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Fragen und Antworten => Ausbildung und Ausrüstung => Thema gestartet von: Brownie91 am 08. Januar 2016, 09:24:34

Titel: Verfall MAL
Beitrag von: Brownie91 am 08. Januar 2016, 09:24:34
Guten Tag, ich habe eine Frage zur folgenden Situation, ich habe mir 2014 zwei mal Mat. ausgeliehen das eine habe ich nach 5 Min wieder zurück gegeben und das andere nach meinem Lehrgang.
Jetzt kommt allerdings der VU vor Weihnachten zu mir und verlangt von mir das ich für den Schaden aufkomme, den ich nicht begangen habe da ich ordnungsgemäß das Material wieder abgeben habe und mir gesagt wurde das ich ausgetragen sei. In der Zwischenzeit hatten wir auch zwei mal KpChef wechsel und einmal Kdr wechsel wo das fehlende Mat. bei der Vollzähligkeitsprüfung nicht aufgefallen ist.

Meine Frage nun, dürfen die nach knapp 1 1/2 - 2 Jahren ankommen und von mir das Mat zurück verlangen was ich nicht mehr habe?

Ich danke euch schon mal im Voraus.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 09:36:42
Was steht in der MAL bei Rückgabe?
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Brownie91 am 08. Januar 2016, 09:43:15
Nichts, die soll noch offen sein, obwohl mir bei Rückgabe gesagt wurde das ich ausgetragen sei.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 09:49:02
Kann es sein, dass man sich beim Austragen in der Zeile versehen hat?
Gab es Zeugen beim Austragen mit dem Hinweis, dass du ausgetragen wurdest?
Hast du gesehen, dass du ausgetragen wurdest?

Ansonsten läuft das auf eine dienstliche Erklärung hinaus.


Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 09:50:20
Wenn ich Material zurück gebe überzeuge ich mich persönlich davon, dass ich davon entlastet wurde. Ich bleibe also so lange dabei bis ich gesehen habe, dass für die Rückgabe ordnungsgemäß quittiert wurde. Ansonsten kann ja jeder kommen. Wenn Sie sich auf die mündliche Aussage verlassen haben, dass das Material ausgetragen wurde, dürften Sie schlechte Karten haben.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2016, 09:51:30
Kannst Du bezeugen, dass Du ausgetragen wurdest? Hast Du das gesehen?

Warum gibt es dann noch einen MAL, auf der Du draufstehst?

Merke:

Material abgeben, aus der MAL sichtbar "gestrichen" werden, der Streichende dokumentiert die Streichung mit Datum / Handzeichen. -> Alles prima.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Brownie91 am 08. Januar 2016, 09:59:14
Leider gibt es keine Zeugen, jedoch habe ich gesehen wie diejenigen die MAL nahmen und dort auf Ihrem Schreibtisch etwas eingetragen haben. Habe jedoch leider nicht gesehen was die da eingetragen haben. Danach erst wurde mir auch gesagt das ich ausgetragen wurde.

gibt es denn ein Verfallszeitraum von MAL´s, ich mein nämlich in meiner letzten Kp hat jemand gemeint das die nach einem Jahr ungültig sind.
Während dem ausleihen und heute habe ich 2 mal die Kp auch gewechselt.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 10:15:21
Schon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt? Ansonsten würde ich es drauf ankommen lassen. In der Sachschadensmeldung den Sachverhalt genau so schildern und auf keinen Fall den Schaden anerkennen, auch nicht durch die Floskel "bin bereit zu zahlen"! Dann muss ein Schadensbericht erstellt werden und darüber entscheidet die WBV (oder wie auch immer die jetzt heißen). Haben Sie eine Diensthaftpflichtversicherung? Falls ja muss sich die WBV dann nämlich mit denen auseinandersetzen.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:20:14
MAL werden nur unter besonderen Umständen ungültig.

Es waren also mehr als nur ein Soldat mit der MAL beschäftigt, dann gibt es einen Zeugen.

