:
Steht hinter dem Wunsch nach der Zusicherung des BS, der Wunsch nach Sicherheit? In diesem Fall ist der Einstieg in den höheren technischen Verwaltungsdienst der Wehrverwaltung eine Option.
Dort steht am Ende der Laufbahnausbildung die übernahme zum Beamten in der Entgeldgruppe A13 an.
Im militärischem Umfeld sind mir bis jetzt eine Hand voll Seiteneinsteiger Offz. TrD. begegnet. Diese haben sich alle der normalen Auswahlkonferenz BS stellen müssen. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass Seiteneinsteiger im Truppendienst nur da eingestellt werden, wo der reguläre Nachwuchs den Bedarf nicht decken kann. Und es gibt bei den Offz TrD tatsächlich Verwendungsbereiche, in denen die Zahl der Bewerber, die Zahl der zu besetzenden Stellen gerade so deckt.
Sicherheit spielt definitiv eine Rolle. Der Wunsch, Soldat zu sein, überwiegt aber. Daher hab ich mich gegen mögliche Beamtenberufe entschieden, aber danke für den Hinweis :)
@ anonymaus &
@ all
anonymaus meinte in # 21:
..Im militärischem Umfeld sind mir bis jetzt eine Hand voll Seiteneinsteiger Offz. TrD. begegnet. Diese haben sich alle der normalen Auswahlkonferenz BS stellen müssen. Man darf dabei aber auch nicht vergessen, dass Seiteneinsteiger im Truppendienst nur da eingestellt werden, wo der reguläre Nachwuchs den Bedarf nicht decken kann. Und es gibt bei den Offz TrD tatsächlich Verwendungsbereiche, in denen die Zahl der Bewerber, die Zahl der zu besetzenden Stellen gerade so deckt.
Meine Frage:
Kannst du / könnt ihr Verwendungsbereiche nennen, auf welche das genannte Verhältnis (1:1 von Bewerber und Stelle) zutrifft?
Selbst wenn die Quote 1:1 beträgt wird nicht jeder übernommen der sich bewirbt.
Bei den SanOffz nimmt man lieber ne Lücke in Kauf als jemanden zu übernehmen bei dem der BU- Schnitt nicht passt
Selbst wenn nicht alle Dienstposten in einem Werdegang besetzt sind, so kann man daraus keinen Mangel ableiten. Es gibt genügend Personal, dass außerhalb des Werdeganges geführt wird und werden muss. Ein paar Beispiele: JugendOffz, Adjudanten und andere werdegangsungebundene Verwendungen. Dann gibts noch diejenigen, die aufgrund persönlicher oder organisatorischer Maßnahmen nicht auf dein Werdegangsdienstposten geführt werden. Und selbst wenn ein Mangel herrschen sollte (was ja durchaus sein kann), so gibt es ja einen bestimmten Berechnungsschlüssel, wieviel SaZ und wieviel BS man braucht. Und das ergibt eine Übernahmequote pro Jahr für die sich i.d.R. durchaus ausreichend bewerben um eine Bestenauslese durchzuführen.
Da kann es durchaus sein, dass man in frühen Jahren der Anböschung lieber mal einen weniger übernimmt und dieses auf die Folgejahre aufschlägt.
Die Personalbedarfsplanung ist schon ein wenig komplexer und von vielen Faktoren betroffen, als dass man Allgmeingültigkeiten ohne weiteres ableiten kann, ohne in bestimmte Werdegänge genau reinzuschauen.
ZitatMeine Frage:
Kannst du / könnt ihr Verwendungsbereiche nennen, auf welche das genannte Verhältnis (1:1 von Bewerber und Stelle) zutrifft?
Deswegen hilft es auch nicht weiter, die Anzahl der Bewerber auf die freien Stellen zu wissen. Denn selbst wenn heute zu wenig Bewerber, so können es im Zuge der BS-Auswahl in mehreren Jahren ausreichend Antragsteller BS sein.
Was ist eigentlich mit der Urban Legend, dass es BOA ohne Studium gibt?
Wirklich nur ne Scheisshausparole?
Erstmal sorry für die evtl extrem dumme Nachfrage. Aber mir leuchtet es aktuell nicht ganz ein, wie man mit der Zusicherung zum Berufssoldaten eingestellt werden kann?
Wenn ich es richtig verstanden habe, ist der normale Weg nach Ende der Laufbahnausbildung sich zu bewerben. Hierzu werden anscheinend zwei Beurteilungen gebraucht. Alles weitere entscheidet die Auswahlkonferenz.
Wenn man aber als Seiteneinsteiger einsteigt, ist man ja zuerst z.B. zum Test in Köln. Im Anschluss an die Tests erfolgt das Gespräch mit dem Einlaner. Spätestens hier sollte doch die Option mit dem Berufssoldaten ins Spiel kommen, oder?
