Hallo liebe Com,
Ich melde mich mal wieder zurück... da ich zum Neujahr ein Beratungstermin habe, möchte ich mich vorbereiten.
Ich bin Wiedereinsteller, Ohne Abschluss , Ohne Berufsausbildung und ich würde gerne zur Luftwaffe.
Welche möglichkeiten bleiben mir offen hat da jemand erfahrung welche verwendungen für mich zutreffen könnten ?
Freue mich auf jede Antwort
Lg
Euer Reinidy.
Schönen 4.Advent wünsche ich
Denkst du nicht, dass es schlauer wäre, zunächst einen Schulabschluss und eine Berufsausbildung nachzuholen? Denn selbst wenn es mit der Mannschaftslaufbahn klappen sollte, bist du danach nur vier Jahre älter und für den Arbeitsmarkt genauso unqualifiziert wie zur Zeit.
Sie haben weder Schulabschluss noch Berufsausbildung, daher können Sie lediglich in die Mannschaftslaufbahn gehen und dort Tätigkeiten auf Hilfsarbeiter-Niveau verrichten! Nach vier, maximal jedoch acht Jahren wird auch das vorbei sein! Was immer noch bleibt, ist die Tatsache, dass Sie keinen Abschluss haben! Hier wird die Bundeswehr aus Gründen der Fürsorge wohl die "Ablehnungskarte" ziehen und Sie damit ermutigen, zunächst einmal Ihren ... ein wenig zu bewegen und einen Schul- oder gar Berufsabschluss zu machen!
P.S.: Die Tatsache, dass Sie ausgerechnet zur Luftwaffe wollen, zeugt auch nicht gerade von besonderer intrinsischer Motivation ;D !
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?
LG
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?
Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
Und in der Dienstzeit ist Dienst, denn zum Arbeiten wird man ja eingestellt. So etwas wie ein Schulabschluss ist da in der Regel reines Privatvergnügen.
Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?
LG
In der Abendschule, nach Dienst. Aber da bin ich skeptisch, wenn ich Ihren bisherigen Lebenslauf so betrachte. Zu Thema Ausbildung habe ich ja in Ihrem anderen Thread schon geschrieben.
Zitat von: KlausP am 20. Dezember 2015, 22:43:01
Zitat von: Reinidy am 20. Dezember 2015, 22:36:43
Wäre es nicht möglich während der dienstzeit den Abschluss nachzuholen ?
LG
In der Abendschule, nach Dienst. Aber da bin ich skeptisch, wenn ich Ihren bisherigen Lebenslauf so betrachte. Zu Thema Ausbildung habe ich ja in Ihrem anderen Thread schon geschrieben.
Weswegen sind sie Skeptisch ?
Ich hatte mal gelesen / gehört dass es eine möglichkeit gibt von 18-21Uhr nach der Dienstzeit sprich in der Dienstunterbrechung die Abendschule zu besuchen und es sogar vom BFD gefördert wird.
Das hier hast du schon gelesen?
Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?
Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:52:20
Das hier hast du schon gelesen?
Zitat von: dunstig am 20. Dezember 2015, 22:41:20
Du hast es Vollzeit in der Schule nicht geschafft und willst das, nachdem du von 7:00-16:30 Uhr gearbeitet hast, auf einmal schaffen?
Und während der ersten Zeit in der Grundausbildung wird dafür nichtmals nach Dienst wirklich Zeit sein.
selbstverständlich möchte ich es schaffen ! ich hatte damals gewisse probleme weswegen ich die schule versäumt habe.
Die AGA hab ich schon durch wie beschrieben bin ich wiedereinsteller.
ZitatIch hatte mal gelesen / gehört dass es eine möglichkeit gibt von 18-21Uhr nach der Dienstzeit sprich in der Dienstunterbrechung die Abendschule zu besuchen und es sogar vom BFD gefördert wird.
Viel haben Sie aus Ihrer Dienstzeit als FWDL scheinbar nicht mitgenommen. Nach Dienstschluß (eine "Dienstunterbrechung" gibt es nicht, entweder es ist Dienst lt. Dienstplan angesetzt oder der Soldat hat Freizeit) können Sie tun und lassen was Sie wollen, auch einen Schulabschluss in der Volkshochschule nachholen. Ob der BFD die Maßnahme fördert oder nicht kann Ihnen nur der zuständige Berater beantworten. Dann beteiligt sich der BFD aber max. finanziell daran, den "popligen Rest" müssen Sie schon selber wuppen. Und Ihre Vorgesetzten müssen darauf auch keine Rücksicht nehmen, wenn es um Nachtausbildung, Übungen, Einsätze oder Wache geht.
Reinidy....
Du kannst es schaffen. Glaub ganz fest an dich und pack es an. Die Bundeswehr wird stolz auf dich sein.
ZitatWelche möglichkeiten bleiben mir offen hat da jemand erfahrung welche verwendungen für mich zutreffen könnten ?
Um mal zur Ausgangsfrage zurückzukommen: jede Verwendung ist möglich. Innerhalb der Msch-Lfb gibt es da keine Abstufungen hinsichtlich der Bildungsvoraussetzungen.