Hallo,
ich wollte einfach mal fragen wie ich mir die truppenärztliche Untersuchung vorstellen soll da sie mir im Januar bevorsteht ;D.
Schaut man da nochmal ganz genau oder eher etwas oberflächlicher und kann es passieren das der Arzt was findet was die Ärzte im Karrierecenter nicht gefunden haben?
Das Thema hatten wir hier schon 1i3423z4 mal. Das Bemühen der Suchfunktion hilft eigentlich immer. Aber ich habe heute mal wieder einen sozialen Tag. ;)
Hängt von vielen Faktoren ab und wird teilweise von Standort zu Standort auch manchmal leicht verschieden gehandhabt. Am wichtigsten ist wohl die Frage, wie lange die ärztliche Untersuchung im KC schon zurückliegt. Liegt diese erst zwei Wochen zurück, wird man wohl weniger genau gucken als wenn sie schon über ein Jahr zurückliegt. Hinzu kommen evtl. festgestellte gesundheitliche Einschränkungen, die bei Einstellung nochmal genauer begutachtet werden, usw.... In der Regel ändert der Arzt bei der Einstellung aber nicht mehr viel an den im KC festgestellten Verwendungsausschlüssen. Aber wie gesagt, pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Zitat von: dunstig am 17. Dezember 2015, 19:00:42
Das Thema hatten wir hier schon 1i3423z4 mal. Das Bemühen der Suchfunktion hilft eigentlich immer. Aber ich habe heute mal wieder einen sozialen Tag. ;)
Hängt von vielen Faktoren ab und wird teilweise von Standort zu Standort auch manchmal leicht verschieden gehandhabt. Am wichtigsten ist wohl die Frage, wie lange die ärztliche Untersuchung im KC schon zurückliegt. Liegt diese erst zwei Wochen zurück, wird man wohl weniger genau gucken als wenn sie schon über ein Jahr zurückliegt. Hinzu kommen evtl. festgestellte gesundheitliche Einschränkungen, die bei Einstellung nochmal genauer begutachtet werden, usw.... In der Regel ändert der Arzt bei der Einstellung aber nicht mehr viel an den im KC festgestellten Verwendungsausschlüssen. Aber wie gesagt, pauschal lässt sich das nicht beantworten.
Damals musste ich 2 Wochen vor der Wiedereinstellung extra nochmal nach Köln fahren, damit sie mich am ACFüKrBW nochmal auf Tauglichkeit untersuchen konnten.
2 Wochen später in der Kaserne. Wurde natürlich alles nochmal getestet, da es Köln natürlich nicht geschafft hat, die Unterlagen zu versenden ;D
Schön 800 Km durch Deutschland gefahren für Nichts.
Hehe, das Versenden von Gesundheitsunterlagen ist ja schon ein Klassiker bei dem Verein. ;D
Ich wurde damals noch ganz normal gemustert. Hatte mich dann im gleichen Zug für die Offizierslaufbahn beworben und wurde sechs Wochen später in der damaligen OPZ nochmal genauso gründlich gemustert, obwohl immerhin alle Unterlagen vorlagen. Dann vergingen acht Monate bis zum Dienstantritt, wo überhaupt keine Eingangsuntersuchung stattgefunden hatte und alle Bewerber nur gefragt wurden, ob sich was verändert hätte oder ob man nochmal Bedarf an einer Untersuchung durch einen Arzt hätte. Diejenigen, die ein paar Monate später eingestellt wurden, wurden wieder auf Herz und Nieren untersucht.
Daher auch die Aussage, dass sich sowas nicht pauschal beantworten lässt.
Richtig. Denn der TrArzt legt den Umfang fest.
Zitat von: Ralf am 17. Dezember 2015, 19:25:35
Richtig. Denn der TrArzt legt den Umfang fest.
Da mich dies irgendwann auch mal betreffen wird:
Wenn der TrArzt einen geringen Umfang festlegt und dann z.B. gesundheitliche Schäden bei Soldaten nicht findet, weil er keine Untersuchung durchführt und dann passiert dem Soldaten was...
Kann der TrArzt haftbar gemacht werden? Ich denke mal nicht, oder? Zumindest nicht, wenn der Soldat von seinem "Gebrechen" wusste und es verschwiegen hat.
Aber was, wenn es der Soldat nicht wusste, es aber dem Truppenarzt bei einer Untersuchung hätte auffallen können bzw. müssen?
Oder kann sich der TrArzt dann darauf berufen, dass er im guten Glauben war, dass der Soldat gesund sei, weil er ja schon mal im KC/ACFüKrBW untersucht wurde ?
Ist natürlich alles sehr abstrakt, aber kann da jemand eine Aussage treffen?
Deshalb unterschreibt ja der Rekrut auf dem Einstellungs-90/5 dafür, dass sich seit seiner Annahmeuntersuchung sein Gesundheitszustand nicht geändert hat und er nicht in ärztlicher Behandlung war.
Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 21:08:41
Deshalb unterschreibt ja der Rekrut auf dem Einstellungs-90/5 dafür, dass sich seit seiner Annahmeuntersuchung sein Gesundheitszustand nicht geändert hat und er nicht in ärztlicher Behandlung war.
Das ist schon so lange her, dass ich das nicht mehr wusste, dass man sowas mal unterschrieben hat ;D
Aber wenn das so ist, dann passt das ja!
Ähnliche Aussagen sind auf jedem militärärztlichen Fragebogen bei jedem 90/5 auszufüllen - einfach mal lesen ...
Zitat von: F_K am 17. Dezember 2015, 21:28:05
Ähnliche Aussagen sind auf jedem militärärztlichen Fragebogen bei jedem 90/5 auszufüllen - einfach mal lesen ...
So einen Zettel habe ich das letzte Mal vor über 2 Jahren gesehen.
Zitat von: Pericranium am 17. Dezember 2015, 21:17:11
Zitat von: KlausP am 17. Dezember 2015, 21:08:41
Deshalb unterschreibt ja der Rekrut auf dem Einstellungs-90/5 dafür, dass sich seit seiner Annahmeuntersuchung sein Gesundheitszustand nicht geändert hat und er nicht in ärztlicher Behandlung war.
Das ist schon so lange her, dass ich das nicht mehr wusste, dass man sowas mal unterschrieben hat ;D
Aber wenn das so ist, dann passt das ja!
Das galt ja auch nur für ungediente Freiwillige und Eignungsübende.
Ohne dem Fragesteller was zu unterstellen, aber solche Fragen zeigen immer, das sich jemand wegen dieser Routineuntersuchungen doch mehr Gedanken macht, was ihm hier eine Anfrage wert zu sein scheint. Man hat immer den Eindruck, das jemand bei der Musterung "durchgerutscht" ist und nun fürchtet, dass der TrArzt bestimmter Punkte nochmal/genauer anschaut und evt. auf einmal die Tauglichkeit in Frage gestellt sein könnte. Der Soldate hat in seiner Dienstzeit "Unmengen" von Tauglichkeitsfeststellungen, so dass Dienstanstritts- und Entlassungsuntersuchung nur den Rahmen dessen darstellen.