Hallo liebes Forum,
meine Frage ist, ob man irgendetwas an Ausrüstungsgegenständen nach dem 23-monatigen FWD behalten darf.
Also zum Beispiel das Namensschild oder die Erkennungsmarke, sofern man überhaupt eine erhalten sollte.
Vielen Dank für eure Antworten im Voraus.
Tag,
Namenschild, sandfarbene T-Shirts, die normalen Soldatenschuhe, schwarze Sportschuhe, Socken, die weiße Unterwäsche und die langen grünen Unterhosen kannste behalten und bekomsmt auch mit
Musst du aber eine zeitlang aufheben, wenn du nochmal vor hast, wieder zurück zur BW zu gehen.
Nutze manches davon zum arbeiten, hält bis jetzt gut.
Gruß David
Viele Dank für die schnelle Antwort.
Diese Dinge gehen erst nach 3 Jahren in Ihr Eigentum über.
Sollten Sie also, innerhalb von 3 Jahren, Wiedereinsteller werden und es fehlt eines dieser Teile oder ist beschädigt, dann gibts auf die Finger ;)
Bei mir ist auch schon was kaputt, kann man bei Ebay alles nachkaufen. ;)
http://www.ebay.de/itm/like/221157170141?ul_noapp=true&chn=ps&lpid=106z.B. hier, die werden nicht mehr rausgegeben. Nur noch die hellen in Wüstentarn.
"Herr Lehrer, im Keller brennt noch das Licht. Ich habe es aber schon ausgemacht; obwohl ich kein Elektriker bin!" ::)
Zitat von: LadaSchrauber am 05. Januar 2016, 14:46:18
Bei mir ist auch schon was kaputt, kann man bei Ebay alles nachkaufen. ;)
http://www.ebay.de/itm/like/221157170141?ul_noapp=true&chn=ps&lpid=106
z.B. hier, die werden nicht mehr rausgegeben. Nur noch die hellen in Wüstentarn.
Dann kann man es sich ja gleich kaufen und muss nicht mit dienstlich geliefertem Material rumrennen ::)