Hallo liebe Community,
ich weiß die Frage wurde schon öfters gestellt aber diese die ich gefunden habe, waren nicht mehr Zeitgetreu (Wehrpflicht) oder entsprachen nicht meinem "Problem".
So: ich wollte Fragen wie ihr das Schafft falls ihr in einer ähnlichen Lage steckt oder ob ihr Tipps habt :) .
Ich mache meine AGA und danach werd ich etwas weiter weg versetzt. " nach Hause" wären es 3 Stunden und zu meiner Freundin 4h. Ich werde voraussetzlich erstmal 9 Jahre dort bleiben. Da würde es sich doch Lohnen dort eine Wohnung zu mieten? Ich will ja nicht 9 Jahre meines Lebens in einer Kaserne verbringen. Oder lohnt es sich nicht? Ich hab mir nie Gedanken drüber gemacht, was denke ich ein Fehler war. Meine Freundin will ich auch nicht verlieren und direkt zusammenziehen finde ich etwas zu naiv.
Was ist eure Meinung dazu? Wohnung?Jedes Wochenende fahren? Kaserne? Oder eine andere Idee?
Würde mich über Antworten freuen :) . Und sorry dass ich das so kompliziert geschrieben habe aber sitze gerade im Zug und kann mich nicht richtig konzentrieren. :P
Zitat von: zuJung am 03. Januar 2016, 14:37:07
...Ich werde voraussetzlich erstmal 9 Jahre dort bleiben.
Was macht dich da so sicher? In welcher Verwendung bist du?
Wenn man neun Jahre an einem Standort wäre, dann spräche tatsächlich viel dafür, an eine eigene Wohnung zu denken. Dann könntet ihr zum Beispiel auch wechselweise pendeln.
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Zitat von: StOPfr am 03. Januar 2016, 14:58:19
Zitat von: zuJung am 03. Januar 2016, 14:37:07
...Ich werde voraussetzlich erstmal 9 Jahre dort bleiben.
Was macht dich da so sicher? In welcher Verwendung bist du?
Wenn man neun Jahre an einem Standort wäre, dann spräche tatsächlich viel dafür, an eine eigene Wohnung zu denken. Dann könntet ihr zum Beispiel auch wechselweise pendeln.
Ich habe mich 9 Jahre verpflichtet und in meinem "Infoblatt" zum Dienstposten steht meine Dienststelle die halt 4 Stunden entfernt ist. Ich bekomme ja auch noch eine ZAW-Maßnahme also mach ich ja da noch eine Ausbildung. Ok ich überleg mir das mit der Wohnung. Danke schonmal :)
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Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Dann hatte er aber vorher schon einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand und ihm wurde die Umzugskostenvergütung (UKV) mit der Versetzungsverfügung zuerkannt. Als Lediger ohne solchen Hausstand gibt es bei Versetzung nur die Pauschale für einen "Rucksackumzug".
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Ok vielen Dank für die Info :)
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Dann würde ja die Wohnungssuche sowieso erst nach der ZAW-Maßnahme in Frage kommen, wenn die nicht zufälligerweise auch am Standort wäre.
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Also das würde ich so nicht stehen lassen. Selbst wenn er die UKV bekommen hat, bekommt er den Umzug und anfallende Kosten wie Wohnungsbesichtigungsreise oder Maklergebühren bezahlt. Er bekommt keine Ausstattung bezahlt ud auch die Kaution nicht. Es sei denn er hat sich zum ersten Mal eine Wohnung eingerichtet und den zinslosen Kredit in Anspruch genommen. Dann hatte er aber vorher keinen Hausstand und hat dem Umzug nicht bezahlt bekommen (außer seinen Rucksackumzug).
Zitat von: Ralf am 03. Januar 2016, 16:15:55
Dann würde ja die Wohnungssuche sowieso erst nach der ZAW-Maßnahme in Frage kommen, wenn die nicht zufälligerweise auch am Standort wäre.
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Also das würde ich so nicht stehen lassen. Selbst wenn er die UKV bekommen hat, bekommt er den Umzug und anfallende Kosten wie Wohnungsbesichtigungsreise oder Maklergebühren bezahlt. Er bekommt keine Ausstattung bezahlt ud auch die Kaution nicht. Es sei denn er hat sich zum ersten Mal eine Wohnung eingerichtet und den zinslosen Kredit in Anspruch genommen. Dann hatte er aber vorher keinen Hausstand und hat dem Umzug nicht bezahlt bekommen (außer seinen Rucksackumzug).
Hallo, also ich hatte davor nie eine Wohnung/Haus und das einzige was ich bis jetzt bekommen Angabe war die Umzugskostenvergütung zum UGL. Also das ist Dich ein Rucksackumzug oder?
MfG
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Habe ich doch geschrieben:
Zitat von: KlausP am 03. Januar 2016, 15:09:57
Zitat von: Fachdiener am 03. Januar 2016, 14:58:47
Ein Bekannter von mit hat seine AGA gemacht und als er in seinem Stammtruppenteil stationiert wurde, hat er "Umzugsbeihilfe" bei der Bundeswehr beantragt und konnte laut seiner Aussage von diesem Geld die Kaution und die gesamte Ausstattung finanzieren. Wenn du neun Jahre fest an einem Standort geplant bist, dann würde "ich" umziehen.
Dann hatte er aber vorher schon einen anerkannten berücksichtigungsfähigen Hausstand und ihm wurde die Umzugskostenvergütung (UKV) mit der Versetzungsverfügung zuerkannt. Als Lediger ohne solchen Hausstand gibt es bei Versetzung nur die Pauschale für einen "Rucksackumzug".