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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Cally am 23. Dezember 2015, 08:53:09

Titel: Fragen zur Berechnung der Dienstbezüge
Beitrag von: Cally am 23. Dezember 2015, 08:53:09
Guten Morgen,

ich war gestern etwas am Rechnen und bräuchte unter Umständen eure Hilfe. Ich habe all meine eventuellen Dienstbezüge auf oeffentlicher-dienst.info ausgerechnet und hätte dazu ein paar Fragen.

1. Auf der Seite wird nur die Lohnsteuer plus Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer abgezogen. Auf meiner alten Bezügeabrechnung wurde noch der Anrechnungsbetrag ausgewiesen, der soweit ich weiß ab dem 25. Lebensjahr nicht mehr abgezogen wird, da ich nicht mehr zum Wohnen in der Gemeinschaftsunterkunft verpflichtet bin. Hat jemand grobe Richtwerte, wie viel ab dem 25. Lebensjahr pro qm der Stube direkt von den Bezügen abgezogen wird?

2. Zu 1., ein geldwerter Vorteil wird nur berechnet, sofern dieser durch eine zu günstige Nutzung der Stube überhaupt entsteht, richtig? Gibt es hier Richtlinien, was als angemessen gilt?

3. Was zahlt ihr ungefähr für eure Pflegepflichtversicherung?

4. Was zahlt ihr ungefähr für eure Diensthaftpflicht?

5. Was zahlt ihr ungefähr für eure Dienstunfähigkeitsversicherung?

6. Wenn ich den Familienzuschlag erhalte, ersetzt dass das zivil beantragbare Kindergeld, richtig? Oder kann man das splitten? Z. B. ich bekomme den Familienzuschlag für Verheiratete und meine Frau beantragt Kindergeld?

7. Ich habe von der EloKa Zulage gelesen und interessiere mich ja ohnehin für diese Verwendung. Kann mir jemand etwas dazu sagen? Google spuckt irgendwie mal so gar nichts aus.

Ich rechne fiktiv mit A7, EF3.
Titel: Antw:Fragen zur Berechnung der Dienstbezüge
Beitrag von: Ralf am 23. Dezember 2015, 10:36:09
Zu 7.
Weil die Eloka-Zulage auch richtigerweise heißt: Zulage für Beamte der Bundeswehr und Soldaten in der Nachrichtengewinnung durch Fernmelde- und Elektronische Aufklärung

http://www.buzer.de/gesetz/6465/a107654.htm
Nummer 8a   
Die Zulage beträgt
für Beamte der Besoldungsgruppen   
A 2 bis A 5   102,98
A 6 bis A 9   140,43
A 10 bis A 13   173,21
A 14 und höher   205,95
für Anwärter der Laufbahngruppe   
des mittleren Dienstes   74,90
des gehobenen Dienstes   98,29
des höheren Dienstes   121,72
Titel: Antw:Fragen zur Berechnung der Dienstbezüge
Beitrag von: KlausP am 23. Dezember 2015, 10:44:06
Zu 6. Der Familienzuschlag ersetzt nicht das Kindergeld.
Titel: Antw:Fragen zur Berechnung der Dienstbezüge
Beitrag von: Cally am 23. Dezember 2015, 10:55:08
Danke, das hat mir beides schon mal geholfen :P