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Fragen und Antworten => Reserve => Thema gestartet von: särsch am 06. Januar 2016, 17:56:04

Titel: Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: särsch am 06. Januar 2016, 17:56:04
Hallo liebe Forenmitglieder,

ich habe mit meinem zuständigen Wehrdienstberater telefoniert, weil ich mich als ROA nach §43.3 bewerben wollte. Ich habe eine Universitätsdiplom und nach meinem Abschluss auch ein paar Jahre gearbeitet. Ab März werde ich einen Weiterbildungsmaster in Geoinforamtik beginnen und wollte parallel dazu ROA werden.
Doch dann kam eine Auskunft, mit der ich nicht gerechnet hatte (und diese essenzielle Information steht auch nirgendwo auf der Karriere-Seite): Ich sei zu alt! Ich bin Jahrgang 1984 und falle mit meinen 31 Jahren aus dem Raster. Fand ich etwas überraschend, dass man die Altersgrenze so früh zieht, wenn man auf Personen mit abgeschlossenem Studium und Berufserfahrung setzt.

Ich hatte aber im Hinterkopf, dass ich irgendwo eine Altersgrenze gelesen habe. Tatsächlich gibt es auf der Karriere-Seite der BW noch eine andere Ausbildung zum Reserveoffizier. Hier steht als Bedingung "Zudem sollten Sie aufgrund der fordernden Ausbildung und der späteren Verwendung als Reserveoffizier das 35. Lebensjahr im Jahr der Bewerbung nicht überschritten haben."

Kann ich mich einfach hierfür alternativ bewerben? Oder falle ich da erneut aus dem Raster, weil ich bspw. schon einen Hochschulabschluss habe?
Jedenfalls hatte der Wehrdienstberater diese Möglichkeit nicht erwähnt.

Vielen Dank im Voraus für die Antworten!
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: Andi8111 am 06. Januar 2016, 18:22:04
Guten Abend,

Sie können sich, bei verwertbarem Abschluss bzw. verwertbarer Berufsausbildung, direkt als Reserveoffizier mit vorläufig verliehenem erhöhtem Dienstgrad bewerben. Das gibt auch der §43.3 wieder. Es ist ein Unterschied zwischen einem Reserveoffizieranwärter und einem Zivilisten, der einen Berufsabschluss mit militärischer Verwendung erworben hat. Dann ist die Anwärterschaft nicht mehr gegeben und der Status eines Offiziers wird zuerkannt, unter Vorbehalt.

Für MilGeo, MilMus oder Sanitätsverwendungen können Sie sich unter 02241991689 erkundigen.

Viel Erfolg!
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: särsch am 06. Januar 2016, 18:32:28
Oh, da habe ich mich wohl bei der Begifflichkeit geirrt! Ich meine natürlich, wie Andi8111 richtig nannte, Reserveoffizier mit zunächst vorläufig verliehenem höherem Dienstgrad. Bitte das "A" nach "RO" überlesen ;)

Ich werde mich morgen mal bei der angegebenen Nummer melden.
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: KlausP am 06. Januar 2016, 18:39:51
Diese Seite kennen Sie?

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/reservist

In Ihrem Fall nach unten scrollen.
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: särsch am 06. Januar 2016, 18:50:20
Zitat von: KlausP am 06. Januar 2016, 18:39:51
Diese Seite kennen Sie?

https://www.bundeswehrkarriere.de/karriere/reservist

In Ihrem Fall nach unten scrollen.

Genau auf dieser Seite habe ich mich informiert. Und dort steht keine Altersbeschränkung bei den Voraussetzungen. Lediglich "Auch aus diesem Grunde ist das ,,Einstiegsalter" ein wichtiges Kriterium bei der Auswahl." Das habe ich dem Wehrdienstberater auch gesagt. Worauf er nichts sagte außer, dass ich nicht älter als 30 Jahre sein darf. Da ich das bin, könne ich diese Laufbahn nicht mehr einschlagen. So die Info, die er mir gegeben hatte.
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: KlausP am 06. Januar 2016, 18:54:49
Tja, und genau da irrt der Herr Karriereberater. Jemand, der als SaZ mit förderlichem Berufsabschluss mit höherem Diemnstgrad bewirbt, für den gilt diese Altersgrenze ja auich nicht. Die gilt nur dann, wenn man mit niedrigstem Mannschaftsdienstgrad eingestellt wird.
Titel: Antw:Alternative zu ROA nach §43.3?
Beitrag von: Fwler am 06. Januar 2016, 22:10:59
Ich kenne Kameraden, die mit Anfang/Mitte 50 für die Ausbildung zum RO zugelassen wurden. Wie schon gesagt wurde, wenn du mit Hochschulabschluss eingestellt werden sollst, gibt es keine Altersgrenze (mehr).