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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 20:44:01

Titel: Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 20:44:01
Hallo Forumgemeinde,
ich hätte einmal ein paar fragen an euch. Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Zuerst aber mal die Vorgeschichte.
Ich war im November 2014 im KC Hannover, wo ich beim Prüfoffizier leider durchgefallen bin und keine eignung bekommen habe. Nach einem Jahr Sperrfrist habe ich mich dieses Jahr im November wieder beworben. Leider mit negativen Ergebnis. Heute befand sich eine Absage in meinem Briefkasten. Nach einem Anruf beim KC und der nachfrage wieso die Absage wurde mir gesagt es gäbe seit meiner letzten Bewerbung keine positiven Änderungen im bezug auf Verbesserten Schulabschluss bzw. Berufsabschluss. Nun wundert mich dies insoweit weil ich seit 2 Jahren eine feste Stelle innehabe. Ist das nichts positives? Mir wurde auch erläutert ich könne einen Widerspruch schreiben. Nun die Frage die ich habe wäre, inwieweit bringt ein Widerspruch etwas? Und würde ich mir mit einem Widerspruch nur noch mehr die Tür versperren? Ich möchte wirklich gerne zur Bundeswehr. Nicht weil es mein letzter Ausweg ist sondern weil ich mich wirklich umfassend informiert habe und für mich selbst die Entscheidung getroffen habe das dies was für mich wäre.

In der Hoffnung auf hilfe und mit freundlichen Grüßen

Pascal
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: KlausP am 10. Dezember 2015, 20:47:21
Für welche Laufbahn haben Sie sich beworben? Dass Sie keinen Anspruch darauf haben zum Test eingeladen geschweige denn eingestellt zu werden ist Ihnen bewusst?
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Ralf am 10. Dezember 2015, 20:48:59
Ein Widerspruch mit ordentlichen Argumenten kann natürlich dazu führen, dass sie dich noch mal einladen. Allerdings muss ich schon sagen, dass man dich nicht erneut einlädt zeigt zumindest, dass du damals ein wirklich schlechtes Ergebnis erreicht hast und ziemlich harten Fakten, die dagegen gesprochen haben. So eine erneute Absage nach Aktenlage bekommt nun nicht jeder.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Tommie am 10. Dezember 2015, 20:49:14
Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 20:44:01... Nach einem Anruf beim KC und der nachfrage wieso die Absage wurde mir gesagt es gäbe seit meiner letzten Bewerbung keine positiven Änderungen im bezug auf Verbesserten Schulabschluss bzw. Berufsabschluss. Nun wundert mich dies insoweit weil ich seit 2 Jahren eine feste Stelle innehabe. Ist das nichts positives?

Was hat die Tatsache, dass Sie seit zwei Jahren die gleiche Arbeitsstelle innehaben, mit Ihrem Schulabschluss zu tun oder aber mit einer Berufsausbildung? Haben Sie sich in den letzten zwei Jahren verbessert? Haben Sie jetzt statt vorher z. B. Hauptschulabschluss einen Realschulabschluss? Haben Sie inzwischen einen Beruf gelernt?

Wenn Sie nur warten, dass die Bundeswehr Sie irgendwann aus Mitleid einstellt, dann wird das wohl nicht werden!
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 20:57:17
@KlausP Ich habe mich für die Mannschaftslaufbahn beworben. Verwendungen waren Richt/Ladeschütze auf dem Leo 2. Ja es ist mir durchaus bewusst. Nur dieser Hinweis zwecks Widerspruch wurde mir von einem Dezernatsleiter des KC gegeben. Daher meine Frage.

@Ralf Ja das könnte man so auffassen das es schlecht lief. Nur war dies nicht so. Ich habe alles bestanden. Gespräch mit Prüfoffizier/Psychologe wurde ich gelobt für die Vorbereitung. Der Grund weshalb es nicht geklappt hatte war eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag. Diese sagten mir ich solle mich in einem Jahr wieder bewerben und dann sieht die Welt anders aus.