Eine MAL, die nach einem Jahr ungültig wird, gibt es nicht.
Wäre ein logistisches Unterfangen jeden Soldaten auf der MAL nochmal mit Material antanzen zu lassen. (ausgenommen §78)
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:22:29
ZitatSchon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt?
Leider gibt es auch Versorger mit viel krimineller Energie.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 10:28:14
Zitat von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:22:29
ZitatSchon ominös das Ganze. Hat der Versorger Ihnen denn die offenen Eintragungen gezeigt?
Leider gibt es auch Versorger mit viel krimineller Energie.

Eben, deshalb würde ich mich auf den mündlichen Hinweis des Versorgers überhaupt nicht aus der Ruhe bringen lassen.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Brownie91 am 08. Januar 2016, 10:40:43
Gezeigt bis jetzt noch nicht.
Wurde nur Pampig angerufen das ich das Material sofort vorbei bringen soll.

Ich habe da auch so meine Vermutung, das irgendjemand geschludert hat und jmd. ausgetragen hat ohne Mat und ich stehe jetzt noch offen und "kann" dafür belangt werden.
Was seltsam ist das der VU mir sagte ich solle einfach in ein Fachgeschäft gehen und den einen Teil was ich mir zuerst ausgeliehen hatte einfach so nachkaufen, da er dafür keine Vers.-Nr. mehr hat. Was ich natürlich nicht tun werde, da ich es nicht einsehe den Kram zu bezahlen.

Eine Diensthaftpflicht habe ich nicht. Hatte mir auch noch nie ehrlich gesagt Gedanken darüber gemacht nur für meine letzten Monate (3) eine abzuschließen finde ich für überbewertet.
Bis auf diesen Vorfall ist auch noch nie so was vorgefallen.

Ich hab schon eine Dienstliche Erklärung geschrieben wo ich alles detailliert mit Datum Namen etc. alles rein geschrieben habe.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: blauerweg am 08. Januar 2016, 11:33:21
Sind Sie im BundeswehrVerband?
Da ist doch eine Diensthaftpflicht dabei, oder?
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 11:45:18
Rechtsschutz ja, aber Diensthaftpflichtversicherung? Da bin ich mir nicht sicher.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: blauerweg am 08. Januar 2016, 12:01:05
Ja ich hab es sogar gefunden: "Diensthaftpflichtversicherung für DBwV-Mitglieder

Um sich vor den finanziellen Folgen einer Schadenersatzforderung durch den Dienstherrn zu schützen, hat der Deutsche BundeswehrVerband für alle aktiven Soldaten und Zivilbeschäftigte der Bundeswehr eine obligatorische Diensthaftpflichtversicherung in die Mitgliedschaft eingeschlossen.

Sie ist eine Ergänzung zur Privathaftpflichtversicherung, da diese nicht für Schäden aufkommt, die sich aus einer beruflichen oder dienstlichen Tätigkeit ergeben. Ein wichtiger Bestandteil ist neben dem Schadenausgleich der ,,passive" Rechtsschutz, der bei unbegründeten oder überzogenen Forderungen die Kosten übernimmt, die zur Durchsetzung der Schadenablehnung erforderlich sind. Neben dem Freispruch von der Zahlungsverpflichtung hat dies auch Auswirkung auf eventuelle disziplinarrechtliche Folgen, wie etwa Geldbußen oder sogar Beförderungssperren.
"
Findet man bei https://www.foeg.de/ im Reiter Vorsorge unter Haftung.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 15:49:35
Zitat von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 10:20:14
MAL werden nur unter besonderen Umständen ungültig.

Es waren also mehr als nur ein Soldat mit der MAL beschäftigt, dann gibt es einen Zeugen.

Eine MAL, die nach einem Jahr ungültig wird, gibt es nicht.
Wäre ein logistisches Unterfangen jeden Soldaten auf der MAL nochmal mit Material antanzen zu lassen. (ausgenommen §78)

Eine MAL ist genau 4 Wochen gültig. Danach muss das Material zurück gegeben oder eine neue MAL erstellt werden.

Das tut hier aber nix zu Sache.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 16:29:10
Richtig, mein Versorger hat für die Waffenausgabe in meinem sechsmonatigen Einsatz alle vier Wochen für 200 Soldaten eine neue MAL erstellt.
Bei der Neuerstellung der MAL mussten natürlich alle Soldaten ihre Handwaffen wieder vorzeigen und unterschreiben.
Irgendwie praktisch so eine MAL! :-/
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2016, 16:36:16
@ jens79:

Quelle?

So aus dem Bauch würde ich sagen,  eine MAL ist ein Dokument, ein Urkunde, und die gelten erstmal ewig.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 17:13:33
Ich muss gucken ob ich das nochmal finde. Der OTL der Logistiker hat uns das in einem seiner Unterrichte erzählt.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Zebra am 08. Januar 2016, 17:30:44
@Klaus: Die ist im Zuge der Beitragserhöhung, die zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht srand, eingeführt worden.

MkG

Zebra
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 17:40:35
Zitat von: Zebra am 08. Januar 2016, 17:30:44
@Klaus: Die ist im Zuge der Beitragserhöhung, die zufällig im zeitlichen Zusammenhang mit der Aussetzung der Wehrpflicht srand, eingeführt worden.

MkG

Zebra

Okay, da war ich schon länger nicht mehr Mitglied. Danke.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 19:27:38
Zitat von: F_K am 08. Januar 2016, 16:36:16
@ jens79:

Quelle?

So aus dem Bauch würde ich sagen,  eine MAL ist ein Dokument, ein Urkunde, und die gelten erstmal ewig.

Quelle:

A2-1032/0-0-1
Materialbewirtschaftung logistische Ebenen 1 und 2

Und explizit zum Thema Urkunde:
Materialausgabelisten (MAL) manuell/maschinell haben keinen urkundlichen Charakter
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2016, 19:35:00
Kannst Du auch Ziffer und Zitat nennen?

Selbstverständlich ist ein Dokument mit Unterschrift eine Urkunde - denn die MAL wird ja gerade deswegen geschrieben, um etwas zu belegen!
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 19:37:29
Du kannst auch einfach mal nicht was anderes akzeptieren.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2016, 19:39:24
Ach Jens,

lese einfach bei Wiki nach ( und den dort genannten Quellen), was eine Urkunde ist.

Eine MAL ist ein Ausgabe Beleg.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 19:44:52
Ach F_K

lese einfach die A2-1032/0-0-1, und die wirst finden was du suchst. Von einer "Wandelnden ZDV" kann man das schon verlangen.

Und nein, eine MAL hat keinen Urkundlichen Charakter.

Da hilft dir auch Wiki nicht weiter.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 08. Januar 2016, 19:46:27
Ich bin nicht im Dienst. Wenn Du es nachgelesen hast, wäre ein Zitat mit Ziffer doch kein Problem?

Was sagst Du zum Einsatz Beispiel mit 6 Monaten?
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: wolverine am 08. Januar 2016, 19:52:18
Wenn ich jetzt einmal auf Studienwissen rekurriere, "verkörperte Gedankenerklärung, die ihren Aussteller erkennen lässt und zum Beweis im Rechtsverkehr geeignet ist", fällt es mir auch schwer, eine MAL nicht darunter zu subsumieren. :-\
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 19:56:59
Ihr könnt aus der MAL machen was ihr wollt.

Wenn mir der Logistik Papst von der LogSchule

a) die MAL nur 4 Wochen gültig ist (Nr. 2012)

b) die MAL keinen urkundlichen Charakter hat

und darüber hinaus der TVB und der S4StOffz beides bejahen, dann glaube ich das.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: KlausP am 08. Januar 2016, 20:02:07
So ist das auch. Hab ich auf'm Lehrgang in Garlstedt auch so gelernt. Urkundlichen Charakter haben z.B. die Bestandslisten (früher BL I und II, keine Ahnung, wie die jetzt bei SAP heißen).
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 21:23:14
In der alten VWH 22-D, Nr. 6066, Anl 18/12-14 sind die MAL unbegrenzt gültig. Warum es in der neuen A2-1032/0-0-1 nun
anders sein soll, erschießt mir nicht.

Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 21:36:04
Weil sich Dinge ändern. Grundlos, einfach so.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: MMG-2.0 am 08. Januar 2016, 21:47:31
Jetzt wird es lächerlich, Jens79!

Wenn sich da etwas geändert hat, dann würde es mich interessieren warum das nun so gehandhabt wird und
seit wann. Denn 2014 habe ich Waffen, Munition, PSA für sechs Monate auf MAL bekommen, ohne das die
MAL alle vier Wochen neu erstellt wurde.



Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 08. Januar 2016, 21:49:42
Dann frag doch deinen S4StOffz. Der wird es vielleicht Wissen.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jabbadaba am 09. Januar 2016, 07:18:36
Einfach mal Fußnote 35 lesen (auf der Folgeseite) und alles wird klar
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 09. Januar 2016, 08:32:42
Ich nehme es F_K mal vorweg. Was steht denn in der Fußnote 35?

Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jabbadaba am 09. Januar 2016, 12:19:00
Der Zeitraum gilt nicht für Materialausgaben, für die grundsätzlich eine Ausgabe mit manueller MAL vorgesehen
ist (z. B. Waffenausgabekarte, oder Ausgabe von Teilen aus Sätzen oder Ausgaben bei denen ein sehr
hoher Arbeitsaufwand im System von Nöten ist [z. B. Zentrale Ausgabe von Splitterschutzwesten in einer Einheit]).

Bezieht sich auf den Zeitraum manuelle MAL von Formulare Online.
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2016, 17:35:31
@ Jens:

Und da schließt sich der Kreis:
Für die von uns genannten manuellen MAL gibt es keinen "Verfallszeitraum".
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Jens79 am 09. Januar 2016, 22:46:25
Gut das sich dein Kreis schließt.  ;D

Und wie so oft liest jeder das für sich raus was ihm gefällt.  ::)

Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: F_K am 09. Januar 2016, 23:21:10
@ Jens:

... Ließ einfach Post 1 - dann wird klar, um welche Art von MAL es hier die ganze Zeit ging .. Aber Ja, so hat jeder seine eigene Wahrnehmung ...
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Opa_Hagen am 19. Januar 2016, 08:47:35
Moin Kameraden,

Ablauf wie folgt, wenn der "VU" - jetzt MatBewFW - auf Schadensbearbeitung besteht:

- MatBeFw erstellt SSM
- TE unterschreibt Anerkenntniserklärung NICHT
- MatBewFw muss Schadensbericht erstellen
- Chef verlangt wahrscheinlich dienstliche Erklärung (die ja schon vorliegt)
- der ganze Vorgang geht zum BAIUDBw (früher WBV) und dort wird entschieden


Eine Frage: handelt es sich um BPA (Bekleidung / Persönliche Ausrüstung)? Wieviel Schadensfälle? Ich nehme mal an, 2 Fälle, da ja 2 MAL´s existieren? Wie hoch ist der jeweilige "Schaden"?

Und auch wichtig: die VP mit ins Boot holen, darauf muss der "Schädiger" auch zwingend hingewiesen werden.

Die Tatsache, dass es zwischendurch Übergaben von TE´s und / oder Inventuren gegeben hat, ist unerheblich. Wenn der MatBew Bereich dem Zähltrupp körperliches Material präsentieren konnte und eine MAL und dies in summa die korrekte Anzahl ergab, ist die Inventur sauber. Ja, ich weiss auch, das es Kameraden geben soll, die mal vor einer Inventur für fehlendes Mat rasch eine MAL incl. Unterschriften basteln.   

Gruss aus Bärlin

Hagen
Titel: Antw:Verfall MAL
Beitrag von: Opa_Hagen am 19. Januar 2016, 08:53:09
Nachtrag: ich sehe gerade, dass der TE schrieb, inzwischen versetzt worden zu sein.
Dann gibt es ja einen Laufzettel, und dort muss auch der MatBew Bereich einen Eintrag gemacht haben. Ich vermute mal,
Datum, Unterschrift und sauber. Ergo: der MatBewFw darf für sich selbst eine Schadensbearbeitung einleiten;)