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Fragen und Antworten => Allgemein => Thema gestartet von: Simon___ am 26. Dezember 2015, 18:46:03

Titel: Hilfe Offizierscasino
Beitrag von: Simon___ am 26. Dezember 2015, 18:46:03
Guten Tag,

Ich mache zurzeit einen FDWL von 11 Monaten habe aber danach vor mich als SaZ zu verpflichten, problem aber dabei ist die Tätigkeit in meinem FWDL ich bin frisch von der Grundausbildung raus und in meine Stammeinheit versetzt worden. So die Leute sind alle total nett und freundlich drauf. Ich habe zurzeit Weihnachtsurlaub und nach dem Weihnachtsurlaub soll ich meinen dienst im Offizierscasino leisten aber darauf habe ich total keine Lust ich bin zum Bund gegangen um ein bisschen was zu sehn und nicht um Essen zu verteilen. Ich habe zu meinem Spieß bereits gesagt das ich mir das nicht vorstellen kann aber er meine nur darauf "Ja sieh es dir doch einfach mal an". Klar dort hat man mehr freite Tage aber das ist nicht mein Ziel. Kann man irgendwas machen damit man da doch nicht hin muss? Mit jemand anderen tauschen ist leider auch nicht möglich :/ hat jemand vil. Erfahrung damit? oder kann mir einen Ratschlag geben. Danke


Mfg
Simon
Titel: Antw:Hilfe Offizierscasino
Beitrag von: funker07 am 26. Dezember 2015, 18:51:22
Ich weiß gerade nich, in welchem Erlass das steht, aber der Dienst im Kasino kann/darf nicht befohlen werden.
Titel: Antw:Hilfe Offizierscasino
Beitrag von: dunstig am 26. Dezember 2015, 18:52:39
Kein Tipp, aber mal ganz realistisch: Als FWDL 11 bekommt man von der Bundeswehr nichts zu sehen. Da wird man genau da eingesetzt, wo man gebraucht wird. Daher in Zukunft besser mit realistischen und nicht mit Wunschvorstellungen durchs Leben gehen. ;)
Titel: Antw:Hilfe Offizierscasino
Beitrag von: KlausP am 26. Dezember 2015, 18:52:58
Als Ordonnanzen in Offz-/Uffz-Betreuungseinrichtungen sind ausschließlich Freiwillige einzusetzen, das bedeutet, dass man Sie nicht gegen Ihren Willen dort einsetzen darf.

Zitat von: funker07 am 26. Dezember 2015, 18:51:22
Ich weiß gerade nich, in welchem Erlass das steht, aber der Dienst im Kasino kann/darf nicht befohlen werden.

Im "Ordonnanzenerlass"