Guten Morgen liebe Leute,
Ich komme heute mal mit folgender Situation zu euch:
Ich beginne am 04.01.2016 meinen Dienst als Soldatin auf Zeit, habe aber vom Einplaner keinerlei Informationen bekommen, wie das mit meiner Krankenkasse läuft.
Ich bin derzeit über meine Mutter gesetzlich versichert und habe vorher studiert; ergo entfällt für mich das Schreiben für den Arbeitgeber.
Muss ich meiner Krankenkasse jetzt sagen, dass Ich ab Januar zur Bw gehe oder erst nach Ablauf meiner Probezeit?
(Ich bin keine Eignungsübende!)
Meine Pflegepflichtversicherung habe ich bei der DeBeKa, genau wie die kleine Anwartschaft.
Liebe Grüße,
Monte :)
Teile Deiner Krankenkasse schriftlich mit, dass Du ab 01.01.2016 freie Heilfürsorgeempfängerin bist. Dieses belegst Du mit Deinem Dienstantrittsbescheid vom Einplaner.
Zitat von: Fachdiener am 22. Dezember 2015, 09:44:37
Teile Deiner Krankenkasse schriftlich mit, dass Du ab 01.01.2016 freie Heilfürsorgeempfängerin bist. Dieses belegst Du mit Deinem Dienstantrittsbescheid vom Einplaner.
Auch, wenn Sie es noch hunderte Male wiederholen wird es nicht richtiger. Soldaten haben
keine freie Heilfürsorge sondern eine Rechtsanspruch auf unentgeltliche truppenärztlicher Versorgung. Zu Unterschieden sollten Sie vielleicht mal eine Suchmaschine bemühen.
@ Fachdiener:
Zitatfreie Heilfürsorgeempfängerin
NEIN.
Die TE erhält UTV (unentgeltliche truppenärztliche Versorgung - Google bitte die Unterschiede).
Ansonsten ist aber Dein Ratschlag zielführend.
Sie haben beide absolut Recht! Mein Fehler!
Okay, vielen Dank. :-)
Und bei der Pflegeversicherung darauf achten, das es keine Zusatzversicherung ist. Ein Kamerad hatte das erst vom Kommando nach ärger erfahren.
Davor wurde ich schon gewarnt und ist alles gut. :-)