@Tommie Nein gewiss nicht. Aber ich habe vor diesem Job noch nicht realisiert wie wichtig das Leben ist und das man es sich selbst gestalten muss. Dies hat sich geändert. Durch interne Fortbildungen in der Firma denke ich schon das ich mich positiv verändert habe. Auch wenn ich keine abgeschlossene Berufsausbildung habe.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: KlausP am 10. Dezember 2015, 21:04:03
Zitat@Ralf Ja das könnte man so auffassen das es schlecht lief. Nur war dies nicht so. Ich habe alles bestanden. Gespräch mit Prüfoffizier/Psychologe wurde ich gelobt für die Vorbereitung. Der Grund weshalb es nicht geklappt hatte war eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag. Diese sagten mir ich solle mich in einem Jahr wieder bewerben und dann sieht die Welt anders aus.

Dann wird wohl der Rechtsberater die Sache etwas anders gesehen haben.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Ralf am 10. Dezember 2015, 21:06:19
Zitatwar eine Jugendsünde, die in den Augen der Prüfer noch zu kurz zurück lag.
Mit der Information macht das schon mehr Sinn.

ZitatDann wird wohl der Rechtsberater die Sache etwas anders gesehen haben.
Das halte ich auch für wahrscheinlich.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:11:07
@KlausP @Ralf Das könnte man annehmen. Aber der Rechtsberater hat im letzten Jahr die Akte eingesehen und ein positives Urteil gegeben. Da wurde ich ja auch eingeladen. Der Grund weshalb es da nicht geklappt hat war, das der Zeitraum für die Prüfer zu kurz war. Diese sagten mir ich solle es im nächsten Jahr wieder versuchen. Und dieses mal musste die Akte nicht vom RB eingesehen werden, da dieser es ja schon positiv beurteilt hatte.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: KlausP am 10. Dezember 2015, 21:17:05
Ich kann mich da nur wiederholen, weil ich die genauen Hintergründe nicht kenne:

Es gibt keinen Rechtsanspruch darauf, eingeladen zu werden. Das KC muss Ihnen noch nicht einmal Gründe für eine Ablehnung nennen.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:21:36
@KlausP Da haben sie ja auch Recht. Aber wenn ein Dezernatsleiter mir rät einen Widerspruch einzulegen muss das doch was dran sein? Ich frage mich ja nur wie die Erfolgsaussichten diesbezüglich sind bzw. ob hier jemand damit schon Erfahrung gemacht hat.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Tommie am 10. Dezember 2015, 21:22:26
Was kostet es Sie, herauszufinden, welchen Erfolg der Widerspruch hat? Richtig, das Porto für den Brief ;) !
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:24:02
Zitat von: Tommie am 10. Dezember 2015, 21:22:26
Was kostet es Sie, herauszufinden, welchen Erfolg der Widerspruch hat? Richtig, das Porto für den Brief ;) !

Sollte es aber nachträglich Konsequenzen haben, falls ich mich in einem Jahr erneut bewerbe kostet es schon verdammt viel würde ich meinen.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Tommie am 10. Dezember 2015, 21:25:29
Blödsinn! Entweder man stellt sie ein nach dem Widerspruch oder man stellt sie auch in einem Jahr nicht ein ;) !
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:32:15
So oder so. Versuchen tu ich es nächstes Jahr definitiv. Wollte vorab zwecks dem anderen Thema nur informationen sammeln
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:36:38
Ich kenne Ihre gesamten und genauen Umstände nicht, aber falls es meiner Meinung nach mit der Bundeswehr ernsthaft was werden soll:

- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Ein Einspruch wird meiner Meinung nach dieses Jahr genauso wenig Erfolg haben wie nächstes Jahr, falls sich die persönlichen "handfesten" Qualifikationen nicht grundlegend verbessern.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:42:49
Zitat von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:36:38
Ich kenne Ihre gesamten und genauen Umstände nicht, aber falls es meiner Meinung nach mit der Bundeswehr ernsthaft was werden soll:

- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Ein Einspruch wird meiner Meinung nach dieses Jahr genauso wenig Erfolg haben wie nächstes Jahr, falls sich die persönlichen "handfesten" Qualifikationen nicht grundlegend verbessern.
^

Ich würde ja gerne einen besseren Abschluss bzw eine Berufsausbildung haben. Nur bisher bekam ich auch dort immer wieder Absagen. Außerdem spielt das Finanzielle auch eine Rolle. Das arbeitsamt verbietet mir eine Schule zu besuchen. Und da ich nur Nachtschicht habe kann ich auch keine Abendschule besuchen. In meiner jetzigen Firma gefällt es mir. Hier wollte ich demnächst die Waffensachkundeprüfung machen. Kann man die nicht auch als positiv betiteln?
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: KlausP am 10. Dezember 2015, 21:44:45
Die Waffensachkunde interessiert bei der Eignungsfeststellung und später im Dienst wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzter Woche - überhaupt nichgt.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:47:05
Zitat von: KlausP am 10. Dezember 2015, 21:44:45
Die Waffensachkunde interessiert bei der Eignungsfeststellung und später im Dienst wie die Wasserstandsmeldung vom Unterlauf des Sambesi von vorletzter Woche - überhaupt nichgt.

Aber ein Berufsabschluss im Bereich Sicherheitsdienst wäre dann doch genauso uninteressant?
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:58:59
Kommt drauf an. Eine dreijährige von der IHK anerkannte Ausbildung zur z.B. Fachkraft für Schutz- und Sicherheit wäre da schon interessanter, da es eine mehrjährige und anerkannte Ausbildung ist und man eine wirkliche Qualifikation erlangt. Irgendwelche Scheine sind oft das Papier nicht wert, auf dem sie geschrieben sind, wenn man sich irgendwo bewirbt.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 22:07:52
Naja es ist ja eine Waffensachkundeprüfung. Die kann ja auch nicht einfach so bestanden werden. Genauso wie die Sachkundeprüfung bei der IHK. Dann wäre die ja auch relativ wertvoll.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: dunstig am 10. Dezember 2015, 22:17:29
Solche Scheine interessieren bei der Bundeswehr in der Regel niemanden, da sie schlicht und ergreifend nicht nutzbar sind und nicht annähernd das Wissen, die Kompetenzen, die Softskills und auch Persönlichkeitsentwicklung vermitteln, die man während einer mehrjährigen anerkannten Ausbildung mitbekommt. Da ist es auch egal, ob die Sachkundeprüfung bei der IHK anerkannt ist. Es geht vor allem um berufliche Qualifikationen wie Schulabschlüsse, Ausbildungen, Studienabschlüsse, etc.

Daher, wenn es was mit der Bundeswehr werden soll, konzentriere dich nicht auf irgendwelche Scheine im Sicherheitsgewerbe, sondern mach was handfestes:

Zitat von: dunstig am 10. Dezember 2015, 21:36:38
- vernünftigen Schulabschluss machen, falls noch nicht vorhanden
- eine vernünftige und anerkannte Ausbildung machen und bestmöglich abschließen
- erneut bewerben

Wenn man aufgrund der persönlichen Umstände nicht dazu kommt, dann sollte man sich irgendwann mit dem Gedanken anfreunden, dass es mit der Bundeswehr nichts mehr gibt und man da bleibt, wo man gerade ist.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 22:35:47
Du hast schon Recht mit dem was du sagst. Aber das Geld kommt nicht von alleine. Und wie gesagt die Agentur für Arbeit verbietet mir eine Schule zu besuchen oder eine Ausbildung zu machen. Ich hatte angefragt. Aber da die dann zahlen müssten sagen die nein und wollen das ich eine Vollzeitstelle innehabe.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:13:00
Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 21:11:07
@KlausP @Ralf Das könnte man annehmen. Aber der Rechtsberater hat im letzten Jahr die Akte eingesehen und ein positives Urteil gegeben. Da wurde ich ja auch eingeladen.