Liegen dann die Ergebnisse der letzten Auswahlkonferenzen in Köln vor und ein gewisses Kontingent ist hierfür reserviert? So dass einem ab einem gewissen Testergebnis das Angebot gemacht wird?
Irgendwie erschließt sich mir aktuell nicht ganz der Zusammenhang.
Grundsätzlich bekommen so um die 10% der besten Eignungsfeststellungen am ACFüKrBw die Möglichkeit als BOA anzufangen. Für den Rest steht dann der von dir beschriebene Weg mit den (i.d.R.) 2 Beurteilungen nach Abschluss der Ausbildung offen.
Zitat von: Ralf am 17. April 2016, 06:26:57Für den Rest steht dann der von dir beschriebene Weg mit den (i.d.R.) 2 Beurteilungen nach Abschluss der Ausbildung offen.
Oder nur einer Beurteilung im Falle von IT-Offz. :) Die sind aktuell, wie überall, dringend gesuchte Mangelware und entsprechend versucht man sich an frühzeitiger Bindung.
Deswegen der Zusatz "i.d.R.".
Hoppla, für alle, die das genau wie ich überlesen, steht dann drunter die passende Ausnahme ;)
Zitat von: Bergi am 08. Dezember 2015, 07:18:00
Die eigentliche Frage: haben wir hier zufällig Personaler, die sich mit der aktuellen Situation (Direkteinstellung - bzw. die Zusicherung, dass man es nach 3 Jahren wird - als BS) auskennen und einfach mal kurz aus dem Nähkästchen plaudern können?
Die Frage interessiert mich auch sehr.
Die SLV hat sich in den letzten 10 Jahren offensichtlich deutlich geändert und bietet viel mehr Möglichkeiten.
Mit technischem Uniabschluss und reichlich Berufserfahrung habe ich (40) mich um Wiedereinstellung beworben und würde natürlich gern als OTL im Dienstverhältnis eines BS eingestellt werden. Nach SLV würde das passen.
Gibt es denn Erlasse, die die Möglichkeiten der SLV diesbezüglich weiter einengen? Und würde eine Einstellung als OTL immer in A14 erfolgen oder gibt es aus die Möglichkeit, direkt mit A15 eingestellt zu werden?
Wenn Sie als OTL eingestellt werden, richtet sich Ihre Einstufung danach, welche Stelle Sie besetzen! Gibt diese Stelle eine Einstufung nach A15 nicht her, werden Sie logischer Weise mit A14 eingestellt! Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 17:50:23
Und die BS-Zusage vor Einstellung können Sie quasi auch vergessen, zumal Ihrer Einstellung mit Ü40 ohnehin das BMF zustimmen müsste!
Warum kann ich das vergessen? Vor der Einstellung wäre es mir noch egal, nur zum Ende der Eignungsübung möchte ich eine Ernennungsurkunde zum BS haben, sonst ist das ganze doch uninteressant. Wer gibt in dem Alter schon seinen sicheren Job auf um SaZ zu werden. Ausserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.
Ja, ich bin leider ein alter Sack ???
Fassen wir also kurz zusammen ;) :
1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!
Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !
ZitatAusserdem sieht die SLV dieses Vorgehen doch explizit vor.
In welchem Paragraphen wird das in der SV "explizit vorgeschrieben"? Ich habe jetzt nur den § 28 gefunden und da steht in Nr (1):
Zitat...
(1) Bewerberinnen und Bewerbern um eine Einstellung nach den §§ 26 und 27 kann schriftlich zugesichert
werden, dass ihr Dienstverhältnis drei Jahre nach ihrer Einstellung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin
oder eines Berufssoldaten umgewandelt wird, wenn
1. die Bewerberin oder der Bewerber sich im Anschluss an die Eignungsübung mindestens zwei Jahre in
Verwendungen bewährt, für die sie oder er als Offizier eingestellt wird, und
2. zum Zeitpunkt der Umwandlung keine Erkenntnisse vorliegen, wonach die Bewerberin oder der Bewerber
sich nicht zur Berufssoldatin oder zum Berufssoldaten eignet.
Bewerberinnen und Bewerber sind darauf hinzuweisen, dass sich die Frist für die Umwandlung verlängert,
wenn innerhalb dieser drei Jahre die Mindestdauer der Verwendung nach Satz 1 Nummer 1 aus besonderen
dienstlichen Gründen nicht erreicht wird. Die Frist verlängert sich auch um Zeiten einer Beurlaubung unter
Wegfall der Geld- und Sachbezüge, wenn die Beurlaubung weder dienstlichen Interessen noch öffentlichen
Belangen dient. ...
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:20:07
Fassen wir also kurz zusammen ;) :
1. Sie sind über 40, also muss BMF der Einstellung zustimmen!
2. Sie möchten gerne gleich mit A15 eingestellt werden! Das geht, wenn Sie Arzt sind und die Voraussetzung für eine Einstellung als Oberfeldarzt mitbringen (Beispiel).
