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Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: 185476952 am 14. Dezember 2015, 14:04:12

Titel: Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: 185476952 am 14. Dezember 2015, 14:04:12
Guten Tag Kameraden,

ich hätte mal eine Frage bezüglich des Verfahrens beim nicht bestehen des Eignungsfeststellungsverfahrens Teil 2 Kommandofeldwebel (Bewerbung als Feldwebel).
Und zwar weiß ich aus Dokumentationen und Informationsblättern über das KSK das man bei nicht bestehen als Fallschirmjägerfeldwebel in der DSO eingesetzt wird.
Ein Kamerad meinte jedoch wenn man sich aus der Truppe heraus bewirbt und es nicht schafft wird man zurück zu seiner alten Einheit geschickt und eben nicht zur DSO.
Hat da jemand genauere Informationen drüber?

P.S. Schwachsinnige Kommentare wie "KSK gehts nicht noch ne Nummer größer?" oder "warum wollen alle immer zum KSK?", die ich von halbstarken Kameraden hier beim durchstöbern des Forums leider schon zu oft lesen musste, könnt ihr euch ersparen!

Ich bedanke mich schon mal im voraus
mit kameradschaftlichem Gruß
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: KlausP am 14. Dezember 2015, 14:08:40
ZitatEin Kamerad meinte jedoch wenn man sich aus der Truppe heraus bewirbt und es nicht schafft wird man zurück zu seiner alten Einheit geschickt und eben nicht zur DSO.

So kenne ich das auch von 2 Bewerbern aus meiner ehemaligen Kompanie. Allerdings ist mein Kenntnisstand inzwischen mehr als 5 Jahre alt, es kann sich also durchaus geändert haben.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: funker07 am 14. Dezember 2015, 15:09:43
Meines Wissens steigt der Direktbewerber in die gemeinsame Ausbildung der KdoFw und FSchJgFw ein, ist somit also schon halb bei den Fallis.
Der Bewerber aus der Truppe hat bereits einen Dienstposten, auf dem er sitzt. Bei Nichteingung geht es dann dahin zurück, der Direkteinsteiger hat diesen noch nicht.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: 185476952 am 14. Dezember 2015, 15:27:44

Alles klar, dann schon mal danke an euch beide für die schnelle Antwort!
Was mich noch etwas verwundert sind die jeweiligen Höchstaltersgrenzen? Bei einem zivilen Bewerber liegt diese bei 24 Jahren und bei einem Bewerber aus der Truppe, in meinem Fall Feldwebel, bei 32 Jahren. Mir ist bewusst das ein ziviler Bewerber erstmals die ganzen Fallschirmjäger und Feldwebellehrgänge durchlaufen muss aber die dauern ja keine 8 Jahre.
Als Beispiel: Gehen wir mal davon aus das sich ein ziviler und einer aus der Truppe zum Kommandofeldwebel bewirbt und beide jeweils mit der Höchstaltersgrenze.
Zivil: 24 Jahre -> Eignung -> Ausbildung zum Fallschirmjägerfeldwebel (27 Jahre) -> EFV1+2 -> Ausbildung zum Kommandofeldwebel -> Beim bestehen wird der Anwärter ~ 30 - 31 Jahre alt sein.
Truppe: 32 Jahre (Feldwebel) -> EFV1+2 -> Ausbildung zum Kommandofeldwebel -> Beim bestehen wird der Anwärter ~ 35 - 36 Jahre alt sein.
Warum ist die Diskrepanz zwischen Zivilem Bewerber und einem Bewerber aus der Truppe so groß (5 Jahre)?
Oder ist das einfach eine dieser typischen Bundeswehr Vorschrift die niemand versteht/verstehen muss sondern einfach nur existiert?^^
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: F_K am 14. Dezember 2015, 15:48:04
Woher hast Du die Information, die Ausbildung zum KdoFw würde bis zu 4 Jahren dauern?
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: Ralf am 14. Dezember 2015, 16:16:31
Es gibt auch in anderen Belangen Unterschiede zwischen zivilen und militärischen Bewerbern.
In dem von dir genannten Fall ist es ja so, dass der militärische bereits seinen Dienstposten hat und somit auch bereits in den Streitkräften ist. Es findet also kein Statuswechsel statt.
Ein externer Bewerber müsste für den TrD eh unter 30 sein, damit er in diese Laufbahn einsteigen kann und wenn er scheitert, will man ja auch noch jüngere haben, die sich dann ggf. in Alternativverwendungen noch ausbilden lassen müssten.
Dazu kommt, dass die körperliche Leistungsfähigkeit ab 25 langsam anfängt nachzulassen. Das kann man mit einem gewissen Grad an Erfahrung wieder aufholen. Das geht externen Bewerbern vollständig ab.
Ob man 24, 25 o.ä. genommen hätte, darüber braucht man nicht zu philosophieren.

ZitatP.S. Schwachsinnige Kommentare wie "KSK gehts nicht noch ne Nummer größer?" oder "warum wollen alle immer zum KSK?", die ich von halbstarken Kameraden hier beim durchstöbern des Forums leider schon zu oft lesen musste, könnt ihr euch ersparen!
Ob das immer "Halbstarke" waren, wage ich zu bezweifeln, allerdings vorschnell so urteilen spricht nicht für Urteilsfähigkeit. Auch hier steht es jedem frei -innerhalb der Netiquette- seine Meinung zu äußern. Das muss und sollte man, wenn man in einem Internetforum fragt, aushalten können.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: Pericranium am 14. Dezember 2015, 18:53:44
Zitat von: F_K am 14. Dezember 2015, 15:48:04
Woher hast Du die Information, die Ausbildung zum KdoFw würde bis zu 4 Jahren dauern?

Eben. Die dauert 3 Jahre IIRC.
Titel: Antw:Eignungsfeststellungsverfahren Teil 2 Kommandofeldwebel
Beitrag von: RonnyBln am 27. Dezember 2015, 00:14:17
Hallo,
zum Thema Nichtbestehen bei der EFV:
Bewerber aus dem Anwärterprogramm gehen in ihre FschJgFw Ausbildung zurück. Teilweise wechseln diese Leute bei richtigen Vorraussetzungen dann noch in eine andere FwLaufbahn. Möglich ist alles.

Bewerber aus der Truppe die eine andere Laufbahn verfolgt haben als das KdoAnwProgramm gehen sofort in ihren StammTrpTeil zurück.
Die alleinige Bewerbung und Teilnahme am Auswahlverfahren stellt keinen Wechsel des Stammtruppenteils dar! Es verläuft auf Kommandierungsebene bis man es geschafft hat.

Die Ausbildung dauert 2 Jahre. Danach erfolgen unterschiedlich lange Spezialisierungen.

Das Alter spielt aufgrund des Bewerbermangels eine zusehends untergeordnete Rolle.
Es gab Bewerber mit Alter Mitte dreißig. Aber das waren qualifizierte Männer und Ausnahmen.

MkG RonnyBln