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:16:28
Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 22:07:52
Naja es ist ja eine Waffensachkundeprüfung. Die kann ja auch nicht einfach so bestanden werden. Genauso wie die Sachkundeprüfung bei der IHK. Dann wäre die ja auch relativ wertvoll.

Das ist ein Wochenendlehrgang...das ist mit einer Berufsausbildung nicht ansatzweise zu vergleichen.  ::)
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 23:33:38
Zitat von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:13:00

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.

Diese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:37:03
Zitat von: Pascal93_ am 10. Dezember 2015, 23:33:38
Zitat von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:13:00

Sorry, aber das ist dummes Zeug! Sie haben geschrieben, Sie wurden vom Prüfoffizier abgelehnt, da hatte überhaupt kein RB Ihre Akte auf dem Tisch. Das wäre erst dann der Fall, wenn man Sie grundsätzlich hätte einstellen wollen, aber dann noch Ihre Vorbelastungen hätte abklären wollen.

So langweilig ist den Rechtsberatern nicht, dass die jeden Bewerber für die Mannschaftslaufbahn anschauen. Ist genug zu tun mit denen, die tatsächlich genommen werden sollen.



Diese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

Wer erzählt so einen Unsinn?
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Getulio am 10. Dezember 2015, 23:38:18
Im Übrigen wäre es hilfreich, zu erfahren, welcher Art die "Jugendsünde" denn war...
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Tommie am 11. Dezember 2015, 07:03:03
Es ist durchaus im Rahmen des möglichen, dass bei Vorstrafen, die sich aus dem Führungszeugnis als "nicht so kritisch" (also definitiv nichts über ein Jahr Freiheitsstrafe, auch zur Bewährung! Keine Gewaltdelikte, etc. Beispiel: Sechs Monate auf die Jahre zur Bewährung wegen Betrugs, Bewährung erfolgreich absolviert!) heraus stellen, zwar über das abgefragte Aktenzeichen die Akte angefordert wird, aber trotzdem eine Einladung ergeht. Hier läuft dann eine Testung parallel zur Prüfung durch den Rechtsberater, der -wie "Getulio" bereits richtig anmerkte!- über Arbeitsmangel auch nicht klagen kann.

Wenn dann irgendwann nach der Eignungsfeststellung die (in diesem Falle!) Ablehnung durch den Rechtsberater kommt, dann wird dem Bewerber eben ein nichtssagendes Schreiben mit einer wachsweichen Absageformulierung zugeschickt! Meines Erachtens wird man bei einem Widerspruch von Seiten des Bewerbers auch deutlicher, d. h. der RB prüft erneut und verhängt dann ggf. eine Sperrfrist! 
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: KlausP am 11. Dezember 2015, 07:11:51
ZitatDiese Aussage ist Falsch. Wenn man eine Verurteilung hat und sich bei der Bundeswehr bewirbt muss man ein Aktenzeichen angeben. Dann wird die Akte zum RB geschickt der sich erstmal anguckt was vorgefallen ist welches Urteil etc. Und dieser beeinflusst die Entscheidung für eine Einladung.

So stimmt das aber auch nicht. Dann lesen Sie sich bitte mal die Hinweise zu den Nr. 22 ff im Bewerbungsbogen (findet man als .pdf auf der Karriereseite) durch.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 09:27:59
Nichts als ausreden...
Was spricht denn dagegen über ein Fernstudium einen Schulabschluss nachzumachen? Das geht auch wenn man einen Vollzeitjob hat und Nachtschicht schiebt. Schafften Millionen andere auch schon. Dafür braucht es lediglich etwas Willen und Durchhaltevermögen (im übrigen nicht die schlechtesten Eigenschaften für die BW), dann ist das je nach Abschluss in einem Jahr locker zu schaffen.

