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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Paula1985 am 20. Dezember 2015, 20:07:54

Titel: Arbeitslosengeld für ehemaligen Soldaten?
Beitrag von: Paula1985 am 20. Dezember 2015, 20:07:54
Hallo!
Ich hoffe, dass hier jemand Ähnliches erlebt hat und uns Auskunft geben kann.
Leider muss ich etwas ausholen...

Mein Mann war 12 Jahre Soldat auf Zeit und hat während der Zahlung seiner Übergangsgebührnisse eine Ausbildung zum staatliche geprüftem Techniker gemacht und erfolgreich abgeschlossen.

Seit 10/2015 ist er zivil angestellt mit 6 Monaten Probezeit. Nun hat der neue Chef ihn vor ein Ultimatum gestellt:
Entweder Entlassung zum 01.01.2016 oder weitere Beschäftigung für 1/3 (!) weniger Gehalt.

Weihnachten steht vor der Tür, einen Termin zur Beratung beim Arbeitsamt werden wir vor dem Jahreswechsel nicht mehr bekommen.

Meinem Mann wurde von unserem zuständigen Arbeitsamt bereits vor einiger Zeit mitgeteilt, dass in seinem Fall als ehemaliger Soldat auf Zeit kein normaler Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht, er würde in jedem Fall gleich in Hartz4 rutschen  :'( :'(.

Von einem Bekannten (tätig bei einem Arbeitsamt in einem anderem Bundesland) wurde uns telefonisch eine andere Auskunft gegeben.

Wir haben 2 kleine Kinder und ich selbst arbeite wegen der Kinder nicht voll.
Kann uns jemand sagen, was (natürlich nicht welche Höhe) ihm zusteht?

Stimmt das mit dem Hartz4  :-[ ?

Wir sind ratlos, weil wir uns jetzt noch zwischen den Feiertagen entscheiden müssen, wie es weiter geht.

Völlig unterbezahlt weiter buckeln oder bekäme er normales Arbeitslosengeld und könnte sich in Ruhe um einen anderen Job bemühen?
Sorry für den langen Text...

Und danke für Antworten!!

Paula
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für ehemaligen Soldaten?
Beitrag von: ToMA am 21. Dezember 2015, 07:51:11
Hallo.

Suchfunktion oben rechts in der Ecke schon bemüht?

Stichwort Arbeitslosenbeihilfe. Siehe z.B. auch hier .  ::)
Titel: Antw:Arbeitslosengeld für ehemaligen Soldaten?
Beitrag von: F_K am 21. Dezember 2015, 09:54:28
Unabhängig von der Frage Arbeitslosenbeihilfe:

Dein Mann sollte in jedem Fall weiter beschäftigt bleiben, da er dann:

- zum einen Beiträge in die Sozialversicherungskassen zahlt (auch einen Anspruch auf ALG erwirbt)
- er Arbeitspraxis sammelt
- und aus einer Beschäftigung heraus eine neue Stelle suchen kann.

Da wir nicht wissen, wann er eine neue Stellen antreten kann, ist Arbeitslosenbeihilfe keine gute Idee.