3. Sie möchten die Zusage, dass man Sie nach der Eignungsübung als BS übernimmt!
Das bringt mich zu dem Ratschlag, dass Sie besser Ihren ach so sicheren zivilen Job weiter machen sollten ;D !
1. Ja, bin 40 (bzw zur Einstellung 41).
2. Na wer würde das nicht gerne? Und wenn es im medizinischen Bereich geht, warum im technischen Bereich nicht? Wäre doch eine Benachteiligung sonst. Und das nur, weil A14/15 ein Dienstgrad sind, bei SanOffz aber 2 verschiedene Dienstgrade.
3. Die Zusage vorher wäre mir egal, die entsprechende Urkunde am Ende der EÜ reicht doch. Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.
Danke für den Ratschlag. Kannst Du Deine Meinung auch irgendwie begründen?
@KlausP "in der SLV vorgesehen" hatte ich geschrieben, nicht "vorgeschrieben". Und ich meinte auch nicht §28 I sondern IV
Trotzdem steht auch da "können" und das mit dem Beamten muss ich wohl bisher überlesen haben. ::)
§ 28, Absatz 4 der SLV:
Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."
Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Eine BOA-Zusage kann es ja auch für Ungediente und Einstieg im untersten DGrad geben. Das ist ja nun nicht außergewöhnliches, jedoch muss man da schon zur Leistungsspitze gehören.
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 18:38:14
§ 28, Absatz 4 der SLV:
Zitat"Beamtinnen auf Lebenszeit und Beamte auf Lebenszeit können unmittelbar im Anschluss an die Eignungsübung in das Dienstverhältnis einer Berufssoldatin oder eines Berufssoldaten berufen werden."
Sind Sie denn Beamter auf Lebenszeit?
Tommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?
@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.
ZitatTommie würdest Du auf eine Regelung verweisen, die gar nicht auf Dich zuträfe? Wäre reichlich sinnfrei oder?
Wenn ich mir das recht überlege - ja. Das ist vermutlich Beamtenlogik. ;D
Zitat von: Tasty am 09. Februar 2017, 18:33:13Wie gesagt, wer gibt in dem Alter schon seinen bis zur Rente sicheren Job auf, um sich auf das Wagnis BS einzulassen.
Mich hatte lediglich der Gebrauch des Wortes "Rente" ein wenig verunsichert, weil Beamte auf Lebenszeit in der Regel wissen, dass sie keine Rente, sondern eine Pension erhalten werden ;) !
Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !
Zitat von: Tommie am 09. Februar 2017, 19:07:18
Ansonsten ist Ihr Fall dann doch sehr speziell gelagert, dass Sie letzte Gewissheit nur dann erhalten werden, wenn Sie sich bewerben. Und auch für Sie gilt, dass Sie ein Angebot von Seiten der Bundeswehr, das Ihnen nicht vollumfänglich zusagt, nicht annehmen müssen ;) !
Ja, ich scheine leider sehr speziell und alles andere als alltäglich zu sein :-[
Die Einladung zum Auswahlverfahren habe ich schon, allerdings nur für einen halben Tag, also ärztliche Untersuchung und Gespräch. Klingt irgenwie auch speziell.
Zitat@Ralf: Warum BOA? Von OA war keine Rede.
Weil das auch eine BS-Zusage ist und du auch auf eine abhebst.
... Wer gibt in dem Alter schon seinen sicheren Job auf um SaZ zu werden.
Ja, ich bin leider ein alter Sack ???
[/quote]
Ich z.B. Ich gebe mein Job um als SaZ 25 einzusteigen..... und wenn wir schon mal beim Thema sind! Eignungsfeststellung bestanden und alle Nötigen Unterlagen zur Genehmigung ans BMV gesandt. Natürlich habe ich auch ein Ziel - BS zu werden. Mein Alter ist 42 ;-)
Zitat von: HptFw u. motiviert am 09. Februar 2017, 21:41:36
Ich z.B. Ich gebe mein Job um als SaZ 25 einzusteigen..... und wenn wir schon mal beim Thema sind! Eignungsfeststellung bestanden und alle Nötigen Unterlagen zur Genehmigung ans BMV gesandt. Natürlich habe ich auch ein Ziel - BS zu werden. Mein Alter ist 42 ;-)
Glückwunsch :)
Danke und ganz ehrlich es war eine Herausforderung, wie wir wissen liegen ja einige Jahre zurück .... Zum Thema Truppendienst kann ich nur sagen welche momentane Situation zur Zeit vorherrscht - wenig Ablehnungen beim Antrag von Wiedereinstellungen über 40 Jahre - was nicht heißen soll, dass es eine sichere Zusage ist aber die Chancen sind nicht so schlecht wie sie ausgesprochen wurden, und das macht Mut! :)