Du hast auf alles eine Antwort und jammerst darüber wie gemein das alles ist. Einfach mal machen statt rumzulabern.

Denn ganz ehrlich: Wer nichtmal als Mannschaftsbewerber eingeladen wird... Da muss schon einiges im Argen liegen.

Bleibt noch die Geschichte mit der ominösen "Jugendsünde", die ja offenbar noch recht frisch ist. Ich weiß nicht was du unter Jugendsünde verstehst, aber für mich ist das etwas dass Jahr zurückliegt und in einen Zeitraum fällt, seit dem man sich deutlich weiterentwickelt hat. Ist das bei dir gegeben? Ansonsten würde ich sowas nicht lapidar als Jugendsünde abstempeln und die BW möglicherweise auch nicht.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Cally am 11. Dezember 2015, 13:31:30
Die Möglichkeit der Abendschule wurde dir ja schon genannt. Wenn das für dich nicht funktioniert, dann tut es auch ein Fernstudium bei einem der vielen Anbieter. Das habe ich übrigens ebenfalls die letzten zwei Jahre für meine Fachwirtprüfung gemacht und die Lernzeiten sind individuell einteilbar (also auch mit einem stressigen Job, ungünstigen Zeiten machbar).

Die Probleme, dass Lehrjahre nunmal keine Herrenjahre sind, hat jeder von uns gehabt - ob in der Schule oder in der Ausbildung. Dir stehen hier Leistungen nach dem BFöG, Wohngeld, ein Nebenjob oder ähnliches wie jedem anderen offen. Du arbeitest doch bereits im Sicherheitsdienst, da sollte es für dich doch kein Problem sein, dir ein paar Kröten dazu zu verdienen. Wenn du nichts machst, stehst du nach den 4 Jahren in der Bundeswehr wieder da, wo du heute auch stehst.

Ich würde mich dem Rest aber eventuell anschließen und mir einen soliden Plan B ausdenken. Die Eignung zum Mannschaftssoldat nicht zu bekommen ist eine Sache, aber gar nicht erst eingeladen zu werden, ist schon eine Hausnummer.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 14:33:45

Zitat von: Cally am 11. Dezember 2015, 13:31:30
.Wenn du nichts machst, stehst du nach den 4 Jahren in der Bundeswehr wieder da, wo du heute auch stehst.

Selbst dafür scheint es ja nicht zu reichen...

Allerdings ist natürlich auch nicht auszuschließen, dass die Bundeswehr das ganz genauso sieht und ihn daher garnicht erst einstellt - Stichwort Fürsorgepflicht (im weitesten Sinne)
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: dunstig am 11. Dezember 2015, 14:42:16
Kannst du das mal erläutern, wie du das mit der Fürsorgepflicht meinst? Denn die eigentliche ist ja im SG geregelt, welches ihn als Zivilisten nicht wirklich betrifft. Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: StOPfr am 11. Dezember 2015, 15:06:14
Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 14:42:16
Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...

So kann man tatsächlich argumentieren und viele kämen mit dieser "Perspektive" durchaus ein paar Schritte weiter im Leben. Das wird ab und zu vergessen. 
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:08:14
Ich meine damit, dass die Bundeswehr zumindest bemüht ist, dass sie keine vollkommen hoffnungslose Fälle in das Zivilleben entlässt.
Man sieht sich einfach in einer gewissen Verantwortung dem Bewerber gegenüber.
So wurde es mir es mir 2007 von einem Karriereberater erklärt. In dem Zusammenhang sprach er von einer Fürsorgepflicht in der sich die Bundeswehr sieht.
Da dies aber wohl nirgendwo geregelt ist, sprach ich von Fürsorgepflicht im weitesten Sinne.

