Guten Morgen,
ich bin ab dem 11.01.2016 bis zum 30.06.2016 Reservist bzw. aktiver Wehrübender.
Allerdings habe ich keine Kenntnis darüber, was ich für eine Vergütung in etwa bekommen werde - ob es soviel wie als normaler Soldat, oder weniger ist.
Das Problem ist nämlich, dass es nun durch die Unterhaltssicherungsbehörde zusammengesetzt wird bzw berechnet wird. Ehrlich gesagt, blicke ich da aber leider nicht ganz durch.
Vielleicht kann mir ja jemand, netterweise, auf die Sprünge helfen und mich aufklären. Würde mich freuen!
Genau, einmal gibt es die Reservedienstleistungsprämie nach § 10 Abs. 1 USG sowie Dienstgeld nach § 11 USG, jedoch finde ich keine genaue Berechnung. Nur den jeweiligen Satz, sprich
Dienstgeld wäre als StGefr
13,25 € - auf einer anderen Seite steht was von
32,39 €Reservistendienstleistungsprämie als StGefr:
21,59 € Sowie
Zitat(3) 1Reservistendienst Leistende, die sich vor dem ersten Tag der Dienstleistung in einem Kalenderjahr auf Grund eines entsprechenden Angebots verpflichtet haben, in einem Kalenderjahr entweder mindestens 19 Tage oder mindestens 33 Tage Reservistendienst zu leisten, erhalten nach Erfüllung der Verpflichtung einen Zuschlag. 2Dieser beträgt bei Erfüllung einer Verpflichtung
1. zu mindestens 19 Tagen Reservistendienst 25 Euro pro Tag,
2. zu mindestens 33 Tagen Reservistendienst 35 Euro pro Tag,
Quelle ist:
http://www.buzer.de/gesetz/11632/a193178.htm__________
Wie man vllt. sieht, ist es ein wenig kompliziert. Ich blick, leider, nicht ganz durch.
Meine Berechnung wäre folgende:
Dienstgeld von 32,39€ x 22 Tage im Monat = 712,58
Reservistendienstleistungsprämoe von 21,59€ x 22 Tage im Monat = 474,98€
Zuschlag von 35€ pro Tag = 770€
= 1957,56€
Die Rechnung ist falsch.
Lies Dich erstmal ein:
http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/JYuxDsIwDAX_yG4KDGWjKgMSEwwQFuSkUbHaJpUTysLHk4h30i2nhw_MeFp5oMTB04R31Jb35gNxNE9xkcRAdLKydeDJvgRv5dM7sMG7VJycT5w9CKUgsARJUylvkVyAe9SV6tpqqzbVf-rb6Pp4vjb1rju1F1zm-fADnu6ZRg!!/
Da sind auch die für Dich zuständigen Ansprechpartner genannt.
Ein Dienstgeld wird gezahlt bei Wehrübungen von bis zu drei Tagen, die man früher als "Kurzwehrübungen" bezeichnet hat! Hier war es so, dass man für eine zweitägige Kurzwehrübung einen anderes Vielfaches des Wehrsold-Tagessatzes als für eine dreitägige Kurzwehrübung bekommen!
Bei einer RDL von mehr als drei Tagen wird also definitiv kein Dienstgeld gezahlt!
Weiterhin wird der "Wehrsold", jetzt RDL-Prämie, nicht nur für die Tage gezahlt, die man im Dienst ist, sondern auch für Wochenenden! Wer also vom ersten bis zum letzten tag des Monats wehrübt, bekommt auch für die Anzahl der Tage dieses Monats (bis zu 31 ;) !) die RDL-Prämie.
Den Leistungszuschlag gab es früher nur für die Tage, an denen man im Dienst war, also nicht für z. B. freie Wochenenden!
Um den Leistungszuschlag zu beziehen muss ein entsprechendes Angebot vom Beorderungs bzw Übungstruppenteil kommen. Den kann man also nicht so pauschal mit in die Bezüge einberechnen.
