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Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: Saloice am 16. Dezember 2015, 19:26:20

Titel: Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Saloice am 16. Dezember 2015, 19:26:20
Hi,

zur Bewerbungsabgabe hab ich ein Attest vom Augenarzt (unter 3 Monate) und einen Brillenpass beigelegt.
Meine Werte haben sich seit dem nicht mehr verschlechtert, jedoch bin ich im AC erst im Januar, eingeladen wodurch alles also älter als 3 Monate ist.
Die letzte Rechnung (Optiker) Ist bei mir von September mit aktuellen Werten. Daraufhin war ich Ende November noch einmal dort, da sich an den Werten allerdings nichts verschlechtert hat, hab ich auch keinen neuen Beleg bekommen.

Brauch ich nun noch einen aktuellen Beleg, oder reicht die Rechnung mit den Werten von September und dem Attest vom Augenarzt (was ich zur Bewerbungsabgabe abgegeben habe) ?

VG
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Ralf am 16. Dezember 2015, 20:00:19
Richtig liegst du immer mit dem, was geschrieben steht:
ZitatAttest vom Augenarzt (unter 3 Monate)
Alles andere müsstet du mit den Zuständigen vor Ort absprechen.
Allerdings ist Optiker ungleich Augenarzt, oder?
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Saloice am 16. Dezember 2015, 20:10:51
Ich habe ja bereits ein Attest vom Augenarzt, mein Optiker macht alles allerdings ausführlicher und genauer.

Dann rufe ich morgen mal an, danke!
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Ryuuma am 16. Dezember 2015, 21:30:30
Man kann doch einen Sehtest beim Optiker machen, ohne, dass es direkt etwas kostet.
Zumindest ist es bei mir so, ist ja kein großes Theater.

Das Attest sollte zum Zeitpunkt der Eignungsfeststellung nicht älter als 3 Monate sein.
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: ulli76 am 16. Dezember 2015, 21:39:24
Ganz einfach: Vom Optiker braucht man die Brillenwerte. Im KC/AC wird dann im Rahmen des Sehtestes geprüft ob diese Werte für eine ordentliche Optik reichen.
Sinnigerweise sollten die Brillenwerte nicht zu alt sein. Ist halt doof, wenn man beim Sehtest trotz Brille nix sieht und dann die neuen Werte nachreichen muss.
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Saloice am 16. Dezember 2015, 21:58:51
Zitat von: ulli76 am 16. Dezember 2015, 21:39:24
Ganz einfach: Vom Optiker braucht man die Brillenwerte. Im KC/AC wird dann im Rahmen des Sehtestes geprüft ob diese Werte für eine ordentliche Optik reichen.
Sinnigerweise sollten die Brillenwerte nicht zu alt sein. Ist halt doof, wenn man beim Sehtest trotz Brille nix sieht und dann die neuen Werte nachreichen muss.

Die Brillenwerte sind ja aktuell und konstant. Dies wurde mir ja erst im November bestätigt (Sehtest).

Also brauch ich keine neue Bescheinigung? Dieses dient nur zur Überprüfung, ob die Werte mit den im AC gemessenen übereinstimmen?
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Ulle am 17. Dezember 2015, 22:56:01
Hallo,
wie hoch ist eigentlich aktuell der Zuschuss des Dienstherrn zu einer Dienstbrille, die man sich selbst zulegt?
Danke und Gruß
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: ulli76 am 18. Dezember 2015, 02:58:29
Irgendwas zwischen 20 und 30€ für das Gestell und für die Gläser je nach erforderlicher Stärke.
Titel: Antw:Aktualität der Atteste bezüglich Sehhilfen
Beitrag von: Saloice am 22. Dezember 2015, 17:56:25
Falls jemand mal die selbe Frage haben wird:

3 Monate-Regel ist nicht mehr gültig, bis zu einem Jahr können die Atteste nun alt sein.

Laut Aussage aus dem AC.