Ob das alles so stimmt kann und möchte ich nicht beurteilen, macht in meinen Augen aber Sinn: denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:20:39

Zitat von: StOPfr am 11. Dezember 2015, 15:06:14
Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 14:42:16
Darüberhinaus könnte man genauso argumentieren, dass er vier Jahre einen Job hat, in dem er wahrscheinlich besser verdient als jetzt, sich durch den BFD in einem gewissen Rahmen weiterbilden kann, nicht mehr regelmäßig Nachtschichten machen muss, ...

So kann man tatsächlich argumentieren und viele kämen mit dieser "Perspektive" durchaus ein paar Schritte weiter im Leben. Das wird ab und zu vergessen.

Ist schon richtig, allerdings muss auch irgendeine Grundlage vorhanden sein, auf die man mit dem BFD aufbauen kann. Ohne Schulabschluss (im Extremfall) sieht das schwierig aus. Also würde die BFD Zeit ggf dafür genutzt werden einen Schulabschluss zu machen. Danach steht man aber wieder vor dem Problem (und hat nun auch keine Förderung mehr), dass man erst mal eine Ausbildung beginnen müsste um überhaupt einen Job zu bekommen, der über burgerking hinausgeht. Und 4 Jahre älter ist man dann auch...

Sogesehen würden die 4 Jahre nur dann Sinn machen, wenn der betreffende die Zeit auch schon nutzt um sich fortzubilden. Damit wären wir wieder beim Thema Fernstudium. Ob natürlich jemand der zuvor nie etwas auf die Reihe bekommen hat auf einmal eine solche Chance nutzt darf in vielen Fällen wohl bezweifelt werden.

Oder um es anders auszudrücken: Ohne einigermaßen brauchbare Grundlage, auf die man nach der Dienstzeit aufbauen kann, macht es eigentlich keinen Sinn.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: dunstig am 11. Dezember 2015, 15:25:07
Dass die Bundeswehr eine gewisse "Fürsorge" walten lässt, um nach den vier Jahren keine "Pflegefälle" in die Arbeitslosigkeit zu entlassen, kann ich mir in gewissen Einzelfällen durchaus vorstellen. Aber gerade was den TE betrifft, der aus der Sicherheitsbranche kommt und dort mit Sicherheit wieder unterkommen würde, seinen BFD zur Weiterbildung nutzen kann, mehr verdienen würde, usw. sehe ich das einfach nicht als gegeben an. Er könnte auch den Schulabschluss in der Abendschule nachholen, was jetzt aufgrund der Nachtschichten nicht geht und den BFD anderweitig nutzen. Und selbst wenn er es nicht gebacken bekommt, hätte er in den vier Jahren immer noch einen besseren Job als jetzt und könnte wohl recht einfach im alten Job anschließend ebenso wieder unterkommen. Zumindest bei dem, was man so aus der Branche hört, wird quasi jeder mit ein wenig Vorerfahrung "gerne" genommen.
Aber diese Diskussion im Konjunktiv ist eh müßig, da die Eignung als Mannschafter schon der Papierlage nach nicht vorliegt und er nichtmal eingeladen wurde. Daher wurde ihm der beste Weg weiter oben ja schon mehrfach aufgezeigt.

Zitat von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:08:14
(...) denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Mal ganz unabhängig vom TE: Da es in den MilOrgBer unterschiedliche Anforderungen an Mannschafter gibt, die diese beim Einstellungstest erfüllen müssen, scheinen manche Bereiche da eben doch einen gewissen Mehrwert zu sehen.
Ich empfinde die Arbeit mit meinem Mannschaften und Unteroffizieren o.P., die Fachabitur oder Abitur gemacht haben, auch als wesentlich angenehmer und pflegeleichter. Gerade was das Arbeiten bei uns im Flugsicherheitsbereich angeht oder sonstige Arbeiten, die neben dem alltäglichen Auftrag anfallen, ist der Mehrwert einer höheren Bildung oder geistigen Reife deutlich erkennbar.
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:52:44
ZitatEr könnte auch den Schulabschluss in der Abendschule nachholen, was jetzt aufgrund der Nachtschichten nicht geht und den BFD anderweitig nutzen.
Vollkommen richtig, daher ja auch meine Empfehlung an Ihn (Die Sally ja auch noch einmal wiederholt hat), dies über ein Fernstudium zu tun. Da kann er sich die zeit frei einteilen. Aber dafür müsste der TE erstmal seinen Arsch hochbekommen, denn bisher hat er für alles nur Ausflüchte gehabt (Kein Geld vom Amt - Keine Schule, Nachtschicht - Keine Abendschule... usw.)

ZitatUnd selbst wenn er es nicht gebacken bekommt, hätte er in den vier Jahren immer noch einen besseren Job als jetzt und könnte wohl recht einfach im alten Job anschließend ebenso wieder unterkommen.
Das ist halt die Frage. Momentan wäre es sicher kein Problem, aber wie es in vier Jahren aussieht weiß halt niemand.

Zitat von: dunstig am 11. Dezember 2015, 15:25:07
Zitat von: Elvis22 am 11. Dezember 2015, 15:08:14
(...) denn welchen Mehrwert hat die Bundeswehr davon, ob ein Mannschaftsdieantgrad (unabhängig von diesem Thread) einen guten Schulabschluss hat oder nicht, wenn er sich beim Test halbwegs gut anstellt?
Mal ganz unabhängig vom TE: Da es in den MilOrgBer unterschiedliche Anforderungen an Mannschafter gibt, die diese beim Einstellungstest erfüllen müssen, scheinen manche Bereiche da eben doch einen gewissen Mehrwert zu sehen.
Ich empfinde die Arbeit mit meinem Mannschaften und Unteroffizieren o.P., die Fachabitur oder Abitur gemacht haben, auch als wesentlich angenehmer und pflegeleichter. Gerade was das Arbeiten bei uns im Flugsicherheitsbereich angeht oder sonstige Arbeiten, die neben dem alltäglichen Auftrag anfallen, ist der Mehrwert einer höheren Bildung oder geistigen Reife deutlich erkennbar.

Da hast du natürlich recht. Hätte ich nicht so pauschalisieren sollen - ist mir auch aufgefallen, als ich den Text bereits abgeschickt hatte.
Dass die Arbeit mit den etwas helleren Lichtern besser funktioniert ist klar, zumal damit meist auch eine höhere Reife einhergeht.
Auf der anderen Seite gibt es aber auch mehr als genug Stellen, die auch ein dressierter Affe besetzen könnte. Da muss man dann differenzieren. Wie die geistigen Anforderungen an einen Richtschützen sind kann ich nicht beurteilen...
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Abteilix am 11. Dezember 2015, 19:01:37
Werter Pascal93,
meinerseits (pensionierter Offizier, 38 Dienstjahre, Kommandeurverwendung) folgende Empfehlung: Verschwenden Sie keine Zeit und keine Energie mehr auf Ihr Ansinnen. Ein guter Kamerad von mir, in Leitender Funktion bei der Nachwuchswerbung für die Streitkräfte, sieht in Fällen der wiederholten Zurückweisung/Ablehnung "ganz schwarz".
Abteilix
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Ralf am 11. Dezember 2015, 20:17:27
Nachwuchswerbung=Personalgewinnungsorganisation
"Werbung"= wird durch Abteilung Marketing wahrgenommen
Titel: Antw:Widerspruch nach Absage des KC
Beitrag von: Abteilix am 11. Dezember 2015, 21:21:26
Ah ja - das ist wohl ein Unterschied. Nennen wir ihn also Leiter Karrierezentrum.
Abteilix