Bundeswehrforum.de

Fragen und Antworten => Militärische Bewerbung, Laufbahnen, Verwendungen, Karriere => Thema gestartet von: xzero am 10. Januar 2016, 22:41:55

Titel: Arbeitgeber fristgerecht über meine Eignungsübung informieren
Beitrag von: xzero am 10. Januar 2016, 22:41:55
Moin,

vor wenigen Tagen hatte ich nun endlich meinen Bescheid zur Eignungsübung  zum 4.07.16 in der Post:)

Nun Stellt sich mir die Frage .. wann muss ich meinen Arbeitgeber über diese fristgerecht informieren?

Kann mir da vllt jemand weiterhelfen?

Bin ich in der Pflicht Ihn sofort darüber zu Informieren oder gilt auch da

"§ 1 Arbeitsverhältnis bei Einberufung"
Der Beginn der Eignungsübung ist dem Einzuberufenden und seinem Arbeitgeber mindestens vier Wochen vor Übungsbeginn mitzuteilen; die Frist kann mit Zustimmung des Einzuberufenden und seines Arbeitgebers verkürzt werden.

???

oder jetzt schon nach erhalt meines Schreibens ?
Titel: Antw:Arbeitgeber fristgerecht über meine Eignungsübung informieren
Beitrag von: KlausP am 10. Januar 2016, 22:44:05
ZitatNun Stellt sich mir die Frage .. wann muss ich meinen Arbeitgeber über diese fristgerecht informieren?

Wenn Sie den Bescheid erhalten. Ab dem Moment, zu dem Sie den Bescheid vorlegen, gelten auch die Festlegungen des Eigungsübungsgesetzes.