Nehmen wir aus den anderen Post des TEs mal an:
- der TE ist bisher SaZ 4 Mannschaftssoldat gewesen und wird zum Ende es Jahres entlassen.
- Er hat keine abhängige oder selbstständige Beschäftigung, deren Einkünfte den Mindestsatz übersteigen.
Dann wird er USG Mindestleistungen erhalten, die in der Höhe dem "normalen" Sold eines StGefr entsprechen.
Zitat von: F_K am 10. Dezember 2015, 10:32:42
Nehmen wir aus den anderen Post des TEs mal an:
- der TE ist bisher SaZ 4 Mannschaftssoldat gewesen und wird zum Ende es Jahres entlassen.
- Er hat keine abhängige oder selbstständige Beschäftigung, deren Einkünfte den Mindestsatz übersteigen.
Dann wird er USG Mindestleistungen erhalten, die in der Höhe dem "normalen" Sold eines StGefr entsprechen.
Ich bin SaZ 4 Jahre und 3 Monate, DZE ist der 31.12.2015. Ab 11.01.2016 beginnt meine Wehrübung.
Auch liegst du wohl mit deiner Antwort richtig. Habe gerade mit einer aktiven Reservistin geredet, welche mir sagte, dass sie die Reservistendienstleistungsprämie bekommt, sprich die 2x,xx€/Tag + die Leistungen von der Unterhaltssicherungsbehörde.
Schon komisch, dass mir das nicht mal der Mitarbeiter beim BAPersBw in Düsseldorf beantworten konnte, sondern mich nur auf ne Tabelle verwies.
Hallo zusammen.
Ich habe mich selbst auch mal informiert.
Ich möchte als Oberbootsmann eine Wehrübung von mehreren Monaten machen.
Wenn ich das lt. tel. Beratung und Zusendung des USG und der Anträge richtig verstanden habe, sieht es wie folgt aus:
- Ich suche mir eine Stelle in Absprache mit dem KC
- Ich beantrage rechtzeitig die Leistungen nach USG (Mindestsatz)
- Ich erhalte einen Tagessatz nach § 9 USG (lt. Tabelle in meinem Fall 63,91 €)
- Ich erhalte zudem eine Dienstleistungsprämie nach §10 USG (lt. Tabelle in meinem Fall 24,06 €)
Das macht zusammen einen Tagessatz i.H.v. 87,97 €.
Im Monat hätte ich dann (auf 30 Tage gerechnet) insgesamt 2.639,10 € Brutto.
Ist diese Rechnung so wirklich richtig ???
Hat jemand Erfahrungen damit ???
Wenn das stimmt, dann wäre ich doch mehr als gut beraten, eine solche Wehrübung zu machen, da ich zivil derzeit nicht einmal annähernd so viel verdiene.
Nicht einmal die Hälfte.
Dann hätte ich ja in einem halben Jahr das Einkommen, was ich jetzt in einem ganzen Jahr verdiene und kann die restlichen Monate die Füße hoch legen. :D
Das mache ich dann jedes Jahr und es geht mir richtig gut. ;)
Außerdem spiele ich mit dem Gedanken, als Wiedereinsteiger zum BUND zu gehen.
Ab Juli 2016.
Das erste halbe Jahr mache ich dann eine solche Wehrübung :D :D :D :D
Also, wo ist der Haken ???????
@ kksup:
BAPersBw ist inzwischen die Unterhaltsicherungsbehörde - die wissen schon, was sie machen.
Ggf. gab es da ein Verständnisproblem.
@ NaPa:
Der (eine) Haken ist Dein nicht optimaler ziviler Verdienst.
Der (zweite) Haken ist die Frage, ob Du einen TrT überzeugen kannst, Dich so lange üben zu lassen (Leistung, Eignung, Befähigung, ...)
Der (dritte) Haken ist fehlende Absicherung bei gesundheitlichen Problemen (jede RDL fängt mit einer Tauglichkeit an), sowie die Absicherung im Alter (zumindest wenn Du plannst, jeweils 6 Monate nicht zu üben).