Bundeswehrforum.de

Sonstiges => Archiv => Laufbahn und Karriere => Thema gestartet von: Wehwehchen am 08. Januar 2016, 21:05:53

Titel: SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: Wehwehchen am 08. Januar 2016, 21:05:53
Hallo!
Letztes Jahr habe ich während der ZAW die mündliche Prüfung bei der IHK nicht bestanden (schriftlich bestanden). In den kommenden Wochen habe ich meine Nachprüfung. Angenommen ich bestehe nicht - was geschieht dann? Werde ich dann aus der Bundeswehr, Ende 2016, entlassen? Wie sieht es aus wenn ich dennoch mit der Bundeswehr weiter machen wollen würde, und wie wenn ich nicht weiter machen wollen würde (dann eher zur Polizei ..). Welche Folgen gäbe es?

Grüße! :)

Titel: Antw:SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: MiraC am 08. Januar 2016, 21:34:06
Gib dir Mühe und bestehe und mach dir keinen Kopf über ungelegte "Eier".
Titel: Antw:SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: Wehwehchen am 08. Januar 2016, 22:00:37
Zitat von: MiraC am 08. Januar 2016, 21:34:06
Gib dir Mühe und bestehe und mach dir keinen Kopf über ungelegte "Eier".

Ich gehe demnächst zu einer Prüfung. Die zuständige IHK konnte/wollte mir nie (trotz Einspruch wie von der IHK gewünscht!) sagen was ich falsch / schlecht gemacht habe. Der Betrieb (der Größte seiner Art in ganz Europa) kann es sich selber nicht erklären wie es zum nicht-bestehen kam. Ich gehe zur mündlichen mit dem gleichen Projekt (welches dort vorgestellt werden muss) mit welchem ich bereits durchgefallen bin da dies von der Bundeswehr so gewünscht ist.

Es gibt also guten Grund sich über das ungelegte Ei Sorgen zu machen und zu planen. Genau genommen mache ich mir keine Sorgen. Klappt es in dem Berufsfeld nicht würde ich eben zur Polizei in der 2. Qualifikationsstufe gehen wollen. Das wäre vermutlich sogar die bessere Alternative ... in der Bundeswehr wird mir nämlich derzeit immer weiter mein Beschäftigungsfeld durch zivile Firmen abgegraben. Und Lust die nächsten 10 Jahre "nichts" zu machen habe ich ehrlich gesagt nicht. Dann gehe ich nämlich mit gewissem Alter quasi ohne Berufserfahrung ins zivile Leben.
Titel: Antw:SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: A-Bomb am 08. Januar 2016, 23:51:14
Bei der Polizei müsstest du aber auch ersteinmal genommen werden.
Titel: Antw:SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: Ralf am 09. Januar 2016, 07:27:26
Ja, du würdest mit Ablauf deiner Zwischenfestsetzung ausscheiden.
Das ist das übliche Verfahren, wenn ein Lehrgangsabschnitt (egal ob ZAW oder Lfb-Lehrg) dauerhaft nicht bestanden wurde. Genau aus dem grund gibt es ja die Zwischenfesetzungen.
Titel: Antw:SaZ 12 - festgesetzt bis Ende 2016. ZAW nicht bestanden. Raus?
Beitrag von: ulli76 am 09. Januar 2016, 13:05:04
Das eine ist doch die Nachprüfung, das andere, dass man Ausbildungabschnitte wiederholt und danach die Prüfung noch einmal macht? Besteht die Prognose, dass die ZAW dann bestanden hat, kann die Bundeswehr das